
In einer heute veröffentlichten Meldung von dpa heißt es unter Bezugnahme auf ein Interview mit dem Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, zum Thema geplante Tagesschau-Apps auf smartphones in der Überschrift „Kein 3-Stufen-Test für „Tagesschau-App““
Hierzu stellt Staatssekretär Stadelmaier fest, dass diese von dpa selbst gewählte Überschrift missverständlich und in dieser Form nicht durch seine Ausführungen gedeckt ist. Zur Klarstellung weist er noch einmal auf seine Ausführungen gegenüber dpa zur Frage eines 3-Stufen-Tests für Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie „Apps“ hin:
„Bei „Apps“ handelt es sich um eine Software für bestimmte portable Geräte, um Angebote aus dem Internet besser verfügbar zu machen. Diese unterliegen meines Erachtens nicht den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages bezüglich des 3-Stufen-Tests. Allerdings ist für das zu Grunde liegende Telemedienangebot (hier: Tagesschau.de) der 3-Stufen-Test im Rahmen der Bestandsüberführung vorzunehmen. Dort ist auch die Art der Verbreitung zu beschreiben.“
Insofern ist die Art der Verbreitung durchaus Teil des 3-Stufen-Tests, aber eine entsprechende Beschreibung auch ausreichend.
| Datum: | 07.01.2010 |
|---|---|
| Herausgeber: | Staatskanzlei |
