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        <title>Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen</title>
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        <description>Der RSS-Feed der Landesregierung von Rheinland-Pfalz</description>
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            <title>Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen</title>
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        <lastBuildDate>Wed, 22 Feb 2012 14:39:00 +0100</lastBuildDate>
        
        
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            <title>Integration macht Fortschritte dank dem Engagement der Länder</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2012/january/article/integration-macht-fortschritte-dank-dem-engagement-der-laender/</link>
            <description>Integrationsministerin Irene Alt hat die Ergebnisse des heute vorgestellten Integrationsindikatorenberichts der Bundesregierung begrüßt: &#x201e;Der Bericht zeigt, dass die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft auf einem guten Weg ist. Hieran haben die Länder einen wesentlichen Anteil &#x2013; denn sie sind zuständig für die zentralen Bereiche der Integrationspolitik, wie etwa die   frühkindliche und die schulische Bildung.&#x201c;  Der Bericht zeige außerdem auf, dass viele Integrationshindernisse sozial bedingt sind, und nicht auf Zuwanderung und Herkunft eines Menschen zurückgehen. Sie  beträfen also Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen. Integrationsministerin Irene Alt: &#x201e;Es ist wichtig dies ganz deutlich zu sagen. Denn so können wir Vorurteilen gegenüber zugewanderten Menschen vorbeugen und als Politiker können wir die richtigen Maßnahmen ergreifen.&#x201c;Eine Voraussetzung für eine gelungene Integration sei der Faktor Sprache. &#x201e;Je früher ein Kind mit dem Kitabesuch startet, desto effektiver ist die Sprachförderung, die wir als zentrale und dauerhafte Aufgabe während der gesamten Kindergartenzeit verstehen. Sprich: je länger ein Kind einen Kindergarten besucht, desto bessere Chancen hat es später in der Schule, in Ausbildung und Beruf.&#x201c; Daher sei es besonders erfreulich, dass in Rheinland-Pfalz knapp 16 % der Unterdreijährigen mit Migrationshintergrund (bundesweit: 12,2%) und 92% der Überdreijährigen mit Migrationshintergrund (bundesweit: 85,7%) eine Kindertagesstätte besuchen. Vor diesem Hintergrund griff Ministerin Alt das vom Bundesfamilienministerium geplante Betreuungsgeld scharf an. &#x201e;Gerade für diejenigen Familien, deren Kinder von der Förderung in einer Kita ganz besonders profitieren würden, sollen hier finanzielle Anreize geschaffen werden, damit die Kinder zuhause bleiben. Bundesfamilienministerin Schröder sollte die zwei Milliarden, die sie für ihr Betreuungsgeld braucht besser in den Ausbau von Kindertagesstätten investieren.&#x201c;  In anderen Bereichen, in denen der Bund zuständig ist, habe sich leider zu wenig bewegt. Beispiel politische Partizipation: Alle Vorstöße  im Grundgesetz die Voraussetzungen für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen, seien bislang an der CDU gescheitert. Bisher haben nur EU-Angehörige ein solches Wahlrecht. &#x201e;Auch diverse Versuche, die Einbürgerung zu erleichtern und die unsinnige Optionspflicht abzuschaffen, sind bislang stets am Widerstand der unionsgeführten Bundesregierung gescheitert&#x201c;, kritisierte Ministerin Alt.Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik sei die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft, wozu das Etablieren einer Willkommenskultur genauso gehöre, wie die vermehrte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst und eine humanitäre Flüchtlingspolitik, so Integrationsministerin Irene Alt. </description>
            <content:encoded><![CDATA[Integrationsministerin Irene Alt hat die Ergebnisse des heute vorgestellten Integrationsindikatorenberichts der Bundesregierung begrüßt: &#x201e;Der Bericht zeigt, dass die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft auf einem guten Weg ist. Hieran haben die Länder einen wesentlichen Anteil &#x2013; denn sie sind zuständig für die zentralen Bereiche der Integrationspolitik, wie etwa die   frühkindliche und die schulische Bildung.&#x201c;  Der Bericht zeige außerdem auf, dass viele Integrationshindernisse sozial bedingt sind, und nicht auf Zuwanderung und Herkunft eines Menschen zurückgehen. Sie  beträfen also Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen. Integrationsministerin Irene Alt: &#x201e;Es ist wichtig dies ganz deutlich zu sagen. Denn so können wir Vorurteilen gegenüber zugewanderten Menschen vorbeugen und als Politiker können wir die richtigen Maßnahmen ergreifen.&#x201c;Eine Voraussetzung für eine gelungene Integration sei der Faktor Sprache. &#x201e;Je früher ein Kind mit dem Kitabesuch startet, desto effektiver ist die Sprachförderung, die wir als zentrale und dauerhafte Aufgabe während der gesamten Kindergartenzeit verstehen. Sprich: je länger ein Kind einen Kindergarten besucht, desto bessere Chancen hat es später in der Schule, in Ausbildung und Beruf.&#x201c; Daher sei es besonders erfreulich, dass in Rheinland-Pfalz knapp 16 % der Unterdreijährigen mit Migrationshintergrund (bundesweit: 12,2%) und 92% der Überdreijährigen mit Migrationshintergrund (bundesweit: 85,7%) eine Kindertagesstätte besuchen. Vor diesem Hintergrund griff Ministerin Alt das vom Bundesfamilienministerium geplante Betreuungsgeld scharf an. &#x201e;Gerade für diejenigen Familien, deren Kinder von der Förderung in einer Kita ganz besonders profitieren würden, sollen hier finanzielle Anreize geschaffen werden, damit die Kinder zuhause bleiben. Bundesfamilienministerin Schröder sollte die zwei Milliarden, die sie für ihr Betreuungsgeld braucht besser in den Ausbau von Kindertagesstätten investieren.&#x201c;  In anderen Bereichen, in denen der Bund zuständig ist, habe sich leider zu wenig bewegt. Beispiel politische Partizipation: Alle Vorstöße  im Grundgesetz die Voraussetzungen für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen, seien bislang an der CDU gescheitert. Bisher haben nur EU-Angehörige ein solches Wahlrecht. &#x201e;Auch diverse Versuche, die Einbürgerung zu erleichtern und die unsinnige Optionspflicht abzuschaffen, sind bislang stets am Widerstand der unionsgeführten Bundesregierung gescheitert&#x201c;, kritisierte Ministerin Alt.Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik sei die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft, wozu das Etablieren einer Willkommenskultur genauso gehöre, wie die vermehrte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst und eine humanitäre Flüchtlingspolitik, so Integrationsministerin Irene Alt.  Integrationsministerin Irene Alt hat die Ergebnisse des heute vorgestellten Integrationsindikatorenberichts der Bundesregierung begrüßt: &#x201e;Der Bericht zeigt, dass die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft auf einem guten Weg ist. Hieran haben die Länder einen wesentlichen Anteil &#x2013; denn sie sind zuständig für die zentralen Bereiche der Integrationspolitik, wie etwa die&nbsp;&nbsp; frühkindliche und die schulische Bildung.&#x201c; &nbsp;<br /><br />Der Bericht zeige außerdem auf, dass viele Integrationshindernisse sozial bedingt sind, und nicht auf Zuwanderung und Herkunft eines Menschen zurückgehen. Sie&nbsp; beträfen also Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen. Integrationsministerin Irene Alt: &#x201e;Es ist wichtig dies ganz deutlich zu sagen. Denn so können wir Vorurteilen gegenüber zugewanderten Menschen vorbeugen und als Politiker können wir die richtigen Maßnahmen ergreifen.&#x201c;<br /><br />Eine Voraussetzung für eine gelungene Integration sei der Faktor Sprache. &#x201e;Je früher ein Kind mit dem Kitabesuch startet, desto effektiver ist die Sprachförderung, die wir als zentrale und dauerhafte Aufgabe während der gesamten Kindergartenzeit verstehen. Sprich: je länger ein Kind einen Kindergarten besucht, desto bessere Chancen hat es später in der Schule, in Ausbildung und Beruf.&#x201c; Daher sei es besonders erfreulich, dass in Rheinland-Pfalz knapp 16 % der Unterdreijährigen mit Migrationshintergrund (bundesweit: 12,2%) und 92% der Überdreijährigen mit Migrationshintergrund (bundesweit: 85,7%) eine Kindertagesstätte besuchen. <br /><br />Vor diesem Hintergrund griff Ministerin Alt das vom Bundesfamilienministerium geplante Betreuungsgeld scharf an. &#x201e;Gerade für diejenigen Familien, deren Kinder von der Förderung in einer Kita ganz besonders profitieren würden, sollen hier finanzielle Anreize geschaffen werden, damit die Kinder zuhause bleiben. Bundesfamilienministerin Schröder sollte die zwei Milliarden, die sie für ihr Betreuungsgeld braucht besser in den Ausbau von Kindertagesstätten investieren.&#x201c; &nbsp;<br /><br />In anderen Bereichen, in denen der Bund zuständig ist, habe sich leider zu wenig bewegt. Beispiel politische Partizipation: Alle Vorstöße&nbsp; im Grundgesetz die Voraussetzungen für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen, seien bislang an der CDU gescheitert. Bisher haben nur EU-Angehörige ein solches Wahlrecht. &#x201e;Auch diverse Versuche, die Einbürgerung zu erleichtern und die unsinnige Optionspflicht abzuschaffen, sind bislang stets am Widerstand der unionsgeführten Bundesregierung gescheitert&#x201c;, kritisierte Ministerin Alt.<br /><br />Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik sei die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft, wozu das Etablieren einer Willkommenskultur genauso gehöre, wie die vermehrte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst und eine humanitäre Flüchtlingspolitik, so Integrationsministerin Irene Alt. ]]></content:encoded>
            <category>Ministerium für Integration</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Kinder</category>
			<category>Jugend und Frauen</category>
			
            
            <pubDate>Thu, 12 Jan 2012 15:58:00 +0100</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Alt/Dreyer: &#x201e;Wir müssen Potenziale im In- und Ausland ausschöpfen.&#x201c;</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/november/article/altdreyer-wir-muessen-potenziale-im-in-und-ausland-ausschoepfen-1/</link>
            <description>&#x201e;Auch für die Landesregierung hat die Nutzung der im Land vorhandenen Fachkräftepotentiale Vorrang vor der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.&#x201c; Das erklärten Integrationsministerin Irene Alt und Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz anlässlich des Berichts der Konsensgruppe Fachkräftebedarf und Zuwanderung. 
&#x201e;Die Sicherung von Fachkräften bedeutet vor allem, dass  wir jede und jeden Einzelnen unterstützen und ihnen die Chance und die Möglichkeit geben, ihre individuellen Fähigkeiten zu entwickeln und einzubringen. Dafür müssen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen&#x201c;, so die beiden Ministerinnen. Die Erwerbsbeteiligung der hier lebenden Menschen, die noch nicht oder nicht ausreichend in den Arbeitsmarkt integriert sind, müsse deutlich erhöht werden. Neben Jugendlichen müssten vor allem Frauen, Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende sowie arbeitslose Menschen unterstützt werden.
Die Konsensgruppe fordere, vor einer möglichen Zuwanderung möglichst alle Menschen, die hier leben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren, gleichzeitig aber kürze die Bundesregierung die Bundesmittel für Beschäftigung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Menschen. &#x201e;Wenn wir es ernst meinen mit der Fachkräftesicherung dürfen die Mittel für die berufliche Integration nicht weiter gekürzt werden&#x201c;, so Dreyer und Alt.
Das Bundesgesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) sei ein wichtiger Schritt, um Migrantinnen und Migranten die Aufnahme einer ihrer Ausbildung entsprechenden Beschäftigung zu ermöglichen. Rheinland-Pfalz werde seine Landesgesetzgebung zügig anpassen und sich für eine unbürokratische Umsetzung im Interesse der Betroffenen einsetzen, so die beiden Ministerinnen. Außerdem sollte es ausländischen Absolventen und Absolventinnen hiesiger Hochschulen erleichtert werden, nach dem Abschluss ihres Studiums im Land zu bleiben und hier eine Stelle anzutreten. Dafür seien Änderungen des Aufenthaltsgesetzes notwendig. 
Ungeachtet dessen sei Deutschland zur Abmilderung der Folgen des demographischen Wandels auch weiterhin auf Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre rasche und erfolgreiche Integration angewiesen. &#x201e;Wir wollen die Zuwanderungsregelungen optimieren und vereinfachen, damit nicht schon die Bürokratie mögliche Interessentinnen und Interessenten abschreckt. Deutschland muss attraktiver werden im Ausland. Gleichzeitig sollten wir uns hier vor Ort darum bemühen, dass sich Zuwanderinnen und Zuwanderer auch willkommen fühlen&#x201c;, erklärten Alt und Dreyer. Dazu gehöre auch, dass der Nachzug für Familienangehörige nicht an den derzeit geforderten Deutschkenntnissen scheitert. Erleichterungen fordern Alt und Dreyer auch bei der Zuwanderung von Hochqualifizierten. Hier müsse die Einkommensgrenze abgesenkt werden. &#x201e;Bei den letzten aufenthaltsrechtlichen Reformen hat es die Bundesregierung leider versäumt, entsprechende Regelungen zu treffen&#x201c;, so die Kritik. </description>
            <content:encoded><![CDATA[&#x201e;Auch für die Landesregierung hat die Nutzung der im Land vorhandenen Fachkräftepotentiale Vorrang vor der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.&#x201c; Das erklärten Integrationsministerin Irene Alt und Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz anlässlich des Berichts der Konsensgruppe Fachkräftebedarf und Zuwanderung. 
&#x201e;Die Sicherung von Fachkräften bedeutet vor allem, dass  wir jede und jeden Einzelnen unterstützen und ihnen die Chance und die Möglichkeit geben, ihre individuellen Fähigkeiten zu entwickeln und einzubringen. Dafür müssen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen&#x201c;, so die beiden Ministerinnen. Die Erwerbsbeteiligung der hier lebenden Menschen, die noch nicht oder nicht ausreichend in den Arbeitsmarkt integriert sind, müsse deutlich erhöht werden. Neben Jugendlichen müssten vor allem Frauen, Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende sowie arbeitslose Menschen unterstützt werden.
Die Konsensgruppe fordere, vor einer möglichen Zuwanderung möglichst alle Menschen, die hier leben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren, gleichzeitig aber kürze die Bundesregierung die Bundesmittel für Beschäftigung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Menschen. &#x201e;Wenn wir es ernst meinen mit der Fachkräftesicherung dürfen die Mittel für die berufliche Integration nicht weiter gekürzt werden&#x201c;, so Dreyer und Alt.
Das Bundesgesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) sei ein wichtiger Schritt, um Migrantinnen und Migranten die Aufnahme einer ihrer Ausbildung entsprechenden Beschäftigung zu ermöglichen. Rheinland-Pfalz werde seine Landesgesetzgebung zügig anpassen und sich für eine unbürokratische Umsetzung im Interesse der Betroffenen einsetzen, so die beiden Ministerinnen. Außerdem sollte es ausländischen Absolventen und Absolventinnen hiesiger Hochschulen erleichtert werden, nach dem Abschluss ihres Studiums im Land zu bleiben und hier eine Stelle anzutreten. Dafür seien Änderungen des Aufenthaltsgesetzes notwendig. 
Ungeachtet dessen sei Deutschland zur Abmilderung der Folgen des demographischen Wandels auch weiterhin auf Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre rasche und erfolgreiche Integration angewiesen. &#x201e;Wir wollen die Zuwanderungsregelungen optimieren und vereinfachen, damit nicht schon die Bürokratie mögliche Interessentinnen und Interessenten abschreckt. Deutschland muss attraktiver werden im Ausland. Gleichzeitig sollten wir uns hier vor Ort darum bemühen, dass sich Zuwanderinnen und Zuwanderer auch willkommen fühlen&#x201c;, erklärten Alt und Dreyer. Dazu gehöre auch, dass der Nachzug für Familienangehörige nicht an den derzeit geforderten Deutschkenntnissen scheitert. Erleichterungen fordern Alt und Dreyer auch bei der Zuwanderung von Hochqualifizierten. Hier müsse die Einkommensgrenze abgesenkt werden. &#x201e;Bei den letzten aufenthaltsrechtlichen Reformen hat es die Bundesregierung leider versäumt, entsprechende Regelungen zu treffen&#x201c;, so die Kritik.  &#x201e;Auch für die Landesregierung hat die Nutzung der im Land vorhandenen Fachkräftepotentiale Vorrang vor der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.&#x201c; Das erklärten Integrationsministerin Irene Alt und Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz anlässlich des Berichts der Konsensgruppe Fachkräftebedarf und Zuwanderung. 
&#x201e;Die Sicherung von Fachkräften bedeutet vor allem, dass&nbsp; wir jede und jeden Einzelnen unterstützen und ihnen die Chance und die Möglichkeit geben, ihre individuellen Fähigkeiten zu entwickeln und einzubringen. Dafür müssen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen&#x201c;, so die beiden Ministerinnen. Die Erwerbsbeteiligung der hier lebenden Menschen, die noch nicht oder nicht ausreichend in den Arbeitsmarkt integriert sind, müsse deutlich erhöht werden. Neben Jugendlichen müssten vor allem Frauen, Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende sowie arbeitslose Menschen unterstützt werden.
Die Konsensgruppe fordere, vor einer möglichen Zuwanderung möglichst alle Menschen, die hier leben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren, gleichzeitig aber kürze die Bundesregierung die Bundesmittel für Beschäftigung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Menschen. &#x201e;Wenn wir es ernst meinen mit der Fachkräftesicherung dürfen die Mittel für die berufliche Integration nicht weiter gekürzt werden&#x201c;, so Dreyer und Alt.
Das Bundesgesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) sei ein wichtiger Schritt, um Migrantinnen und Migranten die Aufnahme einer ihrer Ausbildung entsprechenden Beschäftigung zu ermöglichen. Rheinland-Pfalz werde seine Landesgesetzgebung zügig anpassen und sich für eine unbürokratische Umsetzung im Interesse der Betroffenen einsetzen, so die beiden Ministerinnen. Außerdem sollte es ausländischen Absolventen und Absolventinnen hiesiger Hochschulen erleichtert werden, nach dem Abschluss ihres Studiums im Land zu bleiben und hier eine Stelle anzutreten. Dafür seien Änderungen des Aufenthaltsgesetzes notwendig. 
Ungeachtet dessen sei Deutschland zur Abmilderung der Folgen des demographischen Wandels auch weiterhin auf Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre rasche und erfolgreiche Integration angewiesen. &#x201e;Wir wollen die Zuwanderungsregelungen optimieren und vereinfachen, damit nicht schon die Bürokratie mögliche Interessentinnen und Interessenten abschreckt. Deutschland muss attraktiver werden im Ausland. Gleichzeitig sollten wir uns hier vor Ort darum bemühen, dass sich Zuwanderinnen und Zuwanderer auch willkommen fühlen&#x201c;, erklärten Alt und Dreyer. Dazu gehöre auch, dass der Nachzug für Familienangehörige nicht an den derzeit geforderten Deutschkenntnissen scheitert. Erleichterungen fordern Alt und Dreyer auch bei der Zuwanderung von Hochqualifizierten. Hier müsse die Einkommensgrenze abgesenkt werden. &#x201e;Bei den letzten aufenthaltsrechtlichen Reformen hat es die Bundesregierung leider versäumt, entsprechende Regelungen zu treffen&#x201c;, so die Kritik. ]]></content:encoded>
            <category>Ministerium für Integration</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Kinder</category>
			<category>Jugend und Frauen</category>
			
            
            <pubDate>Wed, 30 Nov 2011 14:36:00 +0100</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Der etwas andere erste Schultag &#x2013; ein Projekt auf Erfolgskurs</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/august/article/der-etwas-andere-erste-schultag-ein-projekt-auf-erfolgskurs/</link>
            <description>Kinder von Asylbewerbern haben in Rheinland-Pfalz ab dem ersten Tag die Möglichkeit, sich auf den Besuch einer  Kindertagesstätte oder Schule vorzubereiten. Das Projekt &#x201e;Fit für Kita und Schule&#x201c; nimmt die Kinder in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Trier an die Hand und bietet nicht nur Sprachunterricht, sondern führt sie auch an die hier üblichen Lebens- und Lernformen heran. Nach ihrer Ankunft in Rheinland-Pfalz leben Asylbewerber mit ihren Familien zunächst maximal drei Monate lang in der AfA Trier, bevor sie dann in eine Kommune umziehen, wo die Kinder reguläre Kindertagesstätten, beziehungsweise Schulen besuchen.Viele dieser Kinder haben in ihren Heimatländern und auf der Flucht traumatische Erfahrungen gemacht, sie haben Angehörige verloren oder sind von diesen getrennt worden. &#x201e;Neben der Vermittlung von schulischem Wissen möchten wir deshalb den Kindern einen Raum anbieten, in dem sie sich aufgehoben und sicher fühlen&#x201c;, erklärt Staatssekretärin Margit Gottstein. &#x201e;Kinder sind neugierig und sie wollen ihre Umgebung erkunden und lernen. Das wollen wir ihnen vom ersten Tag an ermöglichen.&#x201c;Der Sozialdienst der AfA bietet das Projekt &#x201e;Fit für Kita und Schule&#x201c; bereits seit März 2009 an und bindet auch die Eltern in seine Arbeit ein. Dadurch soll einerseits die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern gefördert werden und andererseits der Dialog zwischen Eltern und Schule, beziehungsweise Kindertagesstätte. Die Teilnahme ist freiwillig. &#x201e;In jedem Land dieser Erde gelten andere Regeln und Gepflogenheiten in Kindergarten und Schule. Daher ist es enorm wichtig, den Familien das hier übliche System zu erklären, damit sie sich darin zurechtfinden&#x201c;, so Staatssekretärin Margit Gottstein. &#x201e;Die gute Resonanz auf &#x201a;Fit für Schule und Kita&#x2019; gibt uns Recht: Die Kinder und Jugendlichen sind begeistert dabei, sie sind hoch motiviert zu lernen und dementsprechend mit Feuereifer dabei.&#x201c;</description>
            <content:encoded><![CDATA[Kinder von Asylbewerbern haben in Rheinland-Pfalz ab dem ersten Tag die Möglichkeit, sich auf den Besuch einer  Kindertagesstätte oder Schule vorzubereiten. Das Projekt &#x201e;Fit für Kita und Schule&#x201c; nimmt die Kinder in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Trier an die Hand und bietet nicht nur Sprachunterricht, sondern führt sie auch an die hier üblichen Lebens- und Lernformen heran. Nach ihrer Ankunft in Rheinland-Pfalz leben Asylbewerber mit ihren Familien zunächst maximal drei Monate lang in der AfA Trier, bevor sie dann in eine Kommune umziehen, wo die Kinder reguläre Kindertagesstätten, beziehungsweise Schulen besuchen.Viele dieser Kinder haben in ihren Heimatländern und auf der Flucht traumatische Erfahrungen gemacht, sie haben Angehörige verloren oder sind von diesen getrennt worden. &#x201e;Neben der Vermittlung von schulischem Wissen möchten wir deshalb den Kindern einen Raum anbieten, in dem sie sich aufgehoben und sicher fühlen&#x201c;, erklärt Staatssekretärin Margit Gottstein. &#x201e;Kinder sind neugierig und sie wollen ihre Umgebung erkunden und lernen. Das wollen wir ihnen vom ersten Tag an ermöglichen.&#x201c;Der Sozialdienst der AfA bietet das Projekt &#x201e;Fit für Kita und Schule&#x201c; bereits seit März 2009 an und bindet auch die Eltern in seine Arbeit ein. Dadurch soll einerseits die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern gefördert werden und andererseits der Dialog zwischen Eltern und Schule, beziehungsweise Kindertagesstätte. Die Teilnahme ist freiwillig. &#x201e;In jedem Land dieser Erde gelten andere Regeln und Gepflogenheiten in Kindergarten und Schule. Daher ist es enorm wichtig, den Familien das hier übliche System zu erklären, damit sie sich darin zurechtfinden&#x201c;, so Staatssekretärin Margit Gottstein. &#x201e;Die gute Resonanz auf &#x201a;Fit für Schule und Kita&#x2019; gibt uns Recht: Die Kinder und Jugendlichen sind begeistert dabei, sie sind hoch motiviert zu lernen und dementsprechend mit Feuereifer dabei.&#x201c; Kinder von Asylbewerbern haben in Rheinland-Pfalz ab dem ersten Tag die Möglichkeit, sich auf den Besuch einer&nbsp; Kindertagesstätte oder Schule vorzubereiten. Das Projekt &#x201e;Fit für Kita und Schule&#x201c; nimmt die Kinder in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Trier an die Hand und bietet nicht nur Sprachunterricht, sondern führt sie auch an die hier üblichen Lebens- und Lernformen heran. Nach ihrer Ankunft in Rheinland-Pfalz leben Asylbewerber mit ihren Familien zunächst maximal drei Monate lang in der AfA Trier, bevor sie dann in eine Kommune umziehen, wo die Kinder reguläre Kindertagesstätten, beziehungsweise Schulen besuchen.<br /><br />Viele dieser Kinder haben in ihren Heimatländern und auf der Flucht traumatische Erfahrungen gemacht, sie haben Angehörige verloren oder sind von diesen getrennt worden. &#x201e;Neben der Vermittlung von schulischem Wissen möchten wir deshalb den Kindern einen Raum anbieten, in dem sie sich aufgehoben und sicher fühlen&#x201c;, erklärt Staatssekretärin Margit Gottstein. &#x201e;Kinder sind neugierig und sie wollen ihre Umgebung erkunden und lernen. Das wollen wir ihnen vom ersten Tag an ermöglichen.&#x201c;<br /><br />Der Sozialdienst der AfA bietet das Projekt &#x201e;Fit für Kita und Schule&#x201c; bereits seit März 2009 an und bindet auch die Eltern in seine Arbeit ein. Dadurch soll einerseits die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern gefördert werden und andererseits der Dialog zwischen Eltern und Schule, beziehungsweise Kindertagesstätte. Die Teilnahme ist freiwillig. <br /><br />&#x201e;In jedem Land dieser Erde gelten andere Regeln und Gepflogenheiten in Kindergarten und Schule. Daher ist es enorm wichtig, den Familien das hier übliche System zu erklären, damit sie sich darin zurechtfinden&#x201c;, so Staatssekretärin Margit Gottstein. &#x201e;Die gute Resonanz auf &#x201a;Fit für Schule und Kita&#x2019; gibt uns Recht: Die Kinder und Jugendlichen sind begeistert dabei, sie sind hoch motiviert zu lernen und dementsprechend mit Feuereifer dabei.&#x201c;]]></content:encoded>
            <category>Ministerium für Integration</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Kinder</category>
			<category>Jugend und Frauen</category>
			
            
            <pubDate>Fri, 05 Aug 2011 11:17:00 +0200</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Lebensverlauf, Minijobs und Frauenquote: Irene Alt hochzufrieden mit GFMK  </title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/june/article/lebensverlauf-minijobs-und-frauenquote-irene-alt-hochzufrieden-mit-gfmk/</link>
            <description>Plön, 17. Juni 2011 &#x2013; Das Thema &#x201e;Gleichstellung im Lebensverlauf&#x201c; war das zentrale Thema der zweitägigen Hauptkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen-Konferenz (GFMK) in Plön, Schleswig-Holstein, bei der der erste, im Januar vorgelegte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung diskutiert wurde. 
Entscheidungen, die das Erwerbs- aber auch das Privatleben betreffen, wie etwa die Gründung einer Familie, haben weitreichende Auswirkungen auf das Leben jeder Einzelnen &#x2013; nicht zuletzt auf die individuelle Alterssicherung.  Die Vor&#x2013; und Nachteile zwischen Frauen und Männern sollten daher gleich verteilt werden, so der Konsens bei der GFMK. Mit einem einstimmig angenommenen Leitantrag fordern die Teilnehmerinnen der GFMK jetzt die Bundesregierung auf, ihre Frauenpolitik entsprechend auszurichten.
&#x201e;Die Lebensverlaufsperspektive im ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt schonungslos auf, wie einmal getroffene Entscheidungen in jungen Jahren sich bis ins hohe Alter negativ auswirken können,&#x201c; so Frauenministerin Irene Alt in Plön. Nicht nur die Babypause mit Mutterschutz und Elternzeit ist eine Zäsur im Arbeitsleben vieler Frauen. An diese Phase schließt sich häufig die nächste bei der GFMK diskutierte Problematik an: Frauen suchen den Wiedereinstieg ins Berufsleben über sogenannte Minijobs. 
&#x201e;Minijobs erscheinen vielen verheirateten Frauen zunächst als attraktive Lösung. De facto erweisen sie sich aber nur selten als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,&#x201c; so Irene Alt. Statt dessen führten diese Anstellungen in biografische Sackgassen und verursachten erhebliche  Folgekosten, etwa bei Hartz IV oder im Bereich der Alterssicherung. 
Die Forderung der Frauenministerin lautet daher: &#x201e;Minijobs gehören auf den Prüfstand. Einen entsprechenden Antrag haben wir als Mitantragssteller heute unterstützt.  Ich bin sehr froh, dass dieses wichtige Thema einen eindeutigen Konsens gefunden hat.&#x201c; 
Mit dem GFMK-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Beschluss der Konferenz aufzugreifen und zu prüfen, welche Alternativen es zum Modell der Minijobs gibt. Die GFMK erwartet von der Bundesregierung zeitnah Vorschläge, wie unter gleichstellungspolitischen Aspekten Minijobs dort beseitigt werden können, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. 
 Ein weiteres Thema im Fokus der GFMK war der Bereich &#x201e;Frauen in Führungspositionen. &#x201e;Auch hier haben wir eine mehrheitliche Position gefunden. Wir sind für eine gesetzliche Frauenquote bei Spitzenpositionen ein. Und wir fordern, dass eine gesetzliche Regelung bis zum Jahr 2017 wirksam werden muss &#x2013; falls bis sie bis dahin nicht durch eine Selbstverpflichtung der Unternehmen erledigt hat,&#x201c; resümiert Irene Alt die Beschlüsse der GFMK. 
Damit nimmt die GFMK einen Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und &#x2013;minister vom Mai 2011 auf. Diese hatte die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote in Führungspositionen der Wirtschaft als dringend geboten bezeichnet.
Irene Alt ist mit diesem Beschluss der GFMK hochzufrieden und sieht sich in der Zielsetzung ihrer eigenen frauenpolitischen Arbeit bestätigt: &#x201e;Dieser Konsens der GFMK ist ein wichtiger Schritt für die Frauen,&#x201c; freut sich die rheinland-pfälzische Frauenministerin.

</description>
            <content:encoded><![CDATA[Plön, 17. Juni 2011 &#x2013; Das Thema &#x201e;Gleichstellung im Lebensverlauf&#x201c; war das zentrale Thema der zweitägigen Hauptkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen-Konferenz (GFMK) in Plön, Schleswig-Holstein, bei der der erste, im Januar vorgelegte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung diskutiert wurde. 
Entscheidungen, die das Erwerbs- aber auch das Privatleben betreffen, wie etwa die Gründung einer Familie, haben weitreichende Auswirkungen auf das Leben jeder Einzelnen &#x2013; nicht zuletzt auf die individuelle Alterssicherung.  Die Vor&#x2013; und Nachteile zwischen Frauen und Männern sollten daher gleich verteilt werden, so der Konsens bei der GFMK. Mit einem einstimmig angenommenen Leitantrag fordern die Teilnehmerinnen der GFMK jetzt die Bundesregierung auf, ihre Frauenpolitik entsprechend auszurichten.
&#x201e;Die Lebensverlaufsperspektive im ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt schonungslos auf, wie einmal getroffene Entscheidungen in jungen Jahren sich bis ins hohe Alter negativ auswirken können,&#x201c; so Frauenministerin Irene Alt in Plön. Nicht nur die Babypause mit Mutterschutz und Elternzeit ist eine Zäsur im Arbeitsleben vieler Frauen. An diese Phase schließt sich häufig die nächste bei der GFMK diskutierte Problematik an: Frauen suchen den Wiedereinstieg ins Berufsleben über sogenannte Minijobs. 
&#x201e;Minijobs erscheinen vielen verheirateten Frauen zunächst als attraktive Lösung. De facto erweisen sie sich aber nur selten als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,&#x201c; so Irene Alt. Statt dessen führten diese Anstellungen in biografische Sackgassen und verursachten erhebliche  Folgekosten, etwa bei Hartz IV oder im Bereich der Alterssicherung. 
Die Forderung der Frauenministerin lautet daher: &#x201e;Minijobs gehören auf den Prüfstand. Einen entsprechenden Antrag haben wir als Mitantragssteller heute unterstützt.  Ich bin sehr froh, dass dieses wichtige Thema einen eindeutigen Konsens gefunden hat.&#x201c; 
Mit dem GFMK-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Beschluss der Konferenz aufzugreifen und zu prüfen, welche Alternativen es zum Modell der Minijobs gibt. Die GFMK erwartet von der Bundesregierung zeitnah Vorschläge, wie unter gleichstellungspolitischen Aspekten Minijobs dort beseitigt werden können, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. 
 Ein weiteres Thema im Fokus der GFMK war der Bereich &#x201e;Frauen in Führungspositionen. &#x201e;Auch hier haben wir eine mehrheitliche Position gefunden. Wir sind für eine gesetzliche Frauenquote bei Spitzenpositionen ein. Und wir fordern, dass eine gesetzliche Regelung bis zum Jahr 2017 wirksam werden muss &#x2013; falls bis sie bis dahin nicht durch eine Selbstverpflichtung der Unternehmen erledigt hat,&#x201c; resümiert Irene Alt die Beschlüsse der GFMK. 
Damit nimmt die GFMK einen Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und &#x2013;minister vom Mai 2011 auf. Diese hatte die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote in Führungspositionen der Wirtschaft als dringend geboten bezeichnet.
Irene Alt ist mit diesem Beschluss der GFMK hochzufrieden und sieht sich in der Zielsetzung ihrer eigenen frauenpolitischen Arbeit bestätigt: &#x201e;Dieser Konsens der GFMK ist ein wichtiger Schritt für die Frauen,&#x201c; freut sich die rheinland-pfälzische Frauenministerin.

 Plön, 17. Juni 2011 &#x2013; Das Thema &#x201e;Gleichstellung im Lebensverlauf&#x201c; war das zentrale Thema der zweitägigen Hauptkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen-Konferenz (GFMK) in Plön, Schleswig-Holstein, bei der der erste, im Januar vorgelegte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung diskutiert wurde. 
Entscheidungen, die das Erwerbs- aber auch das Privatleben betreffen, wie etwa die Gründung einer Familie, haben weitreichende Auswirkungen auf das Leben jeder Einzelnen &#x2013; nicht zuletzt auf die individuelle Alterssicherung.&nbsp; Die Vor&#x2013; und Nachteile zwischen Frauen und Männern sollten daher gleich verteilt werden, so der Konsens bei der GFMK. Mit einem einstimmig angenommenen Leitantrag fordern die Teilnehmerinnen der GFMK jetzt die Bundesregierung auf, ihre Frauenpolitik entsprechend auszurichten.
&#x201e;Die Lebensverlaufsperspektive im ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt schonungslos auf, wie einmal getroffene Entscheidungen in jungen Jahren sich bis ins hohe Alter negativ auswirken können,&#x201c; so Frauenministerin Irene Alt in Plön. Nicht nur die Babypause mit Mutterschutz und Elternzeit ist eine Zäsur im Arbeitsleben vieler Frauen. An diese Phase schließt sich häufig die nächste bei der GFMK diskutierte Problematik an: Frauen suchen den Wiedereinstieg ins Berufsleben über sogenannte Minijobs. 
&#x201e;Minijobs erscheinen vielen verheirateten Frauen zunächst als attraktive Lösung. De facto erweisen sie sich aber nur selten als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,&#x201c; so Irene Alt. Statt dessen führten diese Anstellungen in biografische Sackgassen und verursachten erhebliche&nbsp; Folgekosten, etwa bei Hartz IV oder im Bereich der Alterssicherung. 
Die Forderung der Frauenministerin lautet daher: &#x201e;Minijobs gehören auf den Prüfstand. Einen entsprechenden Antrag haben wir als Mitantragssteller heute unterstützt.&nbsp; Ich bin sehr froh, dass dieses wichtige Thema einen eindeutigen Konsens gefunden hat.&#x201c; 
Mit dem GFMK-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Beschluss der Konferenz aufzugreifen und zu prüfen, welche Alternativen es zum Modell der Minijobs gibt. Die GFMK erwartet von der Bundesregierung zeitnah Vorschläge, wie unter gleichstellungspolitischen Aspekten Minijobs dort beseitigt werden können, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. 
&nbsp;Ein weiteres Thema im Fokus der GFMK war der Bereich &#x201e;Frauen in Führungspositionen. &#x201e;Auch hier haben wir eine mehrheitliche Position gefunden. Wir sind für eine gesetzliche Frauenquote bei Spitzenpositionen ein. Und wir fordern, dass eine gesetzliche Regelung bis zum Jahr 2017 wirksam werden muss &#x2013; falls bis sie bis dahin nicht durch eine Selbstverpflichtung der Unternehmen erledigt hat,&#x201c; resümiert Irene Alt die Beschlüsse der GFMK. 
Damit nimmt die GFMK einen Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und &#x2013;minister vom Mai 2011 auf. Diese hatte die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote in Führungspositionen der Wirtschaft als dringend geboten bezeichnet.
Irene Alt ist mit diesem Beschluss der GFMK hochzufrieden und sieht sich in der Zielsetzung ihrer eigenen frauenpolitischen Arbeit bestätigt: &#x201e;Dieser Konsens der GFMK ist ein wichtiger Schritt für die Frauen,&#x201c; freut sich die rheinland-pfälzische Frauenministerin.

]]></content:encoded>
            <category>Ministerium für Integration</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Kinder</category>
			<category>Jugend und Frauen</category>
			
            
            <pubDate>Mon, 20 Jun 2011 08:08:00 +0200</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Integrationsministerin Alt besucht Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/june/article/integrationsministerin-alt-besucht-aufnahmeeinrichtung-fuer-asylbegehrende-trier/</link>
            <description>Trier, 8. Juni 2011 -- &#x201e;Ich bin tief bewegt&#x201c;, fasst Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, ihre Eindrücke nach ihrem ersten Besuch in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier (AfA) zusammen. &#x201e;Ich habe sehr viel über das Schicksal der Bewohnerinnen und Bewohner hier erfahren und gleichzeitig gesehen, wie gut das Land Rheinland-Pfalz in der Betreuung und Versorgung dieser Menschen aufgestellt ist.&#x201c;
In der AfA werden neben Asylbegehrenden auch Personen untergebracht, die illegal eingereist sind oder die im Rahmen humanitärer Aufnahmeaktionen im Land Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Das Zusammenleben von Menschen mit sehr unterschiedlichem soziokulturellem Hintergrund und die spezifische Problemlage Asylbegehrender stellen sowohl an die Bewohnerinnen und Bewohner als auch an alle Bediensteten der AfA hohe Anforderungen. Es kommt darauf an, zum einen der besonderen Situation der Asylbegehrenden und zum anderen den organisatorischen Notwendigkeiten des Zusammenlebens gerecht zu werden.
Um für alle diese Personen, die in der Regel aus verschiedenen Nationen und  Kulturkreisen stammen und nicht selten traumatische Erfahrungen mitbringen, eine angemessene soziale Betreuung zu gewährleisten, gibt es einen landeseigenen sozialen Dienst. 
Neben dem sozialen Dienst sind auch freie Wohlfahrtsverbände auf dem Gelände der AfA tätig. So betreibt das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Trier-Stadt mit der &#x201e;Spielstube&#x201c; ein außerschulisches Angebot für die Kinder der Einrichtung. Der Caritasverband für die Region Trier e.V. und das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Trier und Simmern-Trarbach gGmbH engagieren sich in der ökumenischen Beratungsstelle. 
Dabei ist die Beratungsstelle als ökumenische Einrichtung ausschließlich den ethischen Werten der evangelischen und katholischen Kirche verpflichtet. Sie bietet den Flüchtlingen eine personenbezogene und situationsgerechte Hilfe und steht allen Asylsuchenden offen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, unabhängig von religiöser, ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit. 
&quot;Wichtig ist mir, dass hier eine Beratung und Betreuung sowohl durch Landesbedienstete als auch durch unabhängige Wohlfahrtsverbände stattfindet&#x201c;, so Ministerin Alt. &#x201e;Da die Beratung durch die ökumenische Beratungsstelle im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unabhängig von staatlichen Weisungen erfolgt, ermöglicht dies einen eigenen Blickwinkel: Der Menschen kann ganzheitlich mit all seinen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Grenzen angenommen werden. Das ist im Rahmen einer nur staatlichen Betreuung so nicht möglich. &#x201e;Hier arbeiten das Land und die Wohlfahrtsverbände im besten Sinne zum Wohle der Menschen zusammen, die hier in der AfA untergebracht sind&#x201c;, so Irene Alt. 
</description>
            <content:encoded><![CDATA[Trier, 8. Juni 2011 -- &#x201e;Ich bin tief bewegt&#x201c;, fasst Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, ihre Eindrücke nach ihrem ersten Besuch in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier (AfA) zusammen. &#x201e;Ich habe sehr viel über das Schicksal der Bewohnerinnen und Bewohner hier erfahren und gleichzeitig gesehen, wie gut das Land Rheinland-Pfalz in der Betreuung und Versorgung dieser Menschen aufgestellt ist.&#x201c;
In der AfA werden neben Asylbegehrenden auch Personen untergebracht, die illegal eingereist sind oder die im Rahmen humanitärer Aufnahmeaktionen im Land Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Das Zusammenleben von Menschen mit sehr unterschiedlichem soziokulturellem Hintergrund und die spezifische Problemlage Asylbegehrender stellen sowohl an die Bewohnerinnen und Bewohner als auch an alle Bediensteten der AfA hohe Anforderungen. Es kommt darauf an, zum einen der besonderen Situation der Asylbegehrenden und zum anderen den organisatorischen Notwendigkeiten des Zusammenlebens gerecht zu werden.
Um für alle diese Personen, die in der Regel aus verschiedenen Nationen und  Kulturkreisen stammen und nicht selten traumatische Erfahrungen mitbringen, eine angemessene soziale Betreuung zu gewährleisten, gibt es einen landeseigenen sozialen Dienst. 
Neben dem sozialen Dienst sind auch freie Wohlfahrtsverbände auf dem Gelände der AfA tätig. So betreibt das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Trier-Stadt mit der &#x201e;Spielstube&#x201c; ein außerschulisches Angebot für die Kinder der Einrichtung. Der Caritasverband für die Region Trier e.V. und das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Trier und Simmern-Trarbach gGmbH engagieren sich in der ökumenischen Beratungsstelle. 
Dabei ist die Beratungsstelle als ökumenische Einrichtung ausschließlich den ethischen Werten der evangelischen und katholischen Kirche verpflichtet. Sie bietet den Flüchtlingen eine personenbezogene und situationsgerechte Hilfe und steht allen Asylsuchenden offen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, unabhängig von religiöser, ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit. 
&quot;Wichtig ist mir, dass hier eine Beratung und Betreuung sowohl durch Landesbedienstete als auch durch unabhängige Wohlfahrtsverbände stattfindet&#x201c;, so Ministerin Alt. &#x201e;Da die Beratung durch die ökumenische Beratungsstelle im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unabhängig von staatlichen Weisungen erfolgt, ermöglicht dies einen eigenen Blickwinkel: Der Menschen kann ganzheitlich mit all seinen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Grenzen angenommen werden. Das ist im Rahmen einer nur staatlichen Betreuung so nicht möglich. &#x201e;Hier arbeiten das Land und die Wohlfahrtsverbände im besten Sinne zum Wohle der Menschen zusammen, die hier in der AfA untergebracht sind&#x201c;, so Irene Alt. 
 Trier, 8. Juni 2011 -- &#x201e;Ich bin tief bewegt&#x201c;, fasst Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, ihre Eindrücke nach ihrem ersten Besuch in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier (AfA) zusammen. &#x201e;Ich habe sehr viel über das Schicksal der Bewohnerinnen und Bewohner hier erfahren und gleichzeitig gesehen, wie gut das Land Rheinland-Pfalz in der Betreuung und Versorgung dieser Menschen aufgestellt ist.&#x201c;
In der AfA werden neben Asylbegehrenden auch Personen untergebracht, die illegal eingereist sind oder die im Rahmen humanitärer Aufnahmeaktionen im Land Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Das Zusammenleben von Menschen mit sehr unterschiedlichem soziokulturellem Hintergrund und die spezifische Problemlage Asylbegehrender stellen sowohl an die Bewohnerinnen und Bewohner als auch an alle Bediensteten der AfA hohe Anforderungen. Es kommt darauf an, zum einen der besonderen Situation der Asylbegehrenden und zum anderen den organisatorischen Notwendigkeiten des Zusammenlebens gerecht zu werden.
Um für alle diese Personen, die in der Regel aus verschiedenen Nationen und&nbsp; Kulturkreisen stammen und nicht selten traumatische Erfahrungen mitbringen, eine angemessene soziale Betreuung zu gewährleisten, gibt es einen landeseigenen sozialen Dienst. 
Neben dem sozialen Dienst sind auch freie Wohlfahrtsverbände auf dem Gelände der AfA tätig. So betreibt das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Trier-Stadt mit der &#x201e;Spielstube&#x201c; ein außerschulisches Angebot für die Kinder der Einrichtung. Der Caritasverband für die Region Trier e.V. und das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Trier und Simmern-Trarbach gGmbH engagieren sich in der ökumenischen Beratungsstelle. 
Dabei ist die Beratungsstelle als ökumenische Einrichtung ausschließlich den ethischen Werten der evangelischen und katholischen Kirche verpflichtet. Sie bietet den Flüchtlingen eine personenbezogene und situationsgerechte Hilfe und steht allen Asylsuchenden offen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, unabhängig von religiöser, ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit. 
&quot;Wichtig ist mir, dass hier eine Beratung und Betreuung sowohl durch Landesbedienstete als auch durch unabhängige Wohlfahrtsverbände stattfindet&#x201c;, so Ministerin Alt. &#x201e;Da die Beratung durch die ökumenische Beratungsstelle im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unabhängig von staatlichen Weisungen erfolgt, ermöglicht dies einen eigenen Blickwinkel: Der Menschen kann ganzheitlich mit all seinen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Grenzen angenommen werden. Das ist im Rahmen einer nur staatlichen Betreuung so nicht möglich. &#x201e;Hier arbeiten das Land und die Wohlfahrtsverbände im besten Sinne zum Wohle der Menschen zusammen, die hier in der AfA untergebracht sind&#x201c;, so Irene Alt. 
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            <category>Ministerium für Integration</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Kinder</category>
			<category>Jugend und Frauen</category>
			
            
            <pubDate>Wed, 08 Jun 2011 11:04:00 +0200</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Rot-grünes Versprechen gehalten: Schließung der LUfA noch vor dem Sommer </title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/june/article/rot-gruenes-versprechen-gehalten-schliessung-der-lufa-noch-vor-dem-sommer/</link>
            <description>Trier, 8. Juni 2011&#x2014; Die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige Trier (LUfA) wird noch vor der Sommerpause geschlossen. Das hat Integrationsministerin Irene Alt angekündigt. &#x201e;Eine meiner ersten Entscheidungen als Integrationsministerin wird die Schließung der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige sein&#x201c;, freut sich die Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Irene Alt. Bereits im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung sei eine zeitnahe Schließung festgelegt worden und nun stehe fest, dass noch vor der Sommerpause alle derzeit dort Untergebrachten in die Kommunen zurückkehren, in die sie ursprünglich verteilt worden waren. 
Bisher wurden in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige, kurz: LUfA, seit ihrer Errichtung im April 1999 auf Antrag von Kommunen Menschen untergebracht, die nach Abschluss der entsprechenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ausreisen müssen, bei denen die Ausreisepflicht wegen fehlender Angaben zur Identität aber nicht vollzogen werden kann. 
Die Ministerin erklärte, sie sei sehr froh, mit der Schließung der Einrichtung in Trier ein wichtiges humanitäres Vorhaben der Landesregierung so rasch umsetzen zu können. Ministerin Alt betonte, dass das Land der freiwilligen, geförderten Ausreise den Vorzug gibt, vor allem um die ansonsten unvermeidlichen, durch das Aufenthaltsgesetz vorgegebenen Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. Die Ausreiseberatung und gemeinsame Planung und Begleitung einer geförderten Ausreise sind wichtige Mittel, um Menschen, die kein Aufenthaltsrecht erhalten können, eine Rückkehr in Würde zu ermöglichen. 
Sicherlich werde es auch künftig Fälle geben, in denen die Ausreisepflicht gegen den Willen des Betroffenen vollzogen werden muss. Aber die Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen, wie Klärung der Identität, Beschaffung von Ausreisepapieren auch ohne eine zentrale Unterbringung von den Ausländerbehörden vor Ort wahrgenommen werden können, so Irene Alt.
Auch nach der Schließung der LUfA werden alle Ausländerbehörden auf die Unterstützungsangebote und das Fachwissen der entsprechenden Clearingstelle zurückgreifen können. Die Clearingstelle ist bei der Ausländerbehörde der Stadt Trier angesiedelt und befasst sich mit der Feststellung der Identität und der Beschaffung der notwendigen Ausreisepapiere. 
Es ist landesweiter Workshop geplant, an dem festgelegt wird, wo aus Sicht der Ausländerbehörden Probleme bestehen und wie die Clearingstelle unterstützend aktiv werden kann. 
Derzeit sind in der LUfA nur wenige Einzelpersonen untergebracht, die durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zeitnah und in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune zurückverlegt werden. 
Die zwei derzeit in der LUfA Beschäftigten werden innerhalb der ADD umgesetzt und mit anderen Aufgaben betraut. Die Räumlichkeiten der LUfA werden aufgrund der angestiegenen Asylbewerberzahlen von der in unmittelbarer Nachbarschaft untergebrachten Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende genutzt werden.
</description>
            <content:encoded><![CDATA[Trier, 8. Juni 2011&#x2014; Die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige Trier (LUfA) wird noch vor der Sommerpause geschlossen. Das hat Integrationsministerin Irene Alt angekündigt. &#x201e;Eine meiner ersten Entscheidungen als Integrationsministerin wird die Schließung der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige sein&#x201c;, freut sich die Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Irene Alt. Bereits im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung sei eine zeitnahe Schließung festgelegt worden und nun stehe fest, dass noch vor der Sommerpause alle derzeit dort Untergebrachten in die Kommunen zurückkehren, in die sie ursprünglich verteilt worden waren. 
Bisher wurden in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige, kurz: LUfA, seit ihrer Errichtung im April 1999 auf Antrag von Kommunen Menschen untergebracht, die nach Abschluss der entsprechenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ausreisen müssen, bei denen die Ausreisepflicht wegen fehlender Angaben zur Identität aber nicht vollzogen werden kann. 
Die Ministerin erklärte, sie sei sehr froh, mit der Schließung der Einrichtung in Trier ein wichtiges humanitäres Vorhaben der Landesregierung so rasch umsetzen zu können. Ministerin Alt betonte, dass das Land der freiwilligen, geförderten Ausreise den Vorzug gibt, vor allem um die ansonsten unvermeidlichen, durch das Aufenthaltsgesetz vorgegebenen Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. Die Ausreiseberatung und gemeinsame Planung und Begleitung einer geförderten Ausreise sind wichtige Mittel, um Menschen, die kein Aufenthaltsrecht erhalten können, eine Rückkehr in Würde zu ermöglichen. 
Sicherlich werde es auch künftig Fälle geben, in denen die Ausreisepflicht gegen den Willen des Betroffenen vollzogen werden muss. Aber die Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen, wie Klärung der Identität, Beschaffung von Ausreisepapieren auch ohne eine zentrale Unterbringung von den Ausländerbehörden vor Ort wahrgenommen werden können, so Irene Alt.
Auch nach der Schließung der LUfA werden alle Ausländerbehörden auf die Unterstützungsangebote und das Fachwissen der entsprechenden Clearingstelle zurückgreifen können. Die Clearingstelle ist bei der Ausländerbehörde der Stadt Trier angesiedelt und befasst sich mit der Feststellung der Identität und der Beschaffung der notwendigen Ausreisepapiere. 
Es ist landesweiter Workshop geplant, an dem festgelegt wird, wo aus Sicht der Ausländerbehörden Probleme bestehen und wie die Clearingstelle unterstützend aktiv werden kann. 
Derzeit sind in der LUfA nur wenige Einzelpersonen untergebracht, die durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zeitnah und in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune zurückverlegt werden. 
Die zwei derzeit in der LUfA Beschäftigten werden innerhalb der ADD umgesetzt und mit anderen Aufgaben betraut. Die Räumlichkeiten der LUfA werden aufgrund der angestiegenen Asylbewerberzahlen von der in unmittelbarer Nachbarschaft untergebrachten Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende genutzt werden.
 Trier, 8. Juni 2011&#x2014; Die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige Trier (LUfA) wird noch vor der Sommerpause geschlossen. Das hat Integrationsministerin Irene Alt angekündigt. &#x201e;Eine meiner ersten Entscheidungen als Integrationsministerin wird die Schließung der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige sein&#x201c;, freut sich die Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Irene Alt. Bereits im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung sei eine zeitnahe Schließung festgelegt worden und nun stehe fest, dass noch vor der Sommerpause alle derzeit dort Untergebrachten in die Kommunen zurückkehren, in die sie ursprünglich verteilt worden waren. 
Bisher wurden in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige, kurz: LUfA, seit ihrer Errichtung im April 1999 auf Antrag von Kommunen Menschen untergebracht, die nach Abschluss der entsprechenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ausreisen müssen, bei denen die Ausreisepflicht wegen fehlender Angaben zur Identität aber nicht vollzogen werden kann. 
Die Ministerin erklärte, sie sei sehr froh, mit der Schließung der Einrichtung in Trier ein wichtiges humanitäres Vorhaben der Landesregierung so rasch umsetzen zu können. Ministerin Alt betonte, dass das Land der freiwilligen, geförderten Ausreise den Vorzug gibt, vor allem um die ansonsten unvermeidlichen, durch das Aufenthaltsgesetz vorgegebenen Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. Die Ausreiseberatung und gemeinsame Planung und Begleitung einer geförderten Ausreise sind wichtige Mittel, um Menschen, die kein Aufenthaltsrecht erhalten können, eine Rückkehr in Würde zu ermöglichen. 
Sicherlich werde es auch künftig Fälle geben, in denen die Ausreisepflicht gegen den Willen des Betroffenen vollzogen werden muss. Aber die Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen, wie Klärung der Identität, Beschaffung von Ausreisepapieren auch ohne eine zentrale Unterbringung von den Ausländerbehörden vor Ort wahrgenommen werden können, so Irene Alt.
Auch nach der Schließung der LUfA werden alle Ausländerbehörden auf die Unterstützungsangebote und das Fachwissen der entsprechenden Clearingstelle zurückgreifen können. Die Clearingstelle ist bei der Ausländerbehörde der Stadt Trier angesiedelt und befasst sich mit der Feststellung der Identität und der Beschaffung der notwendigen Ausreisepapiere. 
Es ist landesweiter Workshop geplant, an dem festgelegt wird, wo aus Sicht der Ausländerbehörden Probleme bestehen und wie die Clearingstelle unterstützend aktiv werden kann. 
Derzeit sind in der LUfA nur wenige Einzelpersonen untergebracht, die durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zeitnah und in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune zurückverlegt werden. 
Die zwei derzeit in der LUfA Beschäftigten werden innerhalb der ADD umgesetzt und mit anderen Aufgaben betraut. Die Räumlichkeiten der LUfA werden aufgrund der angestiegenen Asylbewerberzahlen von der in unmittelbarer Nachbarschaft untergebrachten Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende genutzt werden.
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            <category>Ministerium für Integration</category>
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            <pubDate>Wed, 08 Jun 2011 10:55:00 +0200</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Schutz der Familie muss Vorrang haben</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/june/article/schutz-der-familie-muss-vorrang-haben/</link>
            <description>Mainz, 6. Juni 2011 -- Der Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, Miguel Vicente (SPD), begrüßt die heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages stattfindende Anhörung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug. Knapp vier Jahre nachdem das sogenannte Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft trat,  gelte es zu untersuchen, ob die Regelung das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel tatsächlich erreicht hat, so Vicente. Die sehr verbreitete Kritik an den geltenden Regelungen müsse im Sinne der Betroffenen sehr ernst genommen werden, so Vicente. &#x201e;Der Schutz auf freie Partnerwahl und der Schutz der Familie darf durch Zuwanderungsbestimmungen nicht eingeschränkt werden. Die jetzigen Regelungen könnten  Menschen, die gut ausgebildet und finanziell gut gestellt sind, faktisch bevorteilen. Damit besteht die Gefahr, dass eine soziale Selektion betrieben wird. Sollten sich diese Befürchtungen bewahrheiten, müssen die geltenden Regelungen zurückgenommen werden.&#x201c;Am 28. August 2007 trat das Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft, das den Ehegattennachzug grundlegend neuregelte. Seitdem setzt ein Anspruch auf Nachzug eines Ehegatten oder einer Ehegattin zu im Bundesgebiet lebenden Partner in der Regel voraus, dass sich der Nachziehende auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Den entsprechenden Nachweis muss  der Nachziehende in seinem Heimatland vor der Einreise nach Deutschland erbringen. Der Gesetzgeber begründete die Einführung der Neuregelung mit der Förderung der Integration und der Verhinderung von Zwangsheiraten.Vicente: &#x201e;Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Erfüllung der Sprachanforderungen für die Betroffenen teilweise mit großen Belastungen einhergeht. So sind flächendeckende Angebote an Deutschkursen in den betroffenen Heimatländern kaum realisierbar. Hinzu kommen erhebliche Kosten für den Kursbesuch und die Sprachprüfung&#x201c;. Es gebe, so Vicente, keine zwingende Notwendigkeit den Sprachnachweis vor der Einreise nach Deutschland zu fordern. Denn seit dem Bestehen des Zuwanderungsgesetzes sei die Sprachförderung in Deutschland ohnehin durch die so genannten Integrationskurse verbindlich geregelt.  Ob das erklärte Ziel erreicht werde, durch diese Regelung Zwangsheiraten zu verhindern, sei nach den bisherigen Erfahrungen nicht nachgewiesen, so Vicente. Der Landesbeauftrage für Integration und Migration kritisiert außerdem die Ungleichbehandlung zwischen EU-Staatsangehörigen und Personen, die visumfrei einreisen können auf der einen Seite und Drittstaatlern auf der anderen Seite scharf:  &#x201e;Von der einen Gruppe Sprachnachweise zu verlangen und von anderen nicht, ist höchst bedenklich und führt zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes&#x201c;, so Vicente.Die heutige Anhörung im Innenausschuss des Bundestages geht zurück auf einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Ehegattennachzuges der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.  </description>
            <content:encoded><![CDATA[Mainz, 6. Juni 2011 -- Der Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, Miguel Vicente (SPD), begrüßt die heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages stattfindende Anhörung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug. Knapp vier Jahre nachdem das sogenannte Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft trat,  gelte es zu untersuchen, ob die Regelung das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel tatsächlich erreicht hat, so Vicente. Die sehr verbreitete Kritik an den geltenden Regelungen müsse im Sinne der Betroffenen sehr ernst genommen werden, so Vicente. &#x201e;Der Schutz auf freie Partnerwahl und der Schutz der Familie darf durch Zuwanderungsbestimmungen nicht eingeschränkt werden. Die jetzigen Regelungen könnten  Menschen, die gut ausgebildet und finanziell gut gestellt sind, faktisch bevorteilen. Damit besteht die Gefahr, dass eine soziale Selektion betrieben wird. Sollten sich diese Befürchtungen bewahrheiten, müssen die geltenden Regelungen zurückgenommen werden.&#x201c;Am 28. August 2007 trat das Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft, das den Ehegattennachzug grundlegend neuregelte. Seitdem setzt ein Anspruch auf Nachzug eines Ehegatten oder einer Ehegattin zu im Bundesgebiet lebenden Partner in der Regel voraus, dass sich der Nachziehende auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Den entsprechenden Nachweis muss  der Nachziehende in seinem Heimatland vor der Einreise nach Deutschland erbringen. Der Gesetzgeber begründete die Einführung der Neuregelung mit der Förderung der Integration und der Verhinderung von Zwangsheiraten.Vicente: &#x201e;Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Erfüllung der Sprachanforderungen für die Betroffenen teilweise mit großen Belastungen einhergeht. So sind flächendeckende Angebote an Deutschkursen in den betroffenen Heimatländern kaum realisierbar. Hinzu kommen erhebliche Kosten für den Kursbesuch und die Sprachprüfung&#x201c;. Es gebe, so Vicente, keine zwingende Notwendigkeit den Sprachnachweis vor der Einreise nach Deutschland zu fordern. Denn seit dem Bestehen des Zuwanderungsgesetzes sei die Sprachförderung in Deutschland ohnehin durch die so genannten Integrationskurse verbindlich geregelt.  Ob das erklärte Ziel erreicht werde, durch diese Regelung Zwangsheiraten zu verhindern, sei nach den bisherigen Erfahrungen nicht nachgewiesen, so Vicente. Der Landesbeauftrage für Integration und Migration kritisiert außerdem die Ungleichbehandlung zwischen EU-Staatsangehörigen und Personen, die visumfrei einreisen können auf der einen Seite und Drittstaatlern auf der anderen Seite scharf:  &#x201e;Von der einen Gruppe Sprachnachweise zu verlangen und von anderen nicht, ist höchst bedenklich und führt zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes&#x201c;, so Vicente.Die heutige Anhörung im Innenausschuss des Bundestages geht zurück auf einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Ehegattennachzuges der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.   Mainz, 6. Juni 2011 -- Der Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, Miguel Vicente (SPD), begrüßt die heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages stattfindende Anhörung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug. Knapp vier Jahre nachdem das sogenannte Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft trat,&nbsp; gelte es zu untersuchen, ob die Regelung das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel tatsächlich erreicht hat, so Vicente. <br /><br />Die sehr verbreitete Kritik an den geltenden Regelungen müsse im Sinne der Betroffenen sehr ernst genommen werden, so Vicente. &#x201e;Der Schutz auf freie Partnerwahl und der Schutz der Familie darf durch Zuwanderungsbestimmungen nicht eingeschränkt werden. Die jetzigen Regelungen könnten&nbsp; Menschen, die gut ausgebildet und finanziell gut gestellt sind, faktisch bevorteilen. Damit besteht die Gefahr, dass eine soziale Selektion betrieben wird. Sollten sich diese Befürchtungen bewahrheiten, müssen die geltenden Regelungen zurückgenommen werden.&#x201c;<br /><br />Am 28. August 2007 trat das Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft, das den Ehegattennachzug grundlegend neuregelte. Seitdem setzt ein Anspruch auf Nachzug eines Ehegatten oder einer Ehegattin zu im Bundesgebiet lebenden Partner in der Regel voraus, dass sich der Nachziehende auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Den entsprechenden Nachweis muss&nbsp; der Nachziehende in seinem Heimatland vor der Einreise nach Deutschland erbringen. Der Gesetzgeber begründete die Einführung der Neuregelung mit der Förderung der Integration und der Verhinderung von Zwangsheiraten.<br /><br />Vicente: &#x201e;Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Erfüllung der Sprachanforderungen für die Betroffenen teilweise mit großen Belastungen einhergeht. So sind flächendeckende Angebote an Deutschkursen in den betroffenen Heimatländern kaum realisierbar. Hinzu kommen erhebliche Kosten für den Kursbesuch und die Sprachprüfung&#x201c;. Es gebe, so Vicente, keine zwingende Notwendigkeit den Sprachnachweis vor der Einreise nach Deutschland zu fordern. Denn seit dem Bestehen des Zuwanderungsgesetzes sei die Sprachförderung in Deutschland ohnehin durch die so genannten Integrationskurse verbindlich geregelt.&nbsp; <br /><br />Ob das erklärte Ziel erreicht werde, durch diese Regelung Zwangsheiraten zu verhindern, sei nach den bisherigen Erfahrungen nicht nachgewiesen, so Vicente. Der Landesbeauftrage für Integration und Migration kritisiert außerdem die Ungleichbehandlung zwischen EU-Staatsangehörigen und Personen, die visumfrei einreisen können auf der einen Seite und Drittstaatlern auf der anderen Seite scharf:&nbsp; &#x201e;Von der einen Gruppe Sprachnachweise zu verlangen und von anderen nicht, ist höchst bedenklich und führt zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes&#x201c;, so Vicente.<br />Die heutige Anhörung im Innenausschuss des Bundestages geht zurück auf einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Ehegattennachzuges der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. <br />&nbsp;]]></content:encoded>
            <category>Ministerium für Integration</category>
			<category>Familie</category>
			<category>Kinder</category>
			<category>Jugend und Frauen</category>
			
            
            <pubDate>Tue, 07 Jun 2011 08:25:00 +0200</pubDate>
        </item>
        
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            <title>200.000 Euro mehr für Jugendarbeit der Verbände</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/may/article/200000-euro-mehr-fuer-jugendarbeit-der-verbaende-1/</link>
            <description>Mainz, 31. 05. 2011 &#x2013; Das Jugendministerium erhöht die Fördermittel für die sozialen Bildungsmaßnahmen der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit in diesem Jahr um 200.000 Euro. Bislang standen hierfür 942.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. &#x201e;Ich freue mich sehr, dass wir auf diese Weise gezielt jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten dabei helfen vergünstigt an sozialen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen,&#x201c;  so Jugendministerin Irene Alt. Die erhöhte Förderung richtet sich an Jugendliche, die in den Genuss der Lernmittelfreiheit oder der unentgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln kommen, deren Familien Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II  oder SGB XII (Hartz IV) erhalten, Wohngeld beziehen oder aufgrund der Einkommenssituation einen Kinderzuschlag erhalten. Für diese Zielgruppe wird auf der Grundlage des Jugendförderungsgesetzes und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift der Tagessatz von derzeit einem Euro auf bis zu 7,50 Euro erhöht.Ein gerechtes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ist eine zentrale Herausforderung von Politik und Gesellschaft. Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Bildungs- und Teilhabechancen zu bieten, stellt daher eines der wichtigsten kinder-, jugend- und familienpolitischen Ziele der Landesregierung dar. Dazu gehört insbesondere auch, jungen Menschen - unabhängig von der sozialen Herkunft und materiellen Situation - die Teilnahme an Freizeit- und Bildungsangeboten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu ermöglichen und damit der Forderung nach Bildungsgerechtigkeit nachzukommen. Soziale Bildungsmaßnahmen sind, jenseits von Familie und Schule, ein bedeutendes Lernfeld zur Entwicklung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Sie bieten jungen Menschen Gelegenheit, selbständig und verantwortungsvoll zu handeln. Von diesen Bildungs- und Lerngelegenheiten darf kein junger Mensch ausgeschlossen werden.
&#x201e;Mir ist es ganz wichtig, dass diese Regelung noch vor den Sommerferien auf den Weg gebracht werden konnte, da gerade die Ferien Gelegenheit bieten, dass die jungen Menschen mit Gleichaltrigen an Freizeiten teilnehmen können. Und ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Mittelerhöhung die wichtige Arbeit der Jugendverbände und der offenen Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz stärken können,&#x201c;  so Jugendministerin Irene Alt. 
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            <content:encoded><![CDATA[Mainz, 31. 05. 2011 &#x2013; Das Jugendministerium erhöht die Fördermittel für die sozialen Bildungsmaßnahmen der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit in diesem Jahr um 200.000 Euro. Bislang standen hierfür 942.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. &#x201e;Ich freue mich sehr, dass wir auf diese Weise gezielt jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten dabei helfen vergünstigt an sozialen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen,&#x201c;  so Jugendministerin Irene Alt. Die erhöhte Förderung richtet sich an Jugendliche, die in den Genuss der Lernmittelfreiheit oder der unentgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln kommen, deren Familien Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II  oder SGB XII (Hartz IV) erhalten, Wohngeld beziehen oder aufgrund der Einkommenssituation einen Kinderzuschlag erhalten. Für diese Zielgruppe wird auf der Grundlage des Jugendförderungsgesetzes und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift der Tagessatz von derzeit einem Euro auf bis zu 7,50 Euro erhöht.Ein gerechtes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ist eine zentrale Herausforderung von Politik und Gesellschaft. Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Bildungs- und Teilhabechancen zu bieten, stellt daher eines der wichtigsten kinder-, jugend- und familienpolitischen Ziele der Landesregierung dar. Dazu gehört insbesondere auch, jungen Menschen - unabhängig von der sozialen Herkunft und materiellen Situation - die Teilnahme an Freizeit- und Bildungsangeboten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu ermöglichen und damit der Forderung nach Bildungsgerechtigkeit nachzukommen. Soziale Bildungsmaßnahmen sind, jenseits von Familie und Schule, ein bedeutendes Lernfeld zur Entwicklung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Sie bieten jungen Menschen Gelegenheit, selbständig und verantwortungsvoll zu handeln. Von diesen Bildungs- und Lerngelegenheiten darf kein junger Mensch ausgeschlossen werden.
&#x201e;Mir ist es ganz wichtig, dass diese Regelung noch vor den Sommerferien auf den Weg gebracht werden konnte, da gerade die Ferien Gelegenheit bieten, dass die jungen Menschen mit Gleichaltrigen an Freizeiten teilnehmen können. Und ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Mittelerhöhung die wichtige Arbeit der Jugendverbände und der offenen Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz stärken können,&#x201c;  so Jugendministerin Irene Alt. 
 Mainz, 31. 05. 2011 &#x2013; Das Jugendministerium erhöht die Fördermittel für die sozialen Bildungsmaßnahmen der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit in diesem Jahr um 200.000 Euro. Bislang standen hierfür 942.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. &#x201e;Ich freue mich sehr, dass wir auf diese Weise gezielt jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten dabei helfen vergünstigt an sozialen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen,&#x201c;&nbsp; so Jugendministerin Irene Alt. <br /><br />Die erhöhte Förderung richtet sich an Jugendliche, die in den Genuss der Lernmittelfreiheit oder der unentgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln kommen, deren Familien Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II&nbsp; oder SGB XII (Hartz IV) erhalten, Wohngeld beziehen oder aufgrund der Einkommenssituation einen Kinderzuschlag erhalten. Für diese Zielgruppe wird auf der Grundlage des Jugendförderungsgesetzes und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift der Tagessatz von derzeit einem Euro auf bis zu 7,50 Euro erhöht.<br /><br />Ein gerechtes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ist eine zentrale Herausforderung von Politik und Gesellschaft. Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Bildungs- und Teilhabechancen zu bieten, stellt daher eines der wichtigsten kinder-, jugend- und familienpolitischen Ziele der Landesregierung dar. <br />Dazu gehört insbesondere auch, jungen Menschen - unabhängig von der sozialen Herkunft und materiellen Situation - die Teilnahme an Freizeit- und Bildungsangeboten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu ermöglichen und damit der Forderung nach Bildungsgerechtigkeit nachzukommen. Soziale Bildungsmaßnahmen sind, jenseits von Familie und Schule, ein bedeutendes Lernfeld zur Entwicklung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Sie bieten jungen Menschen Gelegenheit, selbständig und verantwortungsvoll zu handeln. Von diesen Bildungs- und Lerngelegenheiten darf kein junger Mensch ausgeschlossen werden.
&#x201e;Mir ist es ganz wichtig, dass diese Regelung noch vor den Sommerferien auf den Weg gebracht werden konnte, da gerade die Ferien Gelegenheit bieten, dass die jungen Menschen mit Gleichaltrigen an Freizeiten teilnehmen können. Und ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Mittelerhöhung die wichtige Arbeit der Jugendverbände und der offenen Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz stärken können,&#x201c;&nbsp; so Jugendministerin Irene Alt. 
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            <category>Ministerium für Integration</category>
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            <pubDate>Tue, 31 May 2011 12:44:00 +0200</pubDate>
        </item>
        
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            <title>jugendschutz.net  legt Jahresbericht 2010 vor : Immer mehr Risiken</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/may/article/jugendschutznet-legt-jahresbericht-2010-vor-immer-mehr-risiken/</link>
            <description>Mainz, 30. Mai 2011 -- Videos, die zu gefährlichen Würgespielen animieren. Bösartige Gerüchte in Communitys, die für betroffene Jugendliche zum Alptraum werden. Rassistische Kommentare auf Videoplattformen, die Vorurteile gegen Sinti und Roma schüren &#x2013; all das ist Realität im Internet, wie der Jahresbericht 2010 der Mainzer Einrichtung jugendschutz.net darlegt, der heute vorgelegt wird.   &#x201e;Kinder und Jugendliche sind im Internet zunehmenden Risiken ausgesetzt. Darum müssen sich alle Beteiligten darum bemühen, Kinder und Jugendliche im Web so gut wie möglich zu schützen,&#x201c; warnt Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichtes 2010 der Mainzer Einrichtung jugendschutz.net. Die Ministerin appelliert an die Betreiber internationaler Plattformen, sich stärker für den Jugendschutz zu engagieren. 
jugendschutz.net ist eine länderübergreifende Stelle für Jugendschutz im Internet mit Sitz in Mainz und unterstützt die Jugendministerien der Länder und die Kommission für Jugendmedienschutz bei deren Aufgaben. Jugendschutz.net drängt auf die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet und sorgt dafür, dass Anbieter problematische Inhalte rasch ändern oder löschen.  
Jugendschutz.net kontrolliert regelmäßig die wichtigsten Dienste und führt gezielte Recherchen durch. Gleichzeitig gehen Hinweise aus der Bevölkerung ein &#x2013; allein im vergangenen Jahr waren es mehr als 10.000 (hotline@jugendschutz.net). Insgesamt wurden mehr als 39.000 Internetangebote kontrolliert, etwas doppelt so viele wie noch 2009. Diese Entwicklung ist durch verstärkte Kontrollen im Web 2.0 zu erklären. Nur noch ein Drittel der Fälle waren klassische Websites. 2.600 davon wiesen neue Verstöße auf, wobei eine Zunahme vor allem bei ausländischen Websites festzustellen war. Im Web 2.0 hat jugendschutz.net rund 6.000 unzulässige Videos, Profile und Kommentare dokumentiert. 
In vier von fünf deutschen Fällen konnten Verstöße durch Kontakte zu Providern schnell beseitigt werden. Sind Anbieter unkooperativ, wird die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten eingeschaltet. Auch im Ausland war jugendschutz.net mit seinen Maßnahmen erfolgreich. In 80 % der unzulässigen Fälle (z.B. Kinderpornografie, Nazi-Propaganda, Exekutionsvideos) konnte die Löschung erreicht werden, bei jugendgefährdenden Inhalten lag die Quote bei einem Drittel. 
Die Landesregierung stellt mit der Broschüre &#x201e;Surfen? Aber sicher!&#x201c; einen praxisorientierten Ratgeber für Eltern zu den Möglichkeiten, Chancen und Risiken des Internets für Kinder und Jugendliche zur Verfügung (download: http://www.rlp.de/no_cache/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/?cid=99705&amp;did=54690&amp;sechash=b2dfad60 ). 
HINWEIS FÜR REDAKTIONENDownload des Berichts (4 MB, 28 Seiten): jugendschutz.net/pdf/bericht2010.pdf </description>
            <content:encoded><![CDATA[Mainz, 30. Mai 2011 -- Videos, die zu gefährlichen Würgespielen animieren. Bösartige Gerüchte in Communitys, die für betroffene Jugendliche zum Alptraum werden. Rassistische Kommentare auf Videoplattformen, die Vorurteile gegen Sinti und Roma schüren &#x2013; all das ist Realität im Internet, wie der Jahresbericht 2010 der Mainzer Einrichtung jugendschutz.net darlegt, der heute vorgelegt wird.   &#x201e;Kinder und Jugendliche sind im Internet zunehmenden Risiken ausgesetzt. Darum müssen sich alle Beteiligten darum bemühen, Kinder und Jugendliche im Web so gut wie möglich zu schützen,&#x201c; warnt Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichtes 2010 der Mainzer Einrichtung jugendschutz.net. Die Ministerin appelliert an die Betreiber internationaler Plattformen, sich stärker für den Jugendschutz zu engagieren. 
jugendschutz.net ist eine länderübergreifende Stelle für Jugendschutz im Internet mit Sitz in Mainz und unterstützt die Jugendministerien der Länder und die Kommission für Jugendmedienschutz bei deren Aufgaben. Jugendschutz.net drängt auf die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet und sorgt dafür, dass Anbieter problematische Inhalte rasch ändern oder löschen.  
Jugendschutz.net kontrolliert regelmäßig die wichtigsten Dienste und führt gezielte Recherchen durch. Gleichzeitig gehen Hinweise aus der Bevölkerung ein &#x2013; allein im vergangenen Jahr waren es mehr als 10.000 (hotline@jugendschutz.net). Insgesamt wurden mehr als 39.000 Internetangebote kontrolliert, etwas doppelt so viele wie noch 2009. Diese Entwicklung ist durch verstärkte Kontrollen im Web 2.0 zu erklären. Nur noch ein Drittel der Fälle waren klassische Websites. 2.600 davon wiesen neue Verstöße auf, wobei eine Zunahme vor allem bei ausländischen Websites festzustellen war. Im Web 2.0 hat jugendschutz.net rund 6.000 unzulässige Videos, Profile und Kommentare dokumentiert. 
In vier von fünf deutschen Fällen konnten Verstöße durch Kontakte zu Providern schnell beseitigt werden. Sind Anbieter unkooperativ, wird die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten eingeschaltet. Auch im Ausland war jugendschutz.net mit seinen Maßnahmen erfolgreich. In 80 % der unzulässigen Fälle (z.B. Kinderpornografie, Nazi-Propaganda, Exekutionsvideos) konnte die Löschung erreicht werden, bei jugendgefährdenden Inhalten lag die Quote bei einem Drittel. 
Die Landesregierung stellt mit der Broschüre &#x201e;Surfen? Aber sicher!&#x201c; einen praxisorientierten Ratgeber für Eltern zu den Möglichkeiten, Chancen und Risiken des Internets für Kinder und Jugendliche zur Verfügung (download: http://www.rlp.de/no_cache/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/?cid=99705&amp;did=54690&amp;sechash=b2dfad60 ). 
HINWEIS FÜR REDAKTIONENDownload des Berichts (4 MB, 28 Seiten): jugendschutz.net/pdf/bericht2010.pdf  Mainz, 30. Mai 2011 -- Videos, die zu gefährlichen Würgespielen animieren. Bösartige Gerüchte in Communitys, die für betroffene Jugendliche zum Alptraum werden. Rassistische Kommentare auf Videoplattformen, die Vorurteile gegen Sinti und Roma schüren &#x2013; all das ist Realität im Internet, wie der Jahresbericht 2010 der Mainzer Einrichtung jugendschutz.net darlegt, der heute vorgelegt wird.&nbsp;&nbsp; &#x201e;Kinder und Jugendliche sind im Internet zunehmenden Risiken ausgesetzt. Darum müssen sich alle Beteiligten darum bemühen, Kinder und Jugendliche im Web so gut wie möglich zu schützen,&#x201c; warnt Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichtes 2010 der Mainzer Einrichtung jugendschutz.net. Die Ministerin appelliert an die Betreiber internationaler Plattformen, sich stärker für den Jugendschutz zu engagieren. 
jugendschutz.net ist eine länderübergreifende Stelle für Jugendschutz im Internet mit Sitz in Mainz und unterstützt die Jugendministerien der Länder und die Kommission für Jugendmedienschutz bei deren Aufgaben. Jugendschutz.net drängt auf die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet und sorgt dafür, dass Anbieter problematische Inhalte rasch ändern oder löschen.&nbsp; 
<br />Jugendschutz.net kontrolliert regelmäßig die wichtigsten Dienste und führt gezielte Recherchen durch. Gleichzeitig gehen Hinweise aus der Bevölkerung ein &#x2013; allein im vergangenen Jahr waren es mehr als 10.000 (<link hotline@jugendschutz.net>hotline@jugendschutz.net</link>). Insgesamt wurden mehr als 39.000 Internetangebote kontrolliert, etwas doppelt so viele wie noch 2009. Diese Entwicklung ist durch verstärkte Kontrollen im Web 2.0 zu erklären. Nur noch ein Drittel der Fälle waren klassische Websites. 2.600 davon wiesen neue Verstöße auf, wobei eine Zunahme vor allem bei ausländischen Websites festzustellen war. Im Web 2.0 hat jugendschutz.net rund 6.000 unzulässige Videos, Profile und Kommentare dokumentiert. 
In vier von fünf deutschen Fällen konnten Verstöße durch Kontakte zu Providern schnell beseitigt werden. Sind Anbieter unkooperativ, wird die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten eingeschaltet. Auch im Ausland war jugendschutz.net mit seinen Maßnahmen erfolgreich. In 80 % der unzulässigen Fälle (z.B. Kinderpornografie, Nazi-Propaganda, Exekutionsvideos) konnte die Löschung erreicht werden, bei jugendgefährdenden Inhalten lag die Quote bei einem Drittel. 
Die Landesregierung stellt mit der Broschüre &#x201e;Surfen? Aber sicher!&#x201c; einen praxisorientierten Ratgeber für Eltern zu den Möglichkeiten, Chancen und Risiken des Internets für Kinder und Jugendliche zur Verfügung (download: <link http://www.rlp.de/no_cache/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/?cid=99705&did=54690&sechash=b2dfad60>http://www.rlp.de/no_cache/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/?cid=99705&amp;did=54690&amp;sechash=b2dfad60</link> ). 
HINWEIS FÜR REDAKTIONEN<br />Download des Berichts (4 MB, 28 Seiten): jugendschutz.net/pdf/bericht2010.pdf ]]></content:encoded>
            <category>Ministerium für Integration</category>
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            <pubDate>Mon, 30 May 2011 14:54:00 +0200</pubDate>
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            <title>Ministerinnen Alt und Höfken begrüßen Bundestagsbeschluss: &#x201e;Kinder dürfen laut spielen&#x201c; &#x2013; Landesinitiative erfolgreich</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/may/article/ministerinnen-alt-und-hoefken-begruessen-bundestagsbeschluss-kinder-duerfen-laut-spielen/</link>
            <description> Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen sowie Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und zuständig für Lärmschutz (beide Bündnis90/Die Grünen) begrüßen die heute erfolgte Zustimmung des Bundestages zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach darf Kinderlärm im Regelfall künftig nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung betrachtet werden. 
&#x201e;Dieser Gesetzesbeschluss verdeutlicht den gesellschaftlichen Konsens, dass Kinder erwünscht sind und ein Recht auf Freizeit und Spiel haben. Es ist klar, dass Kinder beim Spielen Krach machen, dass sie lachen und dass sie auch einmal schreien. Man mag sich manchmal davon gestört fühlen, aber Kinder gehören zu unserer Gesellschaft und damit gehört Kinderlärm zum Leben,&#x201c; sagte Ministerin Alt. &#x201e;Ich bin froh, dass der Bundestag heute endlich die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen und damit auf eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz reagiert hat.&#x201c;
&#x201e;Kinderlärm ist unsere Zukunft und die Äußerungen von Kinder müssen anders behandelt werden als der Lärm zum Beispiel von Fahrzeugen. Das Umweltministerium vertritt diese Auffassung seit 2009. Es ist gut, dass der Bundestag heute unserer Auffassung gefolgt ist. Im Bundesrat wird Rheinland-Pfalz ebenfalls für die Gesetzesänderung stimmen&#x201c;, sagte Ministerin Höfken. Der Bundesrat hatte auf Grund einer Initiative von Rheinland-Pfalz die Bundesregierung schon 2009 aufgefordert, eine solche kinderfreundliche Regelung durch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. 
Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages und der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird rechtlich klargestellt, dass Kinderlärm auf Spielplätzen und in Kindertagesstätten nicht mit Verkehrslärm oder Lärm durch Betriebe gleichgesetzt werden darf. Deshalb dürfen bei der Beurteilung von Kinderlärm laut Gesetz nicht die Grenzwerte, die für Verkehrslärm und Betriebe gelten, herangezogen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Lärm von Kitas und auf Kinderspielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen - wie beispielsweise Ballspielplätzen - keine schädliche Umwelteinwirkung ist.
&#x201e;Mit solchen gesetzgeberischen Signalen soll erreicht werden, dass weniger Klagen wegen Kinderlärms eingereicht werden. Eltern, Großeltern und Erziehungsfachkräfte sollen zukünftig nicht mehr durch die Androhung von Klagen wegen Kinderlärms in ihrer Erziehungsarbeit verunsichert werden. Kinderlärm ist Zukunftsmusik - das ist ein wichtiges Bekenntnis unserer Gesellschaft,&quot; so Ministerin Alt.
Rheinland-pfälzisches  Landesrecht stellt bereits seit Februar 2011 im Landes-Immissionsschutzgesetz klar, dass Kinderlärm grundsätzlich als natürliche Lebensäußerung von Kindern zu akzeptieren ist. 
</description>
            <content:encoded><![CDATA[ Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen sowie Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und zuständig für Lärmschutz (beide Bündnis90/Die Grünen) begrüßen die heute erfolgte Zustimmung des Bundestages zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach darf Kinderlärm im Regelfall künftig nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung betrachtet werden. 
&#x201e;Dieser Gesetzesbeschluss verdeutlicht den gesellschaftlichen Konsens, dass Kinder erwünscht sind und ein Recht auf Freizeit und Spiel haben. Es ist klar, dass Kinder beim Spielen Krach machen, dass sie lachen und dass sie auch einmal schreien. Man mag sich manchmal davon gestört fühlen, aber Kinder gehören zu unserer Gesellschaft und damit gehört Kinderlärm zum Leben,&#x201c; sagte Ministerin Alt. &#x201e;Ich bin froh, dass der Bundestag heute endlich die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen und damit auf eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz reagiert hat.&#x201c;
&#x201e;Kinderlärm ist unsere Zukunft und die Äußerungen von Kinder müssen anders behandelt werden als der Lärm zum Beispiel von Fahrzeugen. Das Umweltministerium vertritt diese Auffassung seit 2009. Es ist gut, dass der Bundestag heute unserer Auffassung gefolgt ist. Im Bundesrat wird Rheinland-Pfalz ebenfalls für die Gesetzesänderung stimmen&#x201c;, sagte Ministerin Höfken. Der Bundesrat hatte auf Grund einer Initiative von Rheinland-Pfalz die Bundesregierung schon 2009 aufgefordert, eine solche kinderfreundliche Regelung durch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. 
Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages und der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird rechtlich klargestellt, dass Kinderlärm auf Spielplätzen und in Kindertagesstätten nicht mit Verkehrslärm oder Lärm durch Betriebe gleichgesetzt werden darf. Deshalb dürfen bei der Beurteilung von Kinderlärm laut Gesetz nicht die Grenzwerte, die für Verkehrslärm und Betriebe gelten, herangezogen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Lärm von Kitas und auf Kinderspielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen - wie beispielsweise Ballspielplätzen - keine schädliche Umwelteinwirkung ist.
&#x201e;Mit solchen gesetzgeberischen Signalen soll erreicht werden, dass weniger Klagen wegen Kinderlärms eingereicht werden. Eltern, Großeltern und Erziehungsfachkräfte sollen zukünftig nicht mehr durch die Androhung von Klagen wegen Kinderlärms in ihrer Erziehungsarbeit verunsichert werden. Kinderlärm ist Zukunftsmusik - das ist ein wichtiges Bekenntnis unserer Gesellschaft,&quot; so Ministerin Alt.
Rheinland-pfälzisches  Landesrecht stellt bereits seit Februar 2011 im Landes-Immissionsschutzgesetz klar, dass Kinderlärm grundsätzlich als natürliche Lebensäußerung von Kindern zu akzeptieren ist. 
 &nbsp;Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen sowie Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und zuständig für Lärmschutz (beide Bündnis90/Die Grünen) begrüßen die heute erfolgte Zustimmung des Bundestages zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach darf Kinderlärm im Regelfall künftig nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung betrachtet werden. 
&#x201e;Dieser Gesetzesbeschluss verdeutlicht den gesellschaftlichen Konsens, dass Kinder erwünscht sind und ein Recht auf Freizeit und Spiel haben. Es ist klar, dass Kinder beim Spielen Krach machen, dass sie lachen und dass sie auch einmal schreien. Man mag sich manchmal davon gestört fühlen, aber Kinder gehören zu unserer Gesellschaft und damit gehört Kinderlärm zum Leben,&#x201c; sagte Ministerin Alt. &#x201e;Ich bin froh, dass der Bundestag heute endlich die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen und damit auf eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz reagiert hat.&#x201c;
&#x201e;Kinderlärm ist unsere Zukunft und die Äußerungen von Kinder müssen anders behandelt werden als der Lärm zum Beispiel von Fahrzeugen. Das Umweltministerium vertritt diese Auffassung seit 2009. Es ist gut, dass der Bundestag heute unserer Auffassung gefolgt ist. Im Bundesrat wird Rheinland-Pfalz ebenfalls für die Gesetzesänderung stimmen&#x201c;, sagte Ministerin Höfken. Der Bundesrat hatte auf Grund einer Initiative von Rheinland-Pfalz die Bundesregierung schon 2009 aufgefordert, eine solche kinderfreundliche Regelung durch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. 
Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages und der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird rechtlich klargestellt, dass Kinderlärm auf Spielplätzen und in Kindertagesstätten nicht mit Verkehrslärm oder Lärm durch Betriebe gleichgesetzt werden darf. Deshalb dürfen bei der Beurteilung von Kinderlärm laut Gesetz nicht die Grenzwerte, die für Verkehrslärm und Betriebe gelten, herangezogen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Lärm von Kitas und auf Kinderspielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen - wie beispielsweise Ballspielplätzen - keine schädliche Umwelteinwirkung ist.
&#x201e;Mit solchen gesetzgeberischen Signalen soll erreicht werden, dass weniger Klagen wegen Kinderlärms eingereicht werden. Eltern, Großeltern und Erziehungsfachkräfte sollen zukünftig nicht mehr durch die Androhung von Klagen wegen Kinderlärms in ihrer Erziehungsarbeit verunsichert werden. Kinderlärm ist Zukunftsmusik - das ist ein wichtiges Bekenntnis unserer Gesellschaft,&quot; so Ministerin Alt.
Rheinland-pfälzisches&nbsp; Landesrecht stellt bereits seit Februar 2011 im Landes-Immissionsschutzgesetz klar, dass Kinderlärm grundsätzlich als natürliche Lebensäußerung von Kindern zu akzeptieren ist. 
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            <category>Ministerium für Integration</category>
			<category>Familie</category>
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			<category>Ministerium für Umwelt</category>
			<category>Landwirtschaft</category>
			<category>Ernährung</category>
			<category>Weinbau und Forsten</category>
			
            
            <pubDate>Thu, 26 May 2011 15:43:00 +0200</pubDate>
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