Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) ist eine neue Einrichtung auf der Grundlage der EU-Dienstleistungsrichtlinie: Er informiert, er berät und kümmert sich aktiv darum, dass Unternehmen eine Reihe von behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zügig und ohne bürokratischen Aufwand für die Unternehmen erhalten. Er koordiniert eine Reihe von Verfahren und überwacht die Fristeinhaltung. Die jeweils zuständigen Behörden behalten ihre Zuständigkeit; sie arbeiten jedoch eng mit dem EAP zusammen.
In Rheinland-Pfalz jedoch können einheimische Unternehmen aller Branchen seine Hilfe in Anspruch nehmen. So können vor allem Existenzgründerinnen und -gründer dabei unterstützt werden, die für den Start in die Selbstständigkeit erforderlichen Genehmigungen zu erhalten.
Für welche Leistungen der EAP Ihnen zur Verfügung steht, erläutern Ihnen die nebenstehenden Dateien dieser Seite. Hier finden Sie auch den Zugang zum Internetzugang zum EAP.

