„Mit dem heute vorgelegten Vorschlag der Union zur Einführung einer Lohnuntergrenze bleibt es dabei, dass eine Lohnuntergrenze nur dort gilt, wo auf das Arbeitsverhältnis keine tarifvertragliche Regelung Anwendung findet. Sie missachtet, dass es tarifvertragliche Vereinbarungen gibt, die keinen auskömmlichen Lohn sichern", so Arbeitsministerin Malu Dreyer am Donnerstag zum Mindestlohnmodell der Union.
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