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Startseite > Aktuelles > Presse > Stadelmaier für Pluralismus als Strukturprinzip des Rundfunks
22.01.2010 | Medienpolitische Konferenz in Warschau

Stadelmaier für Pluralismus als Strukturprinzip des Rundfunks

Für organisatorischen und inhaltlichen Pluralismus als Strukturprinzip des Rundfunks in Europa hat der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmaier, plädiert. Auf einer medienpolitischen Konferenz zum Thema „Future or Funeral? - the Dual System at a Crossroads“ im polnischen Parlament in Warschau (Sejm) sagte Stadelmaier, er sei zuversichtlich, dass das duale Rundfunksystem unter bestimmten Prämissen eine gute Zukunft habe.

In seiner Grundsatzrede über das Spannungsverhältnis von Politik und Medien, das in den vergangenen Monaten in Polen und in Deutschland zu turbulenten Zeiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt hatte, sagte der Chef der die Rundfunkpolitik der Länder koordinierenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst müsse sich der Debatte um Auftrag und Inhalte stellen. Er müsse vermitteln, worin die besondere Qualität seiner Programme besteht, die es rechtfertige, alle zur Finanzierung heranzuziehen. Dabei dürfen nach Meinung Martin Stadelmaiers grundlegende Veränderungen auf der privatwirtschaftlichen Seite der Medien nicht aus den Augen verloren werden. Zunehmend zeigten sich Eigentümer- und Investorenstrukturen, die sich von publizistischen Orientierungen immer stärker lösten und die gravierende Veränderungen der Qualität kommerzieller Angebote mit sich brächten. Staatssekretär Stadelmaier zeigte sich aber sicher, dass unter dem Leitprinzip des organisatorischen und inhaltlichen Pluralismus die Chancen nicht schlecht stünden, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut auf die Multimedia-Welt einzustellen und zugleich Raum für zukünftige Angebote und Geschäftsmodelle der privaten Medienunternehmen zu lassen. „Ich bin zuversichtlich, dass das duale Rundfunksystem, das geordnete Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, nicht beerdigt wird, sondern eine Zukunft hat“, sagte der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Warschau.

Martin Stadelmaier wies darauf hin, dass durch den Vertrag von Lisabon das Strukturprinzip des Pluralismus in Europa entscheidend gestärkt worden sei. Die nunmehr rechtsverbindliche Grundrechtecharta, wonach „die Freiheit der Medien und ihre Pluralität“ geachtet werden, stelle dabei einen zentralen Pfeiler für die Medienordnung in einem zusammenwachsenden Europa dar, das den Grundwerten der Freiheit und der Demokratie verpflichtet sei. Freiheit der Medien meine zugleich die Achtung der Befugnis der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Medienordnung und zu ihrem Beitrag für die Vielfalt der Kulturen in einem vereinten Europa.

 

Datum:22.01.2010
Herausgeber:Staatskanzlei
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