Amt für Wiedergutmachung
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- Amt für Wiedergutmachung in Saarburg
| Adresse | 54439 Saarburg, Heckingstraße 31 |
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| Telefon | +49 6581 921 - 0 |
| Fax | +49 6581 921 - 150 |
| poststelle@afw.rlp.de | |
| Webseite | http://www.afw-saarburg.de |
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden sind und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben (Verfolgte), haben Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG)in der Fassung vom 29. Juni 1956.
Das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg ist als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz unmittelbar dem Ministerium der Finanzen unterstellt und ist zuständig für die Durchführung des BEG für Verfolgte, die am 31.12.1952 ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Rheinland-Pfalz gehabt haben. Daneben besteht eine Sonderzuständigkeit für Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten sowie für Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland.
Nachdem die Erstfestsetzung der Entschädigungsleistungen abgeschlossen ist, besteht die Hauptaufgabe dieses Amtes heute in der Betreuung der Rentenfälle einschließlich der Bearbeitung von Anträgen auf Rentenerhöhung wegen Verschlimmerung eines Verfolgungsleidens sowie in der Bearbeitung der laufenden Heilverfahrensansprüche. Aufgrund der Sonderzuständigkeit haben von den Rentenempfängern rd. 98 % ihren Wohnsitz im außereuropäischen Ausland.
Daneben wurde dem Amt für Wiedergutmachung im Jahre 1996 die Bearbeitung der Anträge nach dem neu gebildeten Härtefonds des Landes zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus übertragen. Hiernach können von NS-Willkürmaßnahmen unmittelbar betroffene Opfer, die bisher keine oder nur eine geringe Entschädigung erhalten haben und auch nicht anderweitig erhalten können, Unterstützungen aus dem Härtefonds im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe von Richtlinien des Ministeriums der Finanzen erhalten.
