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        <title>Justiz RLP</title>
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        <description>Der RSS-Feed der Landesregierung von Rheinland-Pfalz</description>
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            <title>Justiz RLP</title>
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        <lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 09:33:00 +0200</lastBuildDate>
        
        
        <item>
            <title>Diskussion über &quot;Ethik und Recht im Judentum&quot; in der neuen Synagoge in Mainz</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/may/article/diskussion-ueber-ethik-und-recht-im-judentum-in-der-neuen-synagoge-in-mainz/</link>
            <description>&quot;Gerechtigkeit ist die Idee, der Wert in der Mitte der jüdischen Überlieferung&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Veranstaltung &quot;Ethik und Recht im Judentum&quot; in der neuen Synagoge in Mainz vor rund 130 Gästen.
Stella Schindler-Siegreich, die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Mainz, der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel, Professor Dr. Izhak Englard von der Hebrew University of Jerusalem, Professor Dr. Andreas Roth von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Thomas Metz, Generaldirektor der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz sowie der Vorsitzende des Forums Anwaltsgeschichte e.V. Rechtsanwalt Dr. Tillmann Krach diskutierten über das Thema Ethik und Recht im Judentum. 
In seiner Rede ging der Minister auf die lange Tradition jüdischen Lebens in Deutschland ein. &quot;Besonders Speyer, Worms und Mainz - die 'SchUM-Städte' - deren jüdische Gemeinden sich 1220 zusammenschlossen - hatten im Mittelalter ein blühendes jüdisches Leben. Es waren bekannte kulturelle Zentren mit weit über das Land hinaus bekannten Schulen, berühmten Gelehrten und Rabbinern.&quot;
Bamberger unterstrich die Bedeutung der stabilen rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes vor dem Hintergrund des Scheiterns der ersten deutschen Republik und den Verbrechen der NS-Zeit. &quot;Unsere Verfassung ist großherzig und hell. Sie ist auch wachsam. Sie gibt Raum für Ethik und Recht und hat einen Rahmen für Gerechtigkeit geschaffen, in einem Land und für Menschen, Deutsche und Menschen mit Migrationshintergrund, die jetzt seit 60 Jahren in Frieden und Freiheit leben, in einem zusammenwachsenden Europa.&quot;
Der Minister hob aber auch hervor, dass man heute in einigen Staaten Europas ein Erstarken von Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus erlebe. &quot;Das gilt leider auch für Deutschland. Wir dürfen nicht vergessen: 2000 Jahre Christentum konnten nicht verhindern, dass eine christlich geprägte Gesellschaft zuließ, was unter dem NS-Regime in Europa geschah.&quot;Es hänge an den Menschen. Nur durch sie gelinge die Bewahrung einer humanen Gesellschaft, die für die Achtung der Menschenwürde und für den Respekt vor dem Leben stehe. </description>
            <content:encoded><![CDATA[&quot;Gerechtigkeit ist die Idee, der Wert in der Mitte der jüdischen Überlieferung&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Veranstaltung &quot;Ethik und Recht im Judentum&quot; in der neuen Synagoge in Mainz vor rund 130 Gästen.
Stella Schindler-Siegreich, die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Mainz, der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel, Professor Dr. Izhak Englard von der Hebrew University of Jerusalem, Professor Dr. Andreas Roth von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Thomas Metz, Generaldirektor der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz sowie der Vorsitzende des Forums Anwaltsgeschichte e.V. Rechtsanwalt Dr. Tillmann Krach diskutierten über das Thema Ethik und Recht im Judentum. 
In seiner Rede ging der Minister auf die lange Tradition jüdischen Lebens in Deutschland ein. &quot;Besonders Speyer, Worms und Mainz - die 'SchUM-Städte' - deren jüdische Gemeinden sich 1220 zusammenschlossen - hatten im Mittelalter ein blühendes jüdisches Leben. Es waren bekannte kulturelle Zentren mit weit über das Land hinaus bekannten Schulen, berühmten Gelehrten und Rabbinern.&quot;
Bamberger unterstrich die Bedeutung der stabilen rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes vor dem Hintergrund des Scheiterns der ersten deutschen Republik und den Verbrechen der NS-Zeit. &quot;Unsere Verfassung ist großherzig und hell. Sie ist auch wachsam. Sie gibt Raum für Ethik und Recht und hat einen Rahmen für Gerechtigkeit geschaffen, in einem Land und für Menschen, Deutsche und Menschen mit Migrationshintergrund, die jetzt seit 60 Jahren in Frieden und Freiheit leben, in einem zusammenwachsenden Europa.&quot;
Der Minister hob aber auch hervor, dass man heute in einigen Staaten Europas ein Erstarken von Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus erlebe. &quot;Das gilt leider auch für Deutschland. Wir dürfen nicht vergessen: 2000 Jahre Christentum konnten nicht verhindern, dass eine christlich geprägte Gesellschaft zuließ, was unter dem NS-Regime in Europa geschah.&quot;Es hänge an den Menschen. Nur durch sie gelinge die Bewahrung einer humanen Gesellschaft, die für die Achtung der Menschenwürde und für den Respekt vor dem Leben stehe.  &quot;Gerechtigkeit ist die Idee, der Wert in der Mitte der jüdischen Überlieferung&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Veranstaltung &quot;Ethik und Recht im Judentum&quot; in der neuen Synagoge in Mainz vor rund 130 Gästen.
Stella Schindler-Siegreich, die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Mainz, der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel, Professor Dr. Izhak Englard von der Hebrew University of Jerusalem, Professor Dr. Andreas Roth von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Thomas Metz, Generaldirektor der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz sowie der Vorsitzende des Forums Anwaltsgeschichte e.V. Rechtsanwalt Dr. Tillmann Krach diskutierten über das Thema Ethik und Recht im Judentum. 
In seiner Rede ging der Minister auf die lange Tradition jüdischen Lebens in Deutschland ein. &quot;Besonders Speyer, Worms und Mainz - die 'SchUM-Städte' - deren jüdische Gemeinden sich 1220 zusammenschlossen - hatten im Mittelalter ein blühendes jüdisches Leben. Es waren bekannte kulturelle Zentren mit weit über das Land hinaus bekannten Schulen, berühmten Gelehrten und Rabbinern.&quot;
Bamberger unterstrich die Bedeutung der stabilen rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes vor dem Hintergrund des Scheiterns der ersten deutschen Republik und den Verbrechen der NS-Zeit. &quot;Unsere Verfassung ist großherzig und hell. Sie ist auch wachsam. Sie gibt Raum für Ethik und Recht und hat einen Rahmen für Gerechtigkeit geschaffen, in einem Land und für Menschen, Deutsche und Menschen mit Migrationshintergrund, die jetzt seit 60 Jahren in Frieden und Freiheit leben, in einem zusammenwachsenden Europa.&quot;
Der Minister hob aber auch hervor, dass man heute in einigen Staaten Europas ein Erstarken von Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus erlebe. &quot;Das gilt leider auch für Deutschland. Wir dürfen nicht vergessen: 2000 Jahre Christentum konnten nicht verhindern, dass eine christlich geprägte Gesellschaft zuließ, was unter dem NS-Regime in Europa geschah.&quot;<br />Es hänge an den Menschen. Nur durch sie gelinge die Bewahrung einer humanen Gesellschaft, die für die Achtung der Menschenwürde und für den Respekt vor dem Leben stehe. ]]></content:encoded>
            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Thu, 05 May 2011 18:00:00 +0200</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Information zur heutigen Pressekonferenz zur Stellungnahme der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz zum Thema &quot;Präimplantationsdiagnostik&quot;</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/may/article/information-zur-heutigen-pressekonferenz-zur-stellungnahme-der-bioethik-kommission-des-landes-rheinl/</link>
            <description>Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz die von der Kommission erarbeitete Stellungnahme zum Thema &quot;Präimplantationsdiagnostik&quot; vorgestellt. Die Positionen der Bioethik-Kommission vertraten auf der Pressekonferenz heute in Mainz Professor Dr. Hartmut Kreß, Universität Bonn, und Professor Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier.
Hintergrundinformationen:
Am 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PID) dann nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt, wenn es der Überprüfung dient, ob der Embryo eine in der Familie bekannte schwere genetische Störung aufweist. Das Urteil hat die bioethische Diskussion zu diesem Thema neu entfacht. 
Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz hatte sich bereits in den Jahren 1999 und 2005 in den Berichten &quot;Präimplantationsdiagnostik - Thesen zu den medizinischen, rechtlichen und ethischen Problemstellungen&quot; sowie &quot;Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz&quot; mit den relevanten Fragestellungen beschäftigt. Im Jahre 2002 wurde zudem ein Bericht zum Umgang mit embryonalen Stammzellen vorgelegt. Im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat sich die Bioethik-Kommission des Landes nunmehr erneut mit der Präimplantationsdiagnostik befasst. Hierbei wurden insbesondere die in der Zwischenzeit im internationalen Bereich gesammelten Erfahrungen und der aktuell erreichte wissenschaftliche Erkenntnisstand berücksichtigt.
Wie schon bei den vorangegangenen Berichten gingen die Positionen innerhalb der Kommission weit auseinander. Sie reichten vom ausnahmslosen Verbot der Methode bis zu einer Zulassung unter definierten Voraussetzungen. Einig war sich die Kommission darin, dass eine gesetzliche Regelung erforderlich ist. 
Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sollte der Gesetzgeber keine partikulare Grundeinstellung zur Allgemeingültigkeit erheben. Seine Aufgabe besteht vielmehr darin, einen allgemeinverbindlichen Rahmen zu setzen, der den betroffenen Paaren eine individuelle, persönlich verantwortete Gewissensentscheidung ermöglicht. 
Wenn PID nur bei bekanntem familiärem Risiko angewendet werden darf, dann bedeutet dies zwangsläufig, dass die Betroffenen eigene Erfahrungen mit der konkreten Krankheit gemacht haben. Es geht also um bereits existierende familiäre Schicksale - vor allem Eltern, deren Kinder eine bestimmte Behinderung haben oder die bereits Kinder durch eine Krankheit verloren haben. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit gehen diese Eltern mit der Entscheidung für eine PID, die zudem mit einer körperlich und psychisch belastenden In-Vitro-Fertilisation (IVF) verbunden ist, nicht leichtfertig um. Vor allem aus diesem Grund plädiert sie nicht dafür, Indikationen für eine PID z.B. anhand eines Katalogs von Krankheiten und Behinderungen &quot;objektiv&quot; und allgemeingültig festzulegen. Dies gilt auch für sog. spät manifestierende Krankheiten, die evtl. erst im Erwachsenenalter auftreten.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder befürwortet eine Zulassung der PID in einem begrenzten Rahmen. Dieser muss insbesondere das Spektrum von Indikationen für eine PID, die Beratung des Paares und die Prüfung der Voraussetzungen durch ein unabhängiges sachverständiges Gremium umfassen. Auch Aspekte der Durchführung der PID einschließlich der Zertifizierung spezialisierter Zentren müssen geregelt werden. Die Durchführung der PID sollte die Gesundheit der Frau möglichst wenig beeinträchtigen. Die Zahl der erzeugten Embryonen sollte so groß sein, dass unter Berücksichtigung des Erbgangs der Transfer eines Embryos ermöglicht wird. Gleichzeitig sollte die Zahl der Embryonen, die nicht transferiert werden, möglichst gering gehalten werden.
Fünf Kommissionsmitglieder unterschiedlicher Fachrichtungen haben ein abweichendes Votum formuliert. Sie sehen in der PID eine Selektion von Leben und das Schaffen eines &quot;Lebens auf Probe&quot;. Darin liege eine Diskriminierung behinderten Lebens. Der gesellschaftliche Druck auf diejenigen, die sich entscheiden, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen, werde steigen. Eine spätere Ausweitung der zunächst festgelegten Grenzen sei zu befürchten, bis hin zu einer Auswahl von Embryonen für eine spätere Organspende. Der befruchteten Eizelle werde zudem nicht das gleiche Lebensrecht zugesprochen wie dem Neugeborenen. Ein solcher &quot;Gradualismus&quot; sei aber unvereinbar mit dem Grundrecht auf Menschenwürde. Die Zuschreibung dieser Würde dürfe nicht von bestimmten Eigenschaften abhängen. Der Wertungswiderspruch zu der heutigen Praxis des Schwangerschaftsabbruchs sei schließlich nicht notwendig durch eine begrenzte Freigabe der PID, sondern eher durch eine engere Auslegung des § 218a Strafgesetzbuch zu erreichen.
Eine Einschränkung wurde für die Fälle vorgenommen, in denen der Embryo nicht lebensfähig ist, also im Mutterleib abstirbt oder ein auf nur wenige Stunden oder Tage begrenztes Leben führen kann. Dies stelle für die Eltern eine traumatische Erfahrung dar; was es für den Fetus oder das Neugeborene bedeute, ließe sich nicht ermessen. Der Transfer eines solchen Embryos in die Gebärmutter könne nicht im wohlverstandenen Interesse desselben liegen.
Die komplette Stellungnahme steht auf der Internetseite www.justiz.rlp.de unter &quot;Ministerium/Bioethik/BisherigeStellungnahmen&quot; zum Herunterladen zur Verfügung.
</description>
            <content:encoded><![CDATA[Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz die von der Kommission erarbeitete Stellungnahme zum Thema &quot;Präimplantationsdiagnostik&quot; vorgestellt. Die Positionen der Bioethik-Kommission vertraten auf der Pressekonferenz heute in Mainz Professor Dr. Hartmut Kreß, Universität Bonn, und Professor Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier.
Hintergrundinformationen:
Am 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PID) dann nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt, wenn es der Überprüfung dient, ob der Embryo eine in der Familie bekannte schwere genetische Störung aufweist. Das Urteil hat die bioethische Diskussion zu diesem Thema neu entfacht. 
Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz hatte sich bereits in den Jahren 1999 und 2005 in den Berichten &quot;Präimplantationsdiagnostik - Thesen zu den medizinischen, rechtlichen und ethischen Problemstellungen&quot; sowie &quot;Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz&quot; mit den relevanten Fragestellungen beschäftigt. Im Jahre 2002 wurde zudem ein Bericht zum Umgang mit embryonalen Stammzellen vorgelegt. Im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat sich die Bioethik-Kommission des Landes nunmehr erneut mit der Präimplantationsdiagnostik befasst. Hierbei wurden insbesondere die in der Zwischenzeit im internationalen Bereich gesammelten Erfahrungen und der aktuell erreichte wissenschaftliche Erkenntnisstand berücksichtigt.
Wie schon bei den vorangegangenen Berichten gingen die Positionen innerhalb der Kommission weit auseinander. Sie reichten vom ausnahmslosen Verbot der Methode bis zu einer Zulassung unter definierten Voraussetzungen. Einig war sich die Kommission darin, dass eine gesetzliche Regelung erforderlich ist. 
Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sollte der Gesetzgeber keine partikulare Grundeinstellung zur Allgemeingültigkeit erheben. Seine Aufgabe besteht vielmehr darin, einen allgemeinverbindlichen Rahmen zu setzen, der den betroffenen Paaren eine individuelle, persönlich verantwortete Gewissensentscheidung ermöglicht. 
Wenn PID nur bei bekanntem familiärem Risiko angewendet werden darf, dann bedeutet dies zwangsläufig, dass die Betroffenen eigene Erfahrungen mit der konkreten Krankheit gemacht haben. Es geht also um bereits existierende familiäre Schicksale - vor allem Eltern, deren Kinder eine bestimmte Behinderung haben oder die bereits Kinder durch eine Krankheit verloren haben. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit gehen diese Eltern mit der Entscheidung für eine PID, die zudem mit einer körperlich und psychisch belastenden In-Vitro-Fertilisation (IVF) verbunden ist, nicht leichtfertig um. Vor allem aus diesem Grund plädiert sie nicht dafür, Indikationen für eine PID z.B. anhand eines Katalogs von Krankheiten und Behinderungen &quot;objektiv&quot; und allgemeingültig festzulegen. Dies gilt auch für sog. spät manifestierende Krankheiten, die evtl. erst im Erwachsenenalter auftreten.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder befürwortet eine Zulassung der PID in einem begrenzten Rahmen. Dieser muss insbesondere das Spektrum von Indikationen für eine PID, die Beratung des Paares und die Prüfung der Voraussetzungen durch ein unabhängiges sachverständiges Gremium umfassen. Auch Aspekte der Durchführung der PID einschließlich der Zertifizierung spezialisierter Zentren müssen geregelt werden. Die Durchführung der PID sollte die Gesundheit der Frau möglichst wenig beeinträchtigen. Die Zahl der erzeugten Embryonen sollte so groß sein, dass unter Berücksichtigung des Erbgangs der Transfer eines Embryos ermöglicht wird. Gleichzeitig sollte die Zahl der Embryonen, die nicht transferiert werden, möglichst gering gehalten werden.
Fünf Kommissionsmitglieder unterschiedlicher Fachrichtungen haben ein abweichendes Votum formuliert. Sie sehen in der PID eine Selektion von Leben und das Schaffen eines &quot;Lebens auf Probe&quot;. Darin liege eine Diskriminierung behinderten Lebens. Der gesellschaftliche Druck auf diejenigen, die sich entscheiden, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen, werde steigen. Eine spätere Ausweitung der zunächst festgelegten Grenzen sei zu befürchten, bis hin zu einer Auswahl von Embryonen für eine spätere Organspende. Der befruchteten Eizelle werde zudem nicht das gleiche Lebensrecht zugesprochen wie dem Neugeborenen. Ein solcher &quot;Gradualismus&quot; sei aber unvereinbar mit dem Grundrecht auf Menschenwürde. Die Zuschreibung dieser Würde dürfe nicht von bestimmten Eigenschaften abhängen. Der Wertungswiderspruch zu der heutigen Praxis des Schwangerschaftsabbruchs sei schließlich nicht notwendig durch eine begrenzte Freigabe der PID, sondern eher durch eine engere Auslegung des § 218a Strafgesetzbuch zu erreichen.
Eine Einschränkung wurde für die Fälle vorgenommen, in denen der Embryo nicht lebensfähig ist, also im Mutterleib abstirbt oder ein auf nur wenige Stunden oder Tage begrenztes Leben führen kann. Dies stelle für die Eltern eine traumatische Erfahrung dar; was es für den Fetus oder das Neugeborene bedeute, ließe sich nicht ermessen. Der Transfer eines solchen Embryos in die Gebärmutter könne nicht im wohlverstandenen Interesse desselben liegen.
Die komplette Stellungnahme steht auf der Internetseite www.justiz.rlp.de unter &quot;Ministerium/Bioethik/BisherigeStellungnahmen&quot; zum Herunterladen zur Verfügung.
 Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz die von der Kommission erarbeitete Stellungnahme zum Thema &quot;Präimplantationsdiagnostik&quot; vorgestellt. Die Positionen der Bioethik-Kommission vertraten auf der Pressekonferenz heute in Mainz Professor Dr. Hartmut Kreß, Universität Bonn, und Professor Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier.
Hintergrundinformationen:
Am 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PID) dann nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt, wenn es der Überprüfung dient, ob der Embryo eine in der Familie bekannte schwere genetische Störung aufweist. Das Urteil hat die bioethische Diskussion zu diesem Thema neu entfacht. 
Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz hatte sich bereits in den Jahren 1999 und 2005 in den Berichten &quot;Präimplantationsdiagnostik - Thesen zu den medizinischen, rechtlichen und ethischen Problemstellungen&quot; sowie &quot;Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz&quot; mit den relevanten Fragestellungen beschäftigt. Im Jahre 2002 wurde zudem ein Bericht zum Umgang mit embryonalen Stammzellen vorgelegt. Im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat sich die Bioethik-Kommission des Landes nunmehr erneut mit der Präimplantationsdiagnostik befasst. Hierbei wurden insbesondere die in der Zwischenzeit im internationalen Bereich gesammelten Erfahrungen und der aktuell erreichte wissenschaftliche Erkenntnisstand berücksichtigt.
Wie schon bei den vorangegangenen Berichten gingen die Positionen innerhalb der Kommission weit auseinander. Sie reichten vom ausnahmslosen Verbot der Methode bis zu einer Zulassung unter definierten Voraussetzungen. Einig war sich die Kommission darin, dass eine gesetzliche Regelung erforderlich ist. 
Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sollte der Gesetzgeber keine partikulare Grundeinstellung zur Allgemeingültigkeit erheben. Seine Aufgabe besteht vielmehr darin, einen allgemeinverbindlichen Rahmen zu setzen, der den betroffenen Paaren eine individuelle, persönlich verantwortete Gewissensentscheidung ermöglicht. 
Wenn PID nur bei bekanntem familiärem Risiko angewendet werden darf, dann bedeutet dies zwangsläufig, dass die Betroffenen eigene Erfahrungen mit der konkreten Krankheit gemacht haben. Es geht also um bereits existierende familiäre Schicksale - vor allem Eltern, deren Kinder eine bestimmte Behinderung haben oder die bereits Kinder durch eine Krankheit verloren haben. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit gehen diese Eltern mit der Entscheidung für eine PID, die zudem mit einer körperlich und psychisch belastenden In-Vitro-Fertilisation (IVF) verbunden ist, nicht leichtfertig um. Vor allem aus diesem Grund plädiert sie nicht dafür, Indikationen für eine PID z.B. anhand eines Katalogs von Krankheiten und Behinderungen &quot;objektiv&quot; und allgemeingültig festzulegen. Dies gilt auch für sog. spät manifestierende Krankheiten, die evtl. erst im Erwachsenenalter auftreten.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder befürwortet eine Zulassung der PID in einem begrenzten Rahmen. Dieser muss insbesondere das Spektrum von Indikationen für eine PID, die Beratung des Paares und die Prüfung der Voraussetzungen durch ein unabhängiges sachverständiges Gremium umfassen. Auch Aspekte der Durchführung der PID einschließlich der Zertifizierung spezialisierter Zentren müssen geregelt werden. Die Durchführung der PID sollte die Gesundheit der Frau möglichst wenig beeinträchtigen. Die Zahl der erzeugten Embryonen sollte so groß sein, dass unter Berücksichtigung des Erbgangs der Transfer eines Embryos ermöglicht wird. Gleichzeitig sollte die Zahl der Embryonen, die nicht transferiert werden, möglichst gering gehalten werden.
Fünf Kommissionsmitglieder unterschiedlicher Fachrichtungen haben ein abweichendes Votum formuliert. Sie sehen in der PID eine Selektion von Leben und das Schaffen eines &quot;Lebens auf Probe&quot;. Darin liege eine Diskriminierung behinderten Lebens. Der gesellschaftliche Druck auf diejenigen, die sich entscheiden, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen, werde steigen. Eine spätere Ausweitung der zunächst festgelegten Grenzen sei zu befürchten, bis hin zu einer Auswahl von Embryonen für eine spätere Organspende. Der befruchteten Eizelle werde zudem nicht das gleiche Lebensrecht zugesprochen wie dem Neugeborenen. Ein solcher &quot;Gradualismus&quot; sei aber unvereinbar mit dem Grundrecht auf Menschenwürde. Die Zuschreibung dieser Würde dürfe nicht von bestimmten Eigenschaften abhängen. Der Wertungswiderspruch zu der heutigen Praxis des Schwangerschaftsabbruchs sei schließlich nicht notwendig durch eine begrenzte Freigabe der PID, sondern eher durch eine engere Auslegung des § 218a Strafgesetzbuch zu erreichen.
Eine Einschränkung wurde für die Fälle vorgenommen, in denen der Embryo nicht lebensfähig ist, also im Mutterleib abstirbt oder ein auf nur wenige Stunden oder Tage begrenztes Leben führen kann. Dies stelle für die Eltern eine traumatische Erfahrung dar; was es für den Fetus oder das Neugeborene bedeute, ließe sich nicht ermessen. Der Transfer eines solchen Embryos in die Gebärmutter könne nicht im wohlverstandenen Interesse desselben liegen.
Die komplette Stellungnahme steht auf der Internetseite <link http://www.justiz.rlp.de>www.justiz.rlp.de</link> unter &quot;Ministerium/Bioethik/BisherigeStellungnahmen&quot; zum Herunterladen zur Verfügung.
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            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Thu, 05 May 2011 13:46:00 +0200</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Staatssekretärin Beate Reich besucht den Law Day </title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/may/article/staatssekretaerin-beate-reich-besucht-den-law-day/</link>
            <description>&quot;Im Strafprozess, dessen Aufgabe in der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs im Interesse des Rechtsgüterschutzes besteht, ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers für die Herstellung von 'Waffengleichheit' unentbehrlich. Das strafrechtliche Verfahren ist naturgemäß mit erheblichen Belastungen und möglichen weit reichenden Folgen für den Betroffenen verbunden. Der Einzelne muss daher auf den Verlauf des gegen ihn geführten Verfahrens und auf dessen Ergebnis aktiv und wirkungsvoll Einfluss nehmen können&quot;, betonte Staatsekretärin Beate Reich anlässlich des &quot;Law Day 2011&quot; in Kaiserslautern. 
Der diesjährige Law Day steht unter dem Thema &#x201e;Das Vermächtnis von John Adams - von Boston nach Guantanamo&#x201c;. Er behandelt schwerpunktmäßig die Rolle der Anwälte bei der Verteidigung der Rechte eines Angeklagten in der Vergangenheit und der Gegenwart. 
Der Verteidiger trage Sorge für eine effektive Verteidigung des Beschuldigten und sichere so, neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, die Durchführung eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens. &quot;Er nimmt deshalb als ein der Interessenvertretung seines Mandanten verpflichtetes Organ der Rechtspflege eine sehr wichtige und unverzichtbare Mittlerstellung ein&quot;, unterstrich die Staatssekretärin.
Reich bedankte sich für die Einladung zum Law Day. &quot;Ich freue mich sehr, dass Sie dieses Jahr eine bewährte Tradition wieder aufgenommen haben, nämlich die Organisierung eines Aufsatzwettbewerbs von jungen Amerikanerinnen und Amerikanern zum Thema des Law Day. Ich möchte meinerseits eine diesbezügliche Tradition fortsetzen und die Gewinner des Aufsatzwettbewerbs zu uns in die Landeshauptstadt Mainz einladen, um hier einen Tag mit uns zu verbringen.&quot;
Informationen zum Law Day:Der Law Day (&quot;Tag des Rechts&quot;) ist 1958 durch den amerikanischen Präsident Dwight D. Eisenhower eingeführt worden. Gemäß einem amerikanischen Bundesgesetz ist der Law Day ein besonderer Feiertag in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Kultivierung des respektvollen Umgangs mit dem Recht. Der jährlich stattfindende Law Day in Rheinland-Pfalz wird ausgerichtet von der Army in Kaiserslautern.</description>
            <content:encoded><![CDATA[&quot;Im Strafprozess, dessen Aufgabe in der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs im Interesse des Rechtsgüterschutzes besteht, ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers für die Herstellung von 'Waffengleichheit' unentbehrlich. Das strafrechtliche Verfahren ist naturgemäß mit erheblichen Belastungen und möglichen weit reichenden Folgen für den Betroffenen verbunden. Der Einzelne muss daher auf den Verlauf des gegen ihn geführten Verfahrens und auf dessen Ergebnis aktiv und wirkungsvoll Einfluss nehmen können&quot;, betonte Staatsekretärin Beate Reich anlässlich des &quot;Law Day 2011&quot; in Kaiserslautern. 
Der diesjährige Law Day steht unter dem Thema &#x201e;Das Vermächtnis von John Adams - von Boston nach Guantanamo&#x201c;. Er behandelt schwerpunktmäßig die Rolle der Anwälte bei der Verteidigung der Rechte eines Angeklagten in der Vergangenheit und der Gegenwart. 
Der Verteidiger trage Sorge für eine effektive Verteidigung des Beschuldigten und sichere so, neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, die Durchführung eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens. &quot;Er nimmt deshalb als ein der Interessenvertretung seines Mandanten verpflichtetes Organ der Rechtspflege eine sehr wichtige und unverzichtbare Mittlerstellung ein&quot;, unterstrich die Staatssekretärin.
Reich bedankte sich für die Einladung zum Law Day. &quot;Ich freue mich sehr, dass Sie dieses Jahr eine bewährte Tradition wieder aufgenommen haben, nämlich die Organisierung eines Aufsatzwettbewerbs von jungen Amerikanerinnen und Amerikanern zum Thema des Law Day. Ich möchte meinerseits eine diesbezügliche Tradition fortsetzen und die Gewinner des Aufsatzwettbewerbs zu uns in die Landeshauptstadt Mainz einladen, um hier einen Tag mit uns zu verbringen.&quot;
Informationen zum Law Day:Der Law Day (&quot;Tag des Rechts&quot;) ist 1958 durch den amerikanischen Präsident Dwight D. Eisenhower eingeführt worden. Gemäß einem amerikanischen Bundesgesetz ist der Law Day ein besonderer Feiertag in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Kultivierung des respektvollen Umgangs mit dem Recht. Der jährlich stattfindende Law Day in Rheinland-Pfalz wird ausgerichtet von der Army in Kaiserslautern. &quot;Im Strafprozess, dessen Aufgabe in der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs im Interesse des Rechtsgüterschutzes besteht, ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers für die Herstellung von 'Waffengleichheit' unentbehrlich. Das strafrechtliche Verfahren ist naturgemäß mit erheblichen Belastungen und möglichen weit reichenden Folgen für den Betroffenen verbunden. Der Einzelne muss daher auf den Verlauf des gegen ihn geführten Verfahrens und auf dessen Ergebnis aktiv und wirkungsvoll Einfluss nehmen können&quot;, betonte Staatsekretärin Beate Reich anlässlich des &quot;Law Day 2011&quot; in Kaiserslautern. 
Der diesjährige Law Day steht unter dem Thema &#x201e;Das Vermächtnis von John Adams - von Boston nach Guantanamo&#x201c;. Er behandelt schwerpunktmäßig die Rolle der Anwälte bei der Verteidigung der Rechte eines Angeklagten in der Vergangenheit und der Gegenwart. 
Der Verteidiger trage Sorge für eine effektive Verteidigung des Beschuldigten und sichere so, neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, die Durchführung eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens. &quot;Er nimmt deshalb als ein der Interessenvertretung seines Mandanten verpflichtetes Organ der Rechtspflege eine sehr wichtige und unverzichtbare Mittlerstellung ein&quot;, unterstrich die Staatssekretärin.
Reich bedankte sich für die Einladung zum Law Day. &quot;Ich freue mich sehr, dass Sie dieses Jahr eine bewährte Tradition wieder aufgenommen haben, nämlich die Organisierung eines Aufsatzwettbewerbs von jungen Amerikanerinnen und Amerikanern zum Thema des Law Day. Ich möchte meinerseits eine diesbezügliche Tradition fortsetzen und die Gewinner des Aufsatzwettbewerbs zu uns in die Landeshauptstadt Mainz einladen, um hier einen Tag mit uns zu verbringen.&quot;
Informationen zum Law Day:<br />Der Law Day (&quot;Tag des Rechts&quot;) ist 1958 durch den amerikanischen Präsident Dwight D. Eisenhower eingeführt worden. Gemäß einem amerikanischen Bundesgesetz ist der Law Day ein besonderer Feiertag in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Kultivierung des respektvollen Umgangs mit dem Recht. Der jährlich stattfindende Law Day in Rheinland-Pfalz wird ausgerichtet von der Army in Kaiserslautern.]]></content:encoded>
            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Wed, 04 May 2011 11:51:00 +0200</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Europäische Rechtsakademie eröffnet Erweiterungsbau</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/march/article/europaeische-rechtsakademie-eroeffnet-erweiterungsbau/</link>
            <description>&quot;Der Raum des Rechts, als den sich die Europäische Union auch definiert, braucht exzellente Juristinnen und Juristen, die das europäische Recht genauso selbstverständlich in den Blick nehmen und es beherrschen und anwenden können, wie das nationale Recht&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der feierlichen Eröffnung des Erweiterungsbaus der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier.
Heute seien zweiundzwanzig Mitgliedstaaten der Europäischen Union Stifter oder Zustifter der ERA. 7136 europäische Juristinnen und Juristen hätten 2010 die Veranstaltungen der Akademie besucht. 
&quot;Besonders herausheben möchte ich die Angebote für die Rechtsberufe solcher Länder, die keine oder noch keine Mitgliedstaaten sind. Auch hier leistet die ERA einen wichtigen Beitrag. Wir feiern heute die Erweiterung der Akademie. Die ERA wird damit noch stärker und besser für ihre Aufgabe der Fortbildung im Recht der Europäischen Union gerüstet sein&quot;, so Bamberger abschließend.
Hintergrundinformation: Die Europäische Rechtsakademie (ERA) mit Sitz in Trier wurde als öffentliche Stiftung nach deutschem Recht gegründet. In Tagungen, Seminaren und Fortbildungsprojekten bietet sie den mit der Anwendung und Ausfüllung des europäischen Rechts befassten Personen und Institutionen die Möglichkeit, Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Europarechts zu erwerben oder zu vertiefen. Zum Programm der Akademie gehören auch Sprachkurse in Rechtsenglisch.Die Gründung der ERA geht auf den Vorschlag einiger Europaabgeordneter und von Politikern aus Luxemburg und Rheinland-Pfalz zurück. Die Europäische Rechtsakademie nahm ihre Tätigkeit in Trier im März 1992 auf. Zu den ersten Mitstiftern gehörten das Großherzogtum Luxemburg, das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Trier sowie der Verein zur Förderung der Europäischen Rechtsakademie. Wenig später kamen die übrigen deutschen Länder und die Bundesrepublik Deutschland als Stifter dazu wie auch ab dem Jahr 2000 weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Derzeit gehören mehr als zwei Drittel der EU-Staaten zu den Stiftern der Akademie. Sie wird außerdem finanziell von der EU unterstützt. Die Akademie hat eine spezialisierte Bibliothek aufgebaut, welche Publikationen zu allen Bereichen des Gemeinschaftsrechts sowohl aus der europäischen als auch verschiedenen nationalen Perspektiven umfasst. Seit 1999 dient sie als Europäisches Dokumentationszentrum mit einem aktuellen Archiv aller offiziellen EU-Publikationen auf Deutsch, Englisch und Französisch.  </description>
            <content:encoded><![CDATA[&quot;Der Raum des Rechts, als den sich die Europäische Union auch definiert, braucht exzellente Juristinnen und Juristen, die das europäische Recht genauso selbstverständlich in den Blick nehmen und es beherrschen und anwenden können, wie das nationale Recht&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der feierlichen Eröffnung des Erweiterungsbaus der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier.
Heute seien zweiundzwanzig Mitgliedstaaten der Europäischen Union Stifter oder Zustifter der ERA. 7136 europäische Juristinnen und Juristen hätten 2010 die Veranstaltungen der Akademie besucht. 
&quot;Besonders herausheben möchte ich die Angebote für die Rechtsberufe solcher Länder, die keine oder noch keine Mitgliedstaaten sind. Auch hier leistet die ERA einen wichtigen Beitrag. Wir feiern heute die Erweiterung der Akademie. Die ERA wird damit noch stärker und besser für ihre Aufgabe der Fortbildung im Recht der Europäischen Union gerüstet sein&quot;, so Bamberger abschließend.
Hintergrundinformation: Die Europäische Rechtsakademie (ERA) mit Sitz in Trier wurde als öffentliche Stiftung nach deutschem Recht gegründet. In Tagungen, Seminaren und Fortbildungsprojekten bietet sie den mit der Anwendung und Ausfüllung des europäischen Rechts befassten Personen und Institutionen die Möglichkeit, Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Europarechts zu erwerben oder zu vertiefen. Zum Programm der Akademie gehören auch Sprachkurse in Rechtsenglisch.Die Gründung der ERA geht auf den Vorschlag einiger Europaabgeordneter und von Politikern aus Luxemburg und Rheinland-Pfalz zurück. Die Europäische Rechtsakademie nahm ihre Tätigkeit in Trier im März 1992 auf. Zu den ersten Mitstiftern gehörten das Großherzogtum Luxemburg, das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Trier sowie der Verein zur Förderung der Europäischen Rechtsakademie. Wenig später kamen die übrigen deutschen Länder und die Bundesrepublik Deutschland als Stifter dazu wie auch ab dem Jahr 2000 weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Derzeit gehören mehr als zwei Drittel der EU-Staaten zu den Stiftern der Akademie. Sie wird außerdem finanziell von der EU unterstützt. Die Akademie hat eine spezialisierte Bibliothek aufgebaut, welche Publikationen zu allen Bereichen des Gemeinschaftsrechts sowohl aus der europäischen als auch verschiedenen nationalen Perspektiven umfasst. Seit 1999 dient sie als Europäisches Dokumentationszentrum mit einem aktuellen Archiv aller offiziellen EU-Publikationen auf Deutsch, Englisch und Französisch.   &quot;Der Raum des Rechts, als den sich die Europäische Union auch definiert, braucht exzellente Juristinnen und Juristen, die das europäische Recht genauso selbstverständlich in den Blick nehmen und es beherrschen und anwenden können, wie das nationale Recht&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der feierlichen Eröffnung des Erweiterungsbaus der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier.
Heute seien zweiundzwanzig Mitgliedstaaten der Europäischen Union Stifter oder Zustifter der ERA. 7136 europäische Juristinnen und Juristen hätten 2010 die Veranstaltungen der Akademie besucht. 
&quot;Besonders herausheben möchte ich die Angebote für die Rechtsberufe solcher Länder, die keine oder noch keine Mitgliedstaaten sind. Auch hier leistet die ERA einen wichtigen Beitrag. Wir feiern heute die Erweiterung der Akademie. Die ERA wird damit noch stärker und besser für ihre Aufgabe der Fortbildung im Recht der Europäischen Union gerüstet sein&quot;, so Bamberger abschließend.
Hintergrundinformation: <br />Die Europäische Rechtsakademie (ERA) mit Sitz in Trier wurde als öffentliche Stiftung nach deutschem Recht gegründet. In Tagungen, Seminaren und Fortbildungsprojekten bietet sie den mit der Anwendung und Ausfüllung des europäischen Rechts befassten Personen und Institutionen die Möglichkeit, Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Europarechts zu erwerben oder zu vertiefen. Zum Programm der Akademie gehören auch Sprachkurse in Rechtsenglisch.<br />Die Gründung der ERA geht auf den Vorschlag einiger Europaabgeordneter und von Politikern aus Luxemburg und Rheinland-Pfalz zurück. Die Europäische Rechtsakademie nahm ihre Tätigkeit in Trier im März 1992 auf. Zu den ersten Mitstiftern gehörten das Großherzogtum Luxemburg, das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Trier sowie der Verein zur Förderung der Europäischen Rechtsakademie. Wenig später kamen die übrigen deutschen Länder und die Bundesrepublik Deutschland als Stifter dazu wie auch ab dem Jahr 2000 weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Derzeit gehören mehr als zwei Drittel der EU-Staaten zu den Stiftern der Akademie. Sie wird außerdem finanziell von der EU unterstützt. <br />Die Akademie hat eine spezialisierte Bibliothek aufgebaut, welche Publikationen zu allen Bereichen des Gemeinschaftsrechts sowohl aus der europäischen als auch verschiedenen nationalen Perspektiven umfasst. Seit 1999 dient sie als Europäisches Dokumentationszentrum mit einem aktuellen Archiv aller offiziellen EU-Publikationen auf Deutsch, Englisch und Französisch.&nbsp; ]]></content:encoded>
            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Fri, 25 Mar 2011 16:00:00 +0100</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Bamberger: Eine moderne Justiz braucht moderne Gebäude / Investitionsvolumen von rund 23 Millionen Euro in Wittlich</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/march/article/bamberger-eine-moderne-justiz-braucht-moderne-gebaeude-investitionsvolumen-von-rund-23-millionen/</link>
            <description>&quot;Die neue Baumaßnahme in Wittlich hat große Bedeutung für den hiesigen Standort, für den gesamten Strafvollzug in Rheinland Pfalz sowie für rund 80 Privatkunden der Justizvollzugsanstalt&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich des Spatenstichs für den Neubau eines Wirtschaftsgebäudes in der Justizvollzugsanstalt Wittlich. 
Mit dem symbolischen ersten Spatenstich beginnen offiziell die Hochbauarbeiten für den Neubau des Wirtschaftsgebäudes in der JVA Wittlich. In dem Gebäudekomplex werden künftig eine Küche, eine Bäckerei und eine Wäscherei unter einem Dach untergebracht sein. Bereits derzeit produziert die Justizvollzugsanstalt Wittlich rund 1,35 Tonnen Backwaren täglich und beliefert alle Einrichtungen des Strafvollzugs in Rheinland-Pfalz. Alles in allem macht dies eine Jahresleistung von rund 330 Tonnen Backwaren aus. Durch den Neubau der Bäckerei mit modernster technischer Ausstattung ist die Versorgung auch künftig sichergestellt. In der Wäscherei werden derzeit bereits etwa 140 Tonnen Wäsche monatlich bearbeitet, ein Teil davon für Privatkunden wie Krankenhäuser oder Hotels. Die Investitionen für den neuen 3.600 Quadratmetern großen Gebäudekomplex (Hauptnutzfläche) belaufen sich auf rund 23 Millionen Euro. 
&quot;Es wird der JVA Wittlich künftig möglich sein, weitere Aufträge anzunehmen, Arbeitsplätze zu sichern beziehungsweise deren Zahl zu erhöhen&quot;, so Bamberger.Das Strafvollzugsgesetz sehe vor, dass den Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit zugewiesen werden solle und dies habe gute Gründe. &quot;Der wichtigste ist das sich aus der Verfassung ergebende Resozialisierungsgebot. Deshalb ist 'Arbeit' im Vollzug kein Selbstzweck, sondern Teil der Behandlung der Gefangenen&quot;, hob der Minister hervor.
Bamberger dankte allen Beteiligten. &quot;Ich freue mich, dass in enger Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen des Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) und des Finanzministeriums sowie der Anstalt ein überzeugendes Gesamtkonzept erarbeitet worden ist. Unser Ziel ist es, an allen Standorten moderne und zukunftsgerichtete bauliche Anlagen und damit auch gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rheinland-pfälzischen Strafvollzug zu schaffen - für die vom Gesetz vorgeschriebene Förderung der Gefangenen und damit für noch mehr Sicherheit der Allgemeinheit vor Straftaten&quot;, so Bamberger abschließend. </description>
            <content:encoded><![CDATA[&quot;Die neue Baumaßnahme in Wittlich hat große Bedeutung für den hiesigen Standort, für den gesamten Strafvollzug in Rheinland Pfalz sowie für rund 80 Privatkunden der Justizvollzugsanstalt&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich des Spatenstichs für den Neubau eines Wirtschaftsgebäudes in der Justizvollzugsanstalt Wittlich. 
Mit dem symbolischen ersten Spatenstich beginnen offiziell die Hochbauarbeiten für den Neubau des Wirtschaftsgebäudes in der JVA Wittlich. In dem Gebäudekomplex werden künftig eine Küche, eine Bäckerei und eine Wäscherei unter einem Dach untergebracht sein. Bereits derzeit produziert die Justizvollzugsanstalt Wittlich rund 1,35 Tonnen Backwaren täglich und beliefert alle Einrichtungen des Strafvollzugs in Rheinland-Pfalz. Alles in allem macht dies eine Jahresleistung von rund 330 Tonnen Backwaren aus. Durch den Neubau der Bäckerei mit modernster technischer Ausstattung ist die Versorgung auch künftig sichergestellt. In der Wäscherei werden derzeit bereits etwa 140 Tonnen Wäsche monatlich bearbeitet, ein Teil davon für Privatkunden wie Krankenhäuser oder Hotels. Die Investitionen für den neuen 3.600 Quadratmetern großen Gebäudekomplex (Hauptnutzfläche) belaufen sich auf rund 23 Millionen Euro. 
&quot;Es wird der JVA Wittlich künftig möglich sein, weitere Aufträge anzunehmen, Arbeitsplätze zu sichern beziehungsweise deren Zahl zu erhöhen&quot;, so Bamberger.Das Strafvollzugsgesetz sehe vor, dass den Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit zugewiesen werden solle und dies habe gute Gründe. &quot;Der wichtigste ist das sich aus der Verfassung ergebende Resozialisierungsgebot. Deshalb ist 'Arbeit' im Vollzug kein Selbstzweck, sondern Teil der Behandlung der Gefangenen&quot;, hob der Minister hervor.
Bamberger dankte allen Beteiligten. &quot;Ich freue mich, dass in enger Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen des Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) und des Finanzministeriums sowie der Anstalt ein überzeugendes Gesamtkonzept erarbeitet worden ist. Unser Ziel ist es, an allen Standorten moderne und zukunftsgerichtete bauliche Anlagen und damit auch gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rheinland-pfälzischen Strafvollzug zu schaffen - für die vom Gesetz vorgeschriebene Förderung der Gefangenen und damit für noch mehr Sicherheit der Allgemeinheit vor Straftaten&quot;, so Bamberger abschließend.  &quot;Die neue Baumaßnahme in Wittlich hat große Bedeutung für den hiesigen Standort, für den gesamten Strafvollzug in Rheinland Pfalz sowie für rund 80 Privatkunden der Justizvollzugsanstalt&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich des Spatenstichs für den Neubau eines Wirtschaftsgebäudes in der Justizvollzugsanstalt Wittlich. 
Mit dem symbolischen ersten Spatenstich beginnen offiziell die Hochbauarbeiten für den Neubau des Wirtschaftsgebäudes in der JVA Wittlich. In dem Gebäudekomplex werden künftig eine Küche, eine Bäckerei und eine Wäscherei unter einem Dach untergebracht sein. Bereits derzeit produziert die Justizvollzugsanstalt Wittlich rund 1,35 Tonnen Backwaren täglich und beliefert alle Einrichtungen des Strafvollzugs in Rheinland-Pfalz. Alles in allem macht dies eine Jahresleistung von rund 330 Tonnen Backwaren aus. Durch den Neubau der Bäckerei mit modernster technischer Ausstattung ist die Versorgung auch künftig sichergestellt. In der Wäscherei werden derzeit bereits etwa 140 Tonnen Wäsche monatlich bearbeitet, ein Teil davon für Privatkunden wie Krankenhäuser oder Hotels. Die Investitionen für den neuen 3.600 Quadratmetern großen Gebäudekomplex (Hauptnutzfläche) belaufen sich auf rund 23 Millionen Euro. 
&quot;Es wird der JVA Wittlich künftig möglich sein, weitere Aufträge anzunehmen, Arbeitsplätze zu sichern beziehungsweise deren Zahl zu erhöhen&quot;, so Bamberger.<br />Das Strafvollzugsgesetz sehe vor, dass den Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit zugewiesen werden solle und dies habe gute Gründe. &quot;Der wichtigste ist das sich aus der Verfassung ergebende Resozialisierungsgebot. Deshalb ist 'Arbeit' im Vollzug kein Selbstzweck, sondern Teil der Behandlung der Gefangenen&quot;, hob der Minister hervor.
Bamberger dankte allen Beteiligten. &quot;Ich freue mich, dass in enger Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen des Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) und des Finanzministeriums sowie der Anstalt ein überzeugendes Gesamtkonzept erarbeitet worden ist. Unser Ziel ist es, an allen Standorten moderne und zukunftsgerichtete bauliche Anlagen und damit auch gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rheinland-pfälzischen Strafvollzug zu schaffen - für die vom Gesetz vorgeschriebene Förderung der Gefangenen und damit für noch mehr Sicherheit der Allgemeinheit vor Straftaten&quot;, so Bamberger abschließend. ]]></content:encoded>
            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Fri, 25 Mar 2011 11:00:00 +0100</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Gemeinsames Projekt der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland zur Nachqualifizierung von Strafgefangenen gestartet</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/march/article/gemeinsames-projekt-der-laender-rheinland-pfalz-hessen-und-saarland-zur-nachqualifizierung-von-stra/</link>
            <description>&quot;Die im Südwestverbund zusammengeschlossenen drei Landesjustizministerien haben die Bedeutung dieses neuen gemeinsamen Projektes erkannt und werden sich gemeinsam in den nächsten drei Jahren dem wichtigen Vorhaben widmen&quot;, betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich des Starts des Projektes &quot;Modulare Nachqualifizierung im Südwestverbund&#x201c;.Dies sei ein gutes Zeichen für die gelungene Vernetzung unserer Länder im Bereich des Strafvollzuges.2007 schlossen sich die Justizministerien des Landes Rheinland-Pfalz, Hessen und des Saarlandes zum &#x201e;Südwestverbund&#x201c; zusammen, um gemeinsam innovative Projekte in justizpolitisch bedeutsamen Handlungsfeldern initiieren zu können. Das Projekt &#x201e;Nachqualifizierung im Südwestverbund&#x201c; ist ein zentrales gemeinsames Vorhaben, bei dem die berufsbezogene (Nach-)Qualifizierung von Strafgefangenen und Strafentlassenen im Mittelpunkt steht. Der Südwestverbund bringt mit seinem Vorhaben, der &#x201e;Modularen Nachqualifizierung im Südwestverbund&#x201c;, drei Landesjustizverwaltungen und neun Justizvollzugsanstalten in das Gesamtvorhaben ein. 
Das Projekt soll bis Ende August 2013 laufen. Das Projekt wird zu 100 Prozent aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Umfang von 1,3 Millionen Euro finanziert. Das BMBF wiederum nutzt Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Land Rheinland-Pfalz stellt für das Projekt den Nachqualifizierungskoordinatoren, Büroräume und Infrastruktur in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken und Frankenthal zur Verfügung.
Arbeit und Beruf besitze für den Resozialisierungsprozess einen hohen Stellenwert. Nachqualifizierung sei somit ein geeignetes Mittel, das im Strafvollzug Begonnene nach der Haftentlassung fortzusetzen, so Reich. &quot;Hier setzt das Vorhaben an, indem es Strukturen zum Nachholen eines Berufsabschlusses entwickelt und Anschlussperspektiven schafft. Viele Gefangene sind zum Zeitpunkt der Entlassung für eine reguläre Berufsausbildung bereits zu alt. Es reichen außerdem die Haftzeiten für den Erwerb eines Berufs nicht aus. Ziel des Projektes ist es, diesen Gefangenen für die Haft und für die Zeit danach eine Perspektive zu geben, die auf der Anschlussfähigkeit der in der Haft erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen beruht&quot;, hob die Staatssekretärin hervor. 
Staatssekretär im Ministerium der Justiz des Saarlandes Wolfgang Schild erläuterte, dass gerade im Zuge der aktuellen demographischen Entwicklung und des zunehmenden Fachkräftemangels an- und ungelernte Gefangene ein schlummerndes Fachkräftepotential darstellen, das durch passende Angebote der Nachqualifizierung &#x201e;geweckt&#x201c; werden kann.
Darüber hinaus ist es für das Projekt wichtig, sich mit allen regionalen Partnern zu vernetzen, wobei im Saarland besonders die &#x201e;kurzen Wege&#x201c; genutzt werden können. In diesem Zusammenhang leistet das Nachqualifizierungsprojekt bereits jetzt durch aktive Mitgestaltung an unserem regionalen Nachsorgenetzwerk einen wichtigen Beitrag und trägt somit zur Nachhaltigkeit des Übergangsmanagements bei. Zugleich können die Strukturen des Südwestverbundes gewinnbringend für die Gefangenen genutzt werden.
Durch das Vorhaben sollten keine vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen verdrängt oder Parallelstrukturen aufgebaut, sondern die vorhandenen weiterentwickelt und professionalisiert werden. Das Vorhaben übernehme die Funktion eines Katalysators: Mit den Ländern und jeweiligen Justizvollzugsanstalten würden in den Regionen Lösungen entwickelt, die es in Zukunft möglich machen, dass Strafentlassene an ihrem Herkunftsort an vor und in der Haft erworbene Kenntnisse und Kompetenzen anknüpfen könnten, bekräftigten die drei Staatssekretäre. 
</description>
            <content:encoded><![CDATA[&quot;Die im Südwestverbund zusammengeschlossenen drei Landesjustizministerien haben die Bedeutung dieses neuen gemeinsamen Projektes erkannt und werden sich gemeinsam in den nächsten drei Jahren dem wichtigen Vorhaben widmen&quot;, betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich des Starts des Projektes &quot;Modulare Nachqualifizierung im Südwestverbund&#x201c;.Dies sei ein gutes Zeichen für die gelungene Vernetzung unserer Länder im Bereich des Strafvollzuges.2007 schlossen sich die Justizministerien des Landes Rheinland-Pfalz, Hessen und des Saarlandes zum &#x201e;Südwestverbund&#x201c; zusammen, um gemeinsam innovative Projekte in justizpolitisch bedeutsamen Handlungsfeldern initiieren zu können. Das Projekt &#x201e;Nachqualifizierung im Südwestverbund&#x201c; ist ein zentrales gemeinsames Vorhaben, bei dem die berufsbezogene (Nach-)Qualifizierung von Strafgefangenen und Strafentlassenen im Mittelpunkt steht. Der Südwestverbund bringt mit seinem Vorhaben, der &#x201e;Modularen Nachqualifizierung im Südwestverbund&#x201c;, drei Landesjustizverwaltungen und neun Justizvollzugsanstalten in das Gesamtvorhaben ein. 
Das Projekt soll bis Ende August 2013 laufen. Das Projekt wird zu 100 Prozent aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Umfang von 1,3 Millionen Euro finanziert. Das BMBF wiederum nutzt Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Land Rheinland-Pfalz stellt für das Projekt den Nachqualifizierungskoordinatoren, Büroräume und Infrastruktur in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken und Frankenthal zur Verfügung.
Arbeit und Beruf besitze für den Resozialisierungsprozess einen hohen Stellenwert. Nachqualifizierung sei somit ein geeignetes Mittel, das im Strafvollzug Begonnene nach der Haftentlassung fortzusetzen, so Reich. &quot;Hier setzt das Vorhaben an, indem es Strukturen zum Nachholen eines Berufsabschlusses entwickelt und Anschlussperspektiven schafft. Viele Gefangene sind zum Zeitpunkt der Entlassung für eine reguläre Berufsausbildung bereits zu alt. Es reichen außerdem die Haftzeiten für den Erwerb eines Berufs nicht aus. Ziel des Projektes ist es, diesen Gefangenen für die Haft und für die Zeit danach eine Perspektive zu geben, die auf der Anschlussfähigkeit der in der Haft erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen beruht&quot;, hob die Staatssekretärin hervor. 
Staatssekretär im Ministerium der Justiz des Saarlandes Wolfgang Schild erläuterte, dass gerade im Zuge der aktuellen demographischen Entwicklung und des zunehmenden Fachkräftemangels an- und ungelernte Gefangene ein schlummerndes Fachkräftepotential darstellen, das durch passende Angebote der Nachqualifizierung &#x201e;geweckt&#x201c; werden kann.
Darüber hinaus ist es für das Projekt wichtig, sich mit allen regionalen Partnern zu vernetzen, wobei im Saarland besonders die &#x201e;kurzen Wege&#x201c; genutzt werden können. In diesem Zusammenhang leistet das Nachqualifizierungsprojekt bereits jetzt durch aktive Mitgestaltung an unserem regionalen Nachsorgenetzwerk einen wichtigen Beitrag und trägt somit zur Nachhaltigkeit des Übergangsmanagements bei. Zugleich können die Strukturen des Südwestverbundes gewinnbringend für die Gefangenen genutzt werden.
Durch das Vorhaben sollten keine vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen verdrängt oder Parallelstrukturen aufgebaut, sondern die vorhandenen weiterentwickelt und professionalisiert werden. Das Vorhaben übernehme die Funktion eines Katalysators: Mit den Ländern und jeweiligen Justizvollzugsanstalten würden in den Regionen Lösungen entwickelt, die es in Zukunft möglich machen, dass Strafentlassene an ihrem Herkunftsort an vor und in der Haft erworbene Kenntnisse und Kompetenzen anknüpfen könnten, bekräftigten die drei Staatssekretäre. 
 &quot;Die im Südwestverbund zusammengeschlossenen drei Landesjustizministerien haben die Bedeutung dieses neuen gemeinsamen Projektes erkannt und werden sich gemeinsam in den nächsten drei Jahren dem wichtigen Vorhaben widmen&quot;, betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich des Starts des Projektes &quot;Modulare Nachqualifizierung im Südwestverbund&#x201c;.<br />Dies sei ein gutes Zeichen für die gelungene Vernetzung unserer Länder im Bereich des Strafvollzuges.<br />2007 schlossen sich die Justizministerien des Landes Rheinland-Pfalz, Hessen und des Saarlandes zum &#x201e;Südwestverbund&#x201c; zusammen, um gemeinsam innovative Projekte in justizpolitisch bedeutsamen Handlungsfeldern initiieren zu können. Das Projekt &#x201e;Nachqualifizierung im Südwestverbund&#x201c; ist ein zentrales gemeinsames Vorhaben, bei dem die berufsbezogene (Nach-)Qualifizierung von Strafgefangenen und Strafentlassenen im Mittelpunkt steht. Der Südwestverbund bringt mit seinem Vorhaben, der &#x201e;Modularen Nachqualifizierung im Südwestverbund&#x201c;, drei Landesjustizverwaltungen und neun Justizvollzugsanstalten in das Gesamtvorhaben ein. 
Das Projekt soll bis Ende August 2013 laufen. Das Projekt wird zu 100 Prozent aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Umfang von 1,3 Millionen Euro finanziert. Das BMBF wiederum nutzt Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Land Rheinland-Pfalz stellt für das Projekt den Nachqualifizierungskoordinatoren, Büroräume und Infrastruktur in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken und Frankenthal zur Verfügung.
Arbeit und Beruf besitze für den Resozialisierungsprozess einen hohen Stellenwert. Nachqualifizierung sei somit ein geeignetes Mittel, das im Strafvollzug Begonnene nach der Haftentlassung fortzusetzen, so Reich. &quot;Hier setzt das Vorhaben an, indem es Strukturen zum Nachholen eines Berufsabschlusses entwickelt und Anschlussperspektiven schafft. Viele Gefangene sind zum Zeitpunkt der Entlassung für eine reguläre Berufsausbildung bereits zu alt. Es reichen außerdem die Haftzeiten für den Erwerb eines Berufs nicht aus. Ziel des Projektes ist es, diesen Gefangenen für die Haft und für die Zeit danach eine Perspektive zu geben, die auf der Anschlussfähigkeit der in der Haft erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen beruht&quot;, hob die Staatssekretärin hervor. 
Staatssekretär im Ministerium der Justiz des Saarlandes Wolfgang Schild erläuterte, dass gerade im Zuge der aktuellen demographischen Entwicklung und des zunehmenden Fachkräftemangels an- und ungelernte Gefangene ein schlummerndes Fachkräftepotential darstellen, das durch passende Angebote der Nachqualifizierung &#x201e;geweckt&#x201c; werden kann.
Darüber hinaus ist es für das Projekt wichtig, sich mit allen regionalen Partnern zu vernetzen, wobei im Saarland besonders die &#x201e;kurzen Wege&#x201c; genutzt werden können. In diesem Zusammenhang leistet das Nachqualifizierungsprojekt bereits jetzt durch aktive Mitgestaltung an unserem regionalen Nachsorgenetzwerk einen wichtigen Beitrag und trägt somit zur Nachhaltigkeit des Übergangsmanagements bei. Zugleich können die Strukturen des Südwestverbundes gewinnbringend für die Gefangenen genutzt werden.
Durch das Vorhaben sollten keine vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen verdrängt oder Parallelstrukturen aufgebaut, sondern die vorhandenen weiterentwickelt und professionalisiert werden. Das Vorhaben übernehme die Funktion eines Katalysators: Mit den Ländern und jeweiligen Justizvollzugsanstalten würden in den Regionen Lösungen entwickelt, die es in Zukunft möglich machen, dass Strafentlassene an ihrem Herkunftsort an vor und in der Haft erworbene Kenntnisse und Kompetenzen anknüpfen könnten, bekräftigten die drei Staatssekretäre. 
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            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Wed, 23 Mar 2011 10:57:00 +0100</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Bamberger: Über 6000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen in der rheinland-pfälzischen Justiz tätig</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/march/article/bamberger-ueber-6000-ehrenamtliche-richterinnen-und-richter-schoeffinnen-und-schoeffen-in-der-rhei/</link>
            <description>&quot;Unsere Demokratie, unsere Wirtschaft, unsere soziale Sicherung und unsere kulturellen Lebensweisen beruhen auf einer positiven Einstellung und der Bereitschaft zum Engagement. Beides ist eben nicht selbstverständlich, sondern muss sorgsam gepflegt werden&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Verleihung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz an ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Kaiserslautern.

Bamberger betonte, dass in den rheinland-pfälzischen Gerichtsbarkeiten derzeit mehr als 6.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen tätig seien. &quot;Das ist eine beeindruckende Zahl. Ehrenamt oder Engagement sind nicht irgendeine Nebensache, sondern geradezu unersetzliche Elemente unseres Gemeinwesens&quot;, so Bamberger.
 
Das Ehrenamt habe in Rheinland-Pfalz schon immer einen hohen Stellenwert und eine große Bedeutung. 
 
&quot;Einer Studie zufolge waren 2009 in der Bundesrepublik Deutschland cirka 36 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren bürgerschaftlich engagiert. Allein in Rheinland-Pfalz ist mehr als eine Million Menschen im Ehrenamt aktiv. Das entspricht 41 Prozent. Damit liegt Rheinland-Pfalz im Vergleich der Länder gemeinsam mit Baden-Württemberg und Niedersachsen auf dem Spitzenplatz&quot;, so der Minister
 
Die Landesregierung freue sich über dieses Ergebnis. Es bestätige eine Politik zur Stärkung von Ehrenamt, freiwilligem Engagement und Bürgerbeteiligung. 
 
Folgende Personen wurden geehrt:
LG Kaiserslautern:
Peter Becker, Winnweiler
Gabriele Brandstädter, Kaiserslautern
Ernst Beisel, Kaiserslautern
Ernst Jürgen Degen, Kaiserslautern
Dieter Bold, Queidersbach
Hans Hörhammer, Otterbach
Waltraud Metz, Mehlingen
Walter Bernhart, Sembach
Roland Hauck, Otterbach
Gisela Wenzel, Enkenbach-Alsenborn
LG Zweibrücken:
Willi Wallitt, Trulben
LG Landau:
Heinrich Wickert, Landau in der Pfalz
AG Neustadt an der Weinstraße:
Christel Towae, Neustadt an der Weinstraße
 
Information:
Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird als Anerkennung für ein langjähriges ehrenamtliches Engagement verliehen. Diese Auszeichnung erhält, wer mindestens zwölf Jahre eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Selbstverwaltung, in Vereinigungen wahrgenommen oder die sich in sonstiger Weise um die Gemeinschaft des Landes Rheinland-Pfalz verdient gemacht hat. 
 
 
 </description>
            <content:encoded><![CDATA[&quot;Unsere Demokratie, unsere Wirtschaft, unsere soziale Sicherung und unsere kulturellen Lebensweisen beruhen auf einer positiven Einstellung und der Bereitschaft zum Engagement. Beides ist eben nicht selbstverständlich, sondern muss sorgsam gepflegt werden&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Verleihung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz an ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Kaiserslautern.

Bamberger betonte, dass in den rheinland-pfälzischen Gerichtsbarkeiten derzeit mehr als 6.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen tätig seien. &quot;Das ist eine beeindruckende Zahl. Ehrenamt oder Engagement sind nicht irgendeine Nebensache, sondern geradezu unersetzliche Elemente unseres Gemeinwesens&quot;, so Bamberger.
 
Das Ehrenamt habe in Rheinland-Pfalz schon immer einen hohen Stellenwert und eine große Bedeutung. 
 
&quot;Einer Studie zufolge waren 2009 in der Bundesrepublik Deutschland cirka 36 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren bürgerschaftlich engagiert. Allein in Rheinland-Pfalz ist mehr als eine Million Menschen im Ehrenamt aktiv. Das entspricht 41 Prozent. Damit liegt Rheinland-Pfalz im Vergleich der Länder gemeinsam mit Baden-Württemberg und Niedersachsen auf dem Spitzenplatz&quot;, so der Minister
 
Die Landesregierung freue sich über dieses Ergebnis. Es bestätige eine Politik zur Stärkung von Ehrenamt, freiwilligem Engagement und Bürgerbeteiligung. 
 
Folgende Personen wurden geehrt:
LG Kaiserslautern:
Peter Becker, Winnweiler
Gabriele Brandstädter, Kaiserslautern
Ernst Beisel, Kaiserslautern
Ernst Jürgen Degen, Kaiserslautern
Dieter Bold, Queidersbach
Hans Hörhammer, Otterbach
Waltraud Metz, Mehlingen
Walter Bernhart, Sembach
Roland Hauck, Otterbach
Gisela Wenzel, Enkenbach-Alsenborn
LG Zweibrücken:
Willi Wallitt, Trulben
LG Landau:
Heinrich Wickert, Landau in der Pfalz
AG Neustadt an der Weinstraße:
Christel Towae, Neustadt an der Weinstraße
 
Information:
Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird als Anerkennung für ein langjähriges ehrenamtliches Engagement verliehen. Diese Auszeichnung erhält, wer mindestens zwölf Jahre eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Selbstverwaltung, in Vereinigungen wahrgenommen oder die sich in sonstiger Weise um die Gemeinschaft des Landes Rheinland-Pfalz verdient gemacht hat. 
 
 
  <p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">&quot;Unsere Demokratie, unsere Wirtschaft, unsere soziale Sicherung und unsere kulturellen Lebensweisen beruhen auf einer positiven Einstellung und der Bereitschaft zum Engagement. Beides ist eben nicht selbstverständlich, sondern muss sorgsam gepflegt werden&quot;, betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Verleihung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz an ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Kaiserslautern.</span></p>
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<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Bamberger betonte, dass in den rheinland-pfälzischen Gerichtsbarkeiten derzeit mehr als 6.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen tätig seien. &quot;Das ist eine beeindruckende Zahl. Ehrenamt oder Engagement sind nicht irgendeine Nebensache, sondern geradezu unersetzliche Elemente unseres Gemeinwesens&quot;, so Bamberger.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Das Ehrenamt habe in Rheinland-Pfalz schon immer einen hohen Stellenwert und eine große Bedeutung. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">&quot;Einer Studie zufolge waren 2009 in der Bundesrepublik Deutschland cirka 36 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren bürgerschaftlich engagiert. Allein in Rheinland-Pfalz ist mehr als eine Million Menschen im Ehrenamt aktiv. Das entspricht 41 Prozent. Damit liegt Rheinland-Pfalz im Vergleich der Länder gemeinsam mit Baden-Württemberg und Niedersachsen auf dem Spitzenplatz&quot;, so der Minister</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Die Landesregierung freue sich über dieses Ergebnis. Es bestätige eine Politik zur Stärkung von Ehrenamt, freiwilligem Engagement und Bürgerbeteiligung. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Folgende Personen wurden geehrt:</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">LG Kaiserslautern:</span><span style="FONT-FAMILY: Arial"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Peter Becker, Winnweiler</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Gabriele Brandstädter, Kaiserslautern</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Ernst Beisel, Kaiserslautern</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Ernst Jürgen Degen, Kaiserslautern</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Dieter Bold, Queidersbach</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Hans Hörhammer, Otterbach</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Waltraud Metz, Mehlingen</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Walter Bernhart, Sembach</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Roland Hauck, Otterbach</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Gisela Wenzel, Enkenbach-Alsenborn</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">LG Zweibrücken:</span><span style="FONT-FAMILY: Arial"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Willi Wallitt, Trulben</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">LG Landau:</span><span style="FONT-FAMILY: Arial"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Heinrich Wickert, Landau in der Pfalz</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">AG Neustadt an der Weinstraße:</span><span style="FONT-FAMILY: Arial"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">Christel Towae, Neustadt an der Weinstraße</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial">&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="LINE-HEIGHT: 200%; FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt">Information:</span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 200%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="LINE-HEIGHT: 200%; FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt">Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird als Anerkennung für ein langjähriges ehrenamtliches Engagement verliehen. Diese Auszeichnung erhält, wer mindestens zwölf Jahre eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Selbstverwaltung, in Vereinigungen wahrgenommen oder die sich in sonstiger Weise um die Gemeinschaft des Landes Rheinland-Pfalz verdient gemacht hat. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="LINE-HEIGHT: 150%; MARGIN: 0cm 0cm 12pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none; tab-stops: right 459.0pt"><span style="LINE-HEIGHT: 150%; FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt">&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; mso-pagination: none; mso-layout-grid-align: none"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt">&nbsp;</span></p>
&nbsp;]]></content:encoded>
            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Tue, 22 Mar 2011 16:00:00 +0100</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Reich: Opferschutz von zentraler Bedeutung für Landesregierung</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/march/article/reich-opferschutz-von-zentraler-bedeutung-fuer-landesregierung/</link>
            <description>&quot;Für die rheinland-pfälzische Landesregierung hat der Opferschutz eine zentrale Bedeutung. Er ist ein unverzichtbarer Baustein der umfassenden und ganzheitlichen Sicherheitsstrategie 'P.R.O. Sicherheit in Rheinland-Pfalz' der Landesregierung&#x201c;, betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich des Tags des Kriminalitätsopfers. 
Reich verwies in diesem Zusammenhang auf den zweiten Opferschutzbericht der Landesregierung. Der Bericht dokumentiere, dass die Landesregierung nach dem Grundsatz handele, dass der beste Opferschutz der Schutz davor sei, überhaupt Opfer einer Straftat zu werden. Deshalb habe die Prävention im Sinne eines vorbeugenden Opferschutzes eine wichtige Bedeutung. 
Früher betrachtete die Strafjustiz das Opfer lediglich als ein unverzichtbares Beweismittel, um dem Angeklagten die Tat nachzuweisen. &quot;Den Bedürfnissen des Opfers in einem Strafprozess, der sich meist ausschließlich um die Person des Angeklagten drehte, wurde man bei dieser Betrachtung kaum gerecht. Ich freue mich, dass hier vor allem in den letzten Jahren, im übrigen auch dank der großartigen Arbeit der Opferschutzeinrichtungen, ein tiefgreifender Bewusstseinswandel vor allem in der Justiz und in der Gesetzgebung stattgefunden hat&quot;, so Reich. Sie verwies auf die auf die bereits im April 2009 unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium und dem Weissen Ring. Dies war die erste Kooperationsvereinbarung, die ein Landesverband des Weissen Rings in Deutschland mit dem zuständigen Justizressort abgeschlossen hatte. Weiterhin stellte Reich die Bedeutung des flächendeckenden Netzes der Zeugenkontaktstellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz dar. in Rheinland-Pfalz für die Bürgerinnen und Bürger dar.
Rheinland-Pfalz habe auch an zahlreichen Gesetzesinitiativen mitgewirkt. Insbesondere sei das Land mit seiner Bundesratsinitiative des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer von Zwangsverheiratung und schweren Fällen des &#x201e;Stalking&#x201c; bei dem Gesetzgebungsverfahren ein wichtiger Impulsgeber gewesen. Weiterhin gingen die durch das Zweite Opferrechtsreformgesetz gerade für die Opfer von Zwangsverheiratung und schweren Fällen des Stalking erreichten Verbesserungen auf die rheinland-pfälzische Initiative zurück. 
Die Vorreiterrolle von Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung von Kooperationskonzepten zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugendkriminalität sei ebenfalls weiter ausgebaut worden. In Rheinland-Pfalz arbeiteten jetzt bereits drei &#x201e;Häuser des Jugendrechts&#x201c; in Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern. Ein weiteres solle in Trier dieses Jahr eröffnet werden, aber auch in Koblenz, dem fünften Oberzentrum, liefen derzeit schon die Planungen.
&quot;Eine moderne Justiz, die auch ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden will, muss dafür Sorge tragen, dass Opfer von Straftaten als Zeuginnen und Zeugen mit ihrer gesamten Persönlichkeit wahrgenommen und entsprechend behandelt werden. Dafür werden wir in Rheinland-Pfalz weiter arbeiten&quot;, bekräftigte Reich abschließend.</description>
            <content:encoded><![CDATA[&quot;Für die rheinland-pfälzische Landesregierung hat der Opferschutz eine zentrale Bedeutung. Er ist ein unverzichtbarer Baustein der umfassenden und ganzheitlichen Sicherheitsstrategie 'P.R.O. Sicherheit in Rheinland-Pfalz' der Landesregierung&#x201c;, betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich des Tags des Kriminalitätsopfers. 
Reich verwies in diesem Zusammenhang auf den zweiten Opferschutzbericht der Landesregierung. Der Bericht dokumentiere, dass die Landesregierung nach dem Grundsatz handele, dass der beste Opferschutz der Schutz davor sei, überhaupt Opfer einer Straftat zu werden. Deshalb habe die Prävention im Sinne eines vorbeugenden Opferschutzes eine wichtige Bedeutung. 
Früher betrachtete die Strafjustiz das Opfer lediglich als ein unverzichtbares Beweismittel, um dem Angeklagten die Tat nachzuweisen. &quot;Den Bedürfnissen des Opfers in einem Strafprozess, der sich meist ausschließlich um die Person des Angeklagten drehte, wurde man bei dieser Betrachtung kaum gerecht. Ich freue mich, dass hier vor allem in den letzten Jahren, im übrigen auch dank der großartigen Arbeit der Opferschutzeinrichtungen, ein tiefgreifender Bewusstseinswandel vor allem in der Justiz und in der Gesetzgebung stattgefunden hat&quot;, so Reich. Sie verwies auf die auf die bereits im April 2009 unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium und dem Weissen Ring. Dies war die erste Kooperationsvereinbarung, die ein Landesverband des Weissen Rings in Deutschland mit dem zuständigen Justizressort abgeschlossen hatte. Weiterhin stellte Reich die Bedeutung des flächendeckenden Netzes der Zeugenkontaktstellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz dar. in Rheinland-Pfalz für die Bürgerinnen und Bürger dar.
Rheinland-Pfalz habe auch an zahlreichen Gesetzesinitiativen mitgewirkt. Insbesondere sei das Land mit seiner Bundesratsinitiative des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer von Zwangsverheiratung und schweren Fällen des &#x201e;Stalking&#x201c; bei dem Gesetzgebungsverfahren ein wichtiger Impulsgeber gewesen. Weiterhin gingen die durch das Zweite Opferrechtsreformgesetz gerade für die Opfer von Zwangsverheiratung und schweren Fällen des Stalking erreichten Verbesserungen auf die rheinland-pfälzische Initiative zurück. 
Die Vorreiterrolle von Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung von Kooperationskonzepten zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugendkriminalität sei ebenfalls weiter ausgebaut worden. In Rheinland-Pfalz arbeiteten jetzt bereits drei &#x201e;Häuser des Jugendrechts&#x201c; in Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern. Ein weiteres solle in Trier dieses Jahr eröffnet werden, aber auch in Koblenz, dem fünften Oberzentrum, liefen derzeit schon die Planungen.
&quot;Eine moderne Justiz, die auch ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden will, muss dafür Sorge tragen, dass Opfer von Straftaten als Zeuginnen und Zeugen mit ihrer gesamten Persönlichkeit wahrgenommen und entsprechend behandelt werden. Dafür werden wir in Rheinland-Pfalz weiter arbeiten&quot;, bekräftigte Reich abschließend. &quot;Für die rheinland-pfälzische Landesregierung hat der Opferschutz eine zentrale Bedeutung. Er ist ein unverzichtbarer Baustein der umfassenden und ganzheitlichen Sicherheitsstrategie 'P.R.O. Sicherheit in Rheinland-Pfalz' der Landesregierung&#x201c;, betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich des Tags des Kriminalitätsopfers. 
Reich verwies in diesem Zusammenhang auf den zweiten Opferschutzbericht der Landesregierung. Der Bericht dokumentiere, dass die Landesregierung nach dem Grundsatz handele, dass der beste Opferschutz der Schutz davor sei, überhaupt Opfer einer Straftat zu werden. Deshalb habe die Prävention im Sinne eines vorbeugenden Opferschutzes eine wichtige Bedeutung. 
Früher betrachtete die Strafjustiz das Opfer lediglich als ein unverzichtbares Beweismittel, um dem Angeklagten die Tat nachzuweisen. &quot;Den Bedürfnissen des Opfers in einem Strafprozess, der sich meist ausschließlich um die Person des Angeklagten drehte, wurde man bei dieser Betrachtung kaum gerecht. Ich freue mich, dass hier vor allem in den letzten Jahren, im übrigen auch dank der großartigen Arbeit der Opferschutzeinrichtungen, ein tiefgreifender Bewusstseinswandel vor allem in der Justiz und in der Gesetzgebung stattgefunden hat&quot;, so Reich. Sie verwies auf die auf die bereits im April 2009 unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium und dem Weissen Ring. Dies war die erste Kooperationsvereinbarung, die ein Landesverband des Weissen Rings in Deutschland mit dem zuständigen Justizressort abgeschlossen hatte. Weiterhin stellte Reich die Bedeutung des flächendeckenden Netzes der Zeugenkontaktstellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz dar. in Rheinland-Pfalz für die Bürgerinnen und Bürger dar.
Rheinland-Pfalz habe auch an zahlreichen Gesetzesinitiativen mitgewirkt. Insbesondere sei das Land mit seiner Bundesratsinitiative des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer von Zwangsverheiratung und schweren Fällen des &#x201e;Stalking&#x201c; bei dem Gesetzgebungsverfahren ein wichtiger Impulsgeber gewesen. Weiterhin gingen die durch das Zweite Opferrechtsreformgesetz gerade für die Opfer von Zwangsverheiratung und schweren Fällen des Stalking erreichten Verbesserungen auf die rheinland-pfälzische Initiative zurück. 
Die Vorreiterrolle von Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung von Kooperationskonzepten zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugendkriminalität sei ebenfalls weiter ausgebaut worden. In Rheinland-Pfalz arbeiteten jetzt bereits drei &#x201e;Häuser des Jugendrechts&#x201c; in Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern. Ein weiteres solle in Trier dieses Jahr eröffnet werden, aber auch in Koblenz, dem fünften Oberzentrum, liefen derzeit schon die Planungen.
&quot;Eine moderne Justiz, die auch ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden will, muss dafür Sorge tragen, dass Opfer von Straftaten als Zeuginnen und Zeugen mit ihrer gesamten Persönlichkeit wahrgenommen und entsprechend behandelt werden. Dafür werden wir in Rheinland-Pfalz weiter arbeiten&quot;, bekräftigte Reich abschließend.]]></content:encoded>
            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Tue, 22 Mar 2011 09:50:00 +0100</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Staatssekretärin Beate Reich überreicht Ehrennadel an Egon Wittersheim</title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/march/article/staatssekretaerin-beate-reich-ueberreicht-ehrennadel-an-egon-wittersheim/</link>
            <description>&quot;Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist ein Zeichen der Anerkennung des Staates für Dienste, die unentgeltlich für die Allgemeinheit erbracht wurden. Eben diese Anerkennung wollen wir heute Herrn Wittersheim gegenüber zum Ausdruck bringen&quot;, betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich der Überreichung der Ehrennadel an Egon Wittersheim in Kirchsahr.
Ehrenamtlich Tätige zögen ihren Lohn aus der Aufgabe selbst und aus dem gemeinschaftlichen Engagement für andere. &quot;Vor diesem unentgeltlichen Bemühen muss die Gesellschaft ihren Hut ziehen. Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftssinn - das sind Tugenden und Werte, die unsere Gesellschaft fördern und unterstützen muss. Denn all dies vielfältige Engagement stärkt den Zusammenhalt in unserem Land.Wir, die Menschen in diesem Land, sind dankbar, dass es noch so viel Bürgersinn gibt&quot;, so Reich.
Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement seien das Rückgrat der Gesellschaft. &quot;Die Landesregierung fördert das Ehrenamt mit aller Kraft und der Erfolg gibt uns recht. In Rheinland-Pfalz sind mehr als eine Million Menschen bürgerschaftlich engagiert. Das entspricht einer Quote von 41 Prozent der über 14-jährigen Bevölkerung. Gemeinsam mit Baden-Württemberg und Niedersachsen liegen wir damit an erster Stelle im gesamtdeutschen Vergleich.&quot; unterstrich Reich abschließend.
Informationen zu Egon Wittersheim:1994 wurde Wittersheim Mitglied im Gemeinderat von Kirchsahr. Im August 1994 wurde er zum ersten Beigeordneten gewählt, ein Amt, das er bis Juni 2009 inne hatte. Im Juli 2009 wurde er zum zweiten Beigeordneten gewählt. Als Mitglied im Freundeskreis Sahrbachtal e.V. hat Wittersheim wesentlich zur Verwirklichung des Sahrbachwanderweges beigetragen. Weiterhin ist er Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchsahr.

</description>
            <content:encoded><![CDATA[&quot;Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist ein Zeichen der Anerkennung des Staates für Dienste, die unentgeltlich für die Allgemeinheit erbracht wurden. Eben diese Anerkennung wollen wir heute Herrn Wittersheim gegenüber zum Ausdruck bringen&quot;, betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich der Überreichung der Ehrennadel an Egon Wittersheim in Kirchsahr.
Ehrenamtlich Tätige zögen ihren Lohn aus der Aufgabe selbst und aus dem gemeinschaftlichen Engagement für andere. &quot;Vor diesem unentgeltlichen Bemühen muss die Gesellschaft ihren Hut ziehen. Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftssinn - das sind Tugenden und Werte, die unsere Gesellschaft fördern und unterstützen muss. Denn all dies vielfältige Engagement stärkt den Zusammenhalt in unserem Land.Wir, die Menschen in diesem Land, sind dankbar, dass es noch so viel Bürgersinn gibt&quot;, so Reich.
Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement seien das Rückgrat der Gesellschaft. &quot;Die Landesregierung fördert das Ehrenamt mit aller Kraft und der Erfolg gibt uns recht. In Rheinland-Pfalz sind mehr als eine Million Menschen bürgerschaftlich engagiert. Das entspricht einer Quote von 41 Prozent der über 14-jährigen Bevölkerung. Gemeinsam mit Baden-Württemberg und Niedersachsen liegen wir damit an erster Stelle im gesamtdeutschen Vergleich.&quot; unterstrich Reich abschließend.
Informationen zu Egon Wittersheim:1994 wurde Wittersheim Mitglied im Gemeinderat von Kirchsahr. Im August 1994 wurde er zum ersten Beigeordneten gewählt, ein Amt, das er bis Juni 2009 inne hatte. Im Juli 2009 wurde er zum zweiten Beigeordneten gewählt. Als Mitglied im Freundeskreis Sahrbachtal e.V. hat Wittersheim wesentlich zur Verwirklichung des Sahrbachwanderweges beigetragen. Weiterhin ist er Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchsahr.

 &quot;Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist ein Zeichen der Anerkennung des Staates für Dienste, die unentgeltlich für die Allgemeinheit erbracht wurden. Eben diese Anerkennung wollen wir heute Herrn Wittersheim gegenüber zum Ausdruck bringen&quot;, betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich der Überreichung der Ehrennadel an Egon Wittersheim in Kirchsahr.
Ehrenamtlich Tätige zögen ihren Lohn aus der Aufgabe selbst und aus dem gemeinschaftlichen Engagement für andere. &quot;Vor diesem unentgeltlichen Bemühen muss die Gesellschaft ihren Hut ziehen. Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftssinn - das sind Tugenden und Werte, die unsere Gesellschaft fördern und unterstützen muss. Denn all dies vielfältige Engagement stärkt den Zusammenhalt in unserem Land.Wir, die Menschen in diesem Land, sind dankbar, dass es noch so viel Bürgersinn gibt&quot;, so Reich.
<br />Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement seien das Rückgrat der Gesellschaft. <br />&quot;Die Landesregierung fördert das Ehrenamt mit aller Kraft und der Erfolg gibt uns recht. In Rheinland-Pfalz sind mehr als eine Million Menschen bürgerschaftlich engagiert. Das entspricht einer Quote von 41 Prozent der über 14-jährigen Bevölkerung. Gemeinsam mit Baden-Württemberg und Niedersachsen liegen wir damit an erster Stelle im gesamtdeutschen Vergleich.&quot; unterstrich Reich abschließend.
Informationen zu Egon Wittersheim:<br />1994 wurde Wittersheim Mitglied im Gemeinderat von Kirchsahr. Im August 1994 wurde er zum ersten Beigeordneten gewählt, ein Amt, das er bis Juni 2009 inne hatte. Im Juli 2009 wurde er zum zweiten Beigeordneten gewählt. Als Mitglied im Freundeskreis Sahrbachtal e.V. hat Wittersheim wesentlich zur Verwirklichung des Sahrbachwanderweges beigetragen. Weiterhin ist er Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchsahr.

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            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 15:00:00 +0100</pubDate>
        </item>
        
        <item>
            <title>Bamberger: Dreiviertel aller Gerichte im Land bieten bereits Mediation an / Bundesrat berät Mediationsgesetzentwurf </title>
            <link>http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2011/march/article/bamberger-dreiviertel-aller-gerichte-im-land-bieten-bereits-mediation-an-bundesrat-beraet-mediati/</link>
            <description>Justizminister Heinz Georg Bamberger begrüßt anlässlich der Beratung des Bundesrates des &quot;Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung&quot;, dass erstmals die Mediation in Deutschland - außergerichtlich und auch gerichtsintern - auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll.
&quot;Immer wenn es nicht ausschließlich um Rechtsansprüche, juristische Positionen, rechtliche Problematiken geht, sondern ganz andersartige, in Recht und Gesetz nicht abgebildete Anliegen, Belange, Bedürfnisse und Emotionen der streitenden Beteiligten, ist die Mediation der besser geeignete Weg zur Schlichtung des Streits&quot;, so Bamberger.
Bereits Anfang 2009 hatte die rheinland-pfälzische Justiz auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts umfassend begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und soweit möglich an allen Gerichtsstandorten eine gerichtsinterne Mediation anzubieten. Gerichtsinterne Mediation wird zwischenzeitlich bei den ordentlichen Gerichten und auch bei allen Fachgerichtsbarkeiten angeboten, insgesamt bei gut Dreiviertel aller Gerichte in Rheinland-Pfalz. 
&quot;Rheinland-Pfalz wird mit dem Landeskonzept der gerichtsinternen Mediation den eingeschlagenen Weg weitergehen. Die Mediation ist ein Gewinn für die Justiz. Es geht um eine neue und bessere Kultur der Streitbeilegung&quot;, so der Minister. 
Bei 40 Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei allen Fachgerichten wird nun die Durchführung der gerichtsinternen Mediation angeboten. Insgesamt kann zwischenzeitlich bei 57 von 73 rheinland-pfälzischen Gerichten die gerichtsinterne Mediation in Anspruch genommen werden, was einem Deckungsgrad von rund 78 Prozent entspricht.</description>
            <content:encoded><![CDATA[Justizminister Heinz Georg Bamberger begrüßt anlässlich der Beratung des Bundesrates des &quot;Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung&quot;, dass erstmals die Mediation in Deutschland - außergerichtlich und auch gerichtsintern - auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll.
&quot;Immer wenn es nicht ausschließlich um Rechtsansprüche, juristische Positionen, rechtliche Problematiken geht, sondern ganz andersartige, in Recht und Gesetz nicht abgebildete Anliegen, Belange, Bedürfnisse und Emotionen der streitenden Beteiligten, ist die Mediation der besser geeignete Weg zur Schlichtung des Streits&quot;, so Bamberger.
Bereits Anfang 2009 hatte die rheinland-pfälzische Justiz auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts umfassend begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und soweit möglich an allen Gerichtsstandorten eine gerichtsinterne Mediation anzubieten. Gerichtsinterne Mediation wird zwischenzeitlich bei den ordentlichen Gerichten und auch bei allen Fachgerichtsbarkeiten angeboten, insgesamt bei gut Dreiviertel aller Gerichte in Rheinland-Pfalz. 
&quot;Rheinland-Pfalz wird mit dem Landeskonzept der gerichtsinternen Mediation den eingeschlagenen Weg weitergehen. Die Mediation ist ein Gewinn für die Justiz. Es geht um eine neue und bessere Kultur der Streitbeilegung&quot;, so der Minister. 
Bei 40 Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei allen Fachgerichten wird nun die Durchführung der gerichtsinternen Mediation angeboten. Insgesamt kann zwischenzeitlich bei 57 von 73 rheinland-pfälzischen Gerichten die gerichtsinterne Mediation in Anspruch genommen werden, was einem Deckungsgrad von rund 78 Prozent entspricht. Justizminister Heinz Georg Bamberger begrüßt anlässlich der Beratung des Bundesrates des &quot;Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung&quot;, dass erstmals die Mediation in Deutschland - außergerichtlich und auch gerichtsintern - auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll.
&quot;Immer wenn es nicht ausschließlich um Rechtsansprüche, juristische Positionen, rechtliche Problematiken geht, sondern ganz andersartige, in Recht und Gesetz nicht abgebildete Anliegen, Belange, Bedürfnisse und Emotionen der streitenden Beteiligten, ist die Mediation der besser geeignete Weg zur Schlichtung des Streits&quot;, so Bamberger.
Bereits Anfang 2009 hatte die rheinland-pfälzische Justiz auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts umfassend begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und soweit möglich an allen Gerichtsstandorten eine gerichtsinterne Mediation anzubieten. Gerichtsinterne Mediation wird zwischenzeitlich bei den ordentlichen Gerichten und auch bei allen Fachgerichtsbarkeiten angeboten, insgesamt bei gut Dreiviertel aller Gerichte in Rheinland-Pfalz. 
&quot;Rheinland-Pfalz wird mit dem Landeskonzept der gerichtsinternen Mediation den eingeschlagenen Weg weitergehen. Die Mediation ist ein Gewinn für die Justiz. Es geht um eine neue und bessere Kultur der Streitbeilegung&quot;, so der Minister. 
Bei 40 Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei allen Fachgerichten wird nun die Durchführung der gerichtsinternen Mediation angeboten. Insgesamt kann zwischenzeitlich bei 57 von 73 rheinland-pfälzischen Gerichten die gerichtsinterne Mediation in Anspruch genommen werden, was einem Deckungsgrad von rund 78 Prozent entspricht.]]></content:encoded>
            <category>Ministerium der Justiz</category>
			
            
            <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 13:42:00 +0100</pubDate>
        </item>
        
    </channel>
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