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Startseite > Ministerpräsident > Staatskanzlei > Auszeichnungen/Ehrungen

Die Auszeichnungen des Landes im Überblick

Die Carl-Zuckmayer-Medaille

Die Ehrung wurde 1978 aus Anlass des Todestages des aus Nackenheim bei Mainz stammenden Schriftstellers Carl Zuckmayer gestiftet. Die Auszeichnung würdigt besondere Verdienste um die deutsche Sprache und Verdienste um das künstlerische Wort. Medaille und Urkunde werden, in der Regel jährlich, vom Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz vergeben. Der Vergabe liegt die Empfehlung einer Kommission an den Ministerpräsidenten zu Grunde, der die Entscheidung trifft.

Der BrückenPreis

Unter dem Motto "Engagement leben, Brücken bauen, Integration stärken" zeichnet das Land Rheinland-Pfalz seit 2008 Projekte, Organisationen und Engagierte aus, die mit ihrem Engagement das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, die Begegnung und den Dialog von Jung und Alt, das Zusammenleben mit unseren europäischen Nachbarn sowie die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Verliehen wird der "BrückenPreis" in fünf Kategorien jährlich zum Internationalen Tag der Freiwilligen. Die Preisträger erhalten eine symbolische Brücke und 2000 Euro als finanzielle Unterstützung für ihr Engagement.

Orden- und Ehrenzeichen

Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz hat verschiedene Möglichkeiten einzelne Bürgerinnen und Bürger auszuzeichnen, die sich besondere Verdienste um Staat und Gesellschaft erworben haben.

Der Landesverdienstorden

Landesverdienstorden

(Landesgesetz vom 2. Oktober 1981)

Der Landesverdienstorden ist die höchste rheinland-pfälzische Auszeichnung. Der Ministerpräsident verleiht ihn an Persönlichkeiten, die Außergewöhnliches und Überdurchschnittliches für Rheinland-Pfalz geleistet haben. Die Verleihung soll die gesamte Bandbreite gesellschaftlichen Engagements abdecken und alle Bevölkerungskreise umfassen. Insbesondere aber sollen auch Leistungen derjenigen gewürdigt werden, die sich im Stillen und ohne öffentliches Aufsehen engagieren.

Um die Wertigkeit und das Ansehen des Ordens zu unterstreichen, wurde die Zahl der Ordensträger auf 800 begrenzt. Stirbt ein Ordensinhaber oder wird ein Orden aus bestimmten Gründen entzogen, wird der Kreis der Träger entsprechend ergänzt. Vorschlagsberechtigt sind der Landtagspräsident und die Mitglieder der Landesregierung.

Die Landesverdienstmedaille

Landesverdienstmedaille

(Landesgesetz vom 6. Februar 1996)

Die Verdienstmedaille ist eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt.

Der Ministerpräsident verleiht diese Auszeichnung an Menschen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in Bereichen des gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Lebens oder im Naturschutz, in der Kommunalverwaltung, in der Wirtschaft oder in den Gewerkschaften engagiert haben. Ihre Leistungen sollen mit der Verdienstmedaille anerkannt und beispielhaft herausgestellt werden.

Ehrennadel des Landes

Ehrennadel des Landes

(Stiftungserlass vom 7. August 1974)

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird vom Ministerpräsidenten für eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen.

Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet wurden, können zusammengerechnet werden.