14.06.2010 | 10 Jahre Mainzer Medieninstitut

„Ich habe das Mainzer Medieninstitut in den vergangenen zehn Jahren als zuverlässigen Partner in der Beratung zu aktuellen medienpolitischen Fragen erlebt“, sagte Ministerpräsident Kurt Beck anlässlich der Veranstaltung zum 10-jährigen Bestehen des Mainzer Medieninstituts beim Südwestrundfunk. In der Forschung und auch in der Lehre habe das Institut stets hervorragende Arbeit geleistet.
In einer Rede zum Thema „Der Weg ins neue Jahrzehnt – Medienpolitik als Zukunftsgestaltung“ stellte Kurt Beck die Leitlinien des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vor, den die Ministerpräsidenten am 10. Juni in Berlin unterzeichnet hatten.
Mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag seien die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz geschaffen worden, der den Eltern einen Weg aufzeige und ein Instrumentarium anbiete, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen könnten.
Beck wies die im Vorfeld geäußerte Kritik zurück, die Änderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages dienten einer „Zensur im Internet“. Derlei Aussagen seien falsch und wenig hilfreich. Man setze bewusst auf die freiwillige Kennzeichnung der Inhalte durch den Anbieter und den freiwilligen Einsatz von Jugendschutzprogrammen durch die Eltern. Davon seien die Zugangsprovider nicht betroffen.
„Es geht dabei nicht um eine Blockade von Inhalten durch die Anbieter selbst. Es geht vielmehr um die freiwillige Entscheidung der Eltern, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren wollen, das eine entsprechende Kennzeichnung ausliest“, so Kurt Beck.
Die Unterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sei ein Beleg dafür, dass die Länder in der Lage seien, zeitgemäße Antworten auf drängende medienpolitische Fragen zu finden.
Die von der Rundfunkkommission der Länder am 10. Juni beschlossene Neuordnung der Rundfunkgebühr bewertete Beck, der Vorsitzender der Kommission ist, mit Blick auf die Zukunft und die Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als bedeutsames Vorhaben und richtigen Schritt der Länder. Das neue, geräteunabhängige Rundfunkbeitragsmodell sei einfach zu handhaben, transparent und gerecht. Die haushaltsbezogene Ergebung des künftigen Rundfunkbeitrags wahre zudem die Privatsphäre der Gebührenzahler: „Wenn alle in einer Wohnung lebenden Personen gemeinsam nur noch einen Beitrag leisten, endet jede Kontrolle vor der Wohnungstür. Es muss also keine Institution mehr prüfen, wer in welcher Konstellation zusammenlebt und welche Konsequenzen das für die Gebührenpflicht hat“, so Beck. Es gelte stattdessen das Prinzip „Ein Haushalt – eine Gebühr“.
In einer Rede zum Thema „Der Weg ins neue Jahrzehnt – Medienpolitik als Zukunftsgestaltung“ stellte Kurt Beck die Leitlinien des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vor, den die Ministerpräsidenten am 10. Juni in Berlin unterzeichnet hatten.
Mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag seien die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz geschaffen worden, der den Eltern einen Weg aufzeige und ein Instrumentarium anbiete, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen könnten.
Beck wies die im Vorfeld geäußerte Kritik zurück, die Änderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages dienten einer „Zensur im Internet“. Derlei Aussagen seien falsch und wenig hilfreich. Man setze bewusst auf die freiwillige Kennzeichnung der Inhalte durch den Anbieter und den freiwilligen Einsatz von Jugendschutzprogrammen durch die Eltern. Davon seien die Zugangsprovider nicht betroffen.
„Es geht dabei nicht um eine Blockade von Inhalten durch die Anbieter selbst. Es geht vielmehr um die freiwillige Entscheidung der Eltern, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren wollen, das eine entsprechende Kennzeichnung ausliest“, so Kurt Beck.
Die Unterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sei ein Beleg dafür, dass die Länder in der Lage seien, zeitgemäße Antworten auf drängende medienpolitische Fragen zu finden.
Die von der Rundfunkkommission der Länder am 10. Juni beschlossene Neuordnung der Rundfunkgebühr bewertete Beck, der Vorsitzender der Kommission ist, mit Blick auf die Zukunft und die Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als bedeutsames Vorhaben und richtigen Schritt der Länder. Das neue, geräteunabhängige Rundfunkbeitragsmodell sei einfach zu handhaben, transparent und gerecht. Die haushaltsbezogene Ergebung des künftigen Rundfunkbeitrags wahre zudem die Privatsphäre der Gebührenzahler: „Wenn alle in einer Wohnung lebenden Personen gemeinsam nur noch einen Beitrag leisten, endet jede Kontrolle vor der Wohnungstür. Es muss also keine Institution mehr prüfen, wer in welcher Konstellation zusammenlebt und welche Konsequenzen das für die Gebührenpflicht hat“, so Beck. Es gelte stattdessen das Prinzip „Ein Haushalt – eine Gebühr“.
| Datum: | 14.06.2010 |
|---|---|
| Herausgeber: | Staatskanzlei |
