Der Staat finanziert seine Aufgaben aus Steuereinnahmen. Beispielsweise verwendet er die Einnahmen für die Bildung oder zur sozialen Absicherung. Damit der Staat Steuern einnimmt, setzt die Finanzverwaltung Steuern fest und erhebt sie (Steuerverwaltung). Daneben werden wichtige finanzwirtschaftliche und haushaltsrechtliche Angelegenheiten erfüllt.
Oberste Landesfinanzbehörde ist das Ministerium der Finanzen.
Obere Finanzbehörde ist die Oberfinanzdirektion Koblenz.
Die unteren Finanzbeörden bilden die 26 Finanzämter. Sie sind im Auftrag des Bundes für die Besitz- und Verkehrssteuern, die ganz oder teilweise dem Bund zufließen (z.B. Einkommensteuer), sowie für die Landessteuern (z.B. Erbschaft- und Schenkungsteuer), zuständig.
Das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg ist als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz unmittelbar dem Ministerium der Finanzen unterstellt.
In der Fachhochschule für Finanzen / Landesfinanzschule in Edenkoben (Bildungseinrichtungen für Finanzen) bildet das Land die Nachwuchskräfte für die Steuerverwaltung aus.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Abbildung der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltungsstruktur, sowie Informationen zu den einzelnen Behörden.
