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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz

OE Ministerium der Finanzen in Mainz
OE Ministerium der Finanzen in Mainz
Anschrift 55116 Mainz, Kaiser-Friedrich-Straße 5
Telefon +49 6131 16-0
Fax +49 6131 16-4331
E-Mail poststelle@fm.rlp.de
Webseite http://www.fm.rlp.de

Der Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen umfasst insbesondere die Finanz- und Bauangelegenheiten des Landes Rheinland-Pfalz.

Aufgaben des Ministeriums:

Staatliches Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen

Das Ministerium der Finanzen erarbeitet die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die gesamte Landesverwaltung und ist zuständig für den Vollzug der sich daraus ergebenden weiteren Aufgabenfelder. Diese liegen insbesondere in der federführenden Aufstellung des Landeshaushalts und der Haushaltsrechnung. Darüber hinaus bestehen weitere Kompetenzen für eine ordnungsgemäße Haushaltsführung, z.B. in der Vorgabe allgemeiner Leitlinien zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die anderen Ressorts und deren nachgeordneten Bereiche sowie in der permanenten Überwachung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung mit Regulierungsfunktion bei drohenden Schwankungen. Im Übrigen besteht auf allen staatlichen Aufgabenfeldern ein Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen von finanzieller Tragweite, die im laufenden oder künftigen Haushaltsjahren gegenüber dem vom Landtag beschlossenen Haushalt zu Mindereinnahmen oder Mehrausgaben führen können.

Finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen, Steuerschätzung, Finanzausgleich

Der überwiegende Teil der Steuereinnahmen stehen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam zu. Den verteilenden Instrumenten (Steuerzerlegung, Länderfinanzausgleich, kommunale Finanzausgleichssysteme) wird daher eine besondere Bedeutung beigemessen, insbesondere vor dem Hintergrund des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie des Nationalen Stabilitätspaktes. Die jeweiligen Anteile sind aufgrund stetiger Veränderungen im Finanzbedarf und den Gesamteinnahmen regelmäßig neu auszutarieren. Die aktuellen Steuerschätzungen bilden dabei die wesentliche Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung, die Aufstellung des aktuellen Haushalts und für mögliche Konsequenzen im Haushaltsvollzug.

Finanzhilfebericht, EU-Angelegenheiten

Das Ministerium der Finanzen erstellt namens der Landesregierung alle zwei Jahre den Finanzhilfebericht und erstattet dem Landtag damit Bericht über die im Landeshaushalt ausgewiesenen Finanzhilfen/Subventionen. Hierbei wird für jede einzelne Maßnahme die Rechtsgrundlage, das Ziel und der Zielerreichungsgrad dargelegt.
Politik und Verwaltungshandeln wird zunehmend stärker von europäischen Vorgaben beeinflusst. Die Prüfung der in diesem Zusammenhang auftretenden finanzwirtschaftlich relevanten Fragen ist dabei Aufgabe des Ministeriums der Finanzen.

Finanzielles Dienstrecht

Die Personalausgaben stellen im Landeshaushalt mit mehr als 40 Prozent der Gesamtausgaben den größten Ausgabenblock dar. Dem finanziellen Dienstrecht, für das innerhalb der Landesregierung die Federführung beim Ministerium der Finanzen angesiedelt ist, kommt damit eine besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Gesetzentwürfe der Landesregierung, Landesverordnungen und Durchführungshinweise zu erarbeiten sowie Tarifverhandlungen zu führen. Zum finanziellen Dienstrecht gehören die Bereiche Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht, Arbeits- und Tarifrecht sowie Reise-, Umzugskosten und Trennungsgeldrecht.

Steuerwesen

Das Ministerium der Finanzen führt auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern die fachliche Aufsicht über die Oberfinanzdirektion Koblenz und die Finanzämter im Lande. Über den Bundesrat wirkt es an der Steuergesetzgebung des Bundes mit. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Finanzministerien der anderen Länder sorgt es durch allgemeine Anweisungen sowie Einzelweisungen für einen einheitlichen Vollzug der Steuergesetze durch die rheinland-pfälzischen Finanzämter. Schwerpunkt und Zielsetzung dabei ist die Vereinfachung des Steuerrechts und die Schaffung bürgerfreundlicher Vorschriften. Steuern zahlt bekanntlich niemand gern, aber sie sind der Preis für die vom Staat gewährleistete Zivilisation. Daher sollte das Steuerzahlen für die Bürger so einfach und einsichtig wie möglich gemacht werden.

Organisation der Steuerverwaltung

Dem Ministerium der Finanzen kommt im Hinblick auf eine stetige Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Steuerverwaltung eine evaluierende und koordinierende Funktion zu, die häufig in Abstimmung mit anderen Bundesländern im Sinne einer gleichmäßigen Anwendung der Steuergesetze ausgeübt wird. Dem von der Landesregierung gesetzten Schwerpunkt der Verwaltungsmodernisierung wird hiermit in besonderer Weise Rechnung getragen. Darüber hinaus steuert das Ministerium der Finanzen im Sinne wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, Bürgerfreundlichkeit und Serviceorientierung die Erprobung und den Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente in der Steuerverwaltung.

Unternehmensbeteiligungen, Bürgschaften und Garantien

Dem Ministerium der Finanzen obliegt als eine zentrale Aufgabe die Beteiligungspolitik. Insoweit wird das wirtschaftliche Engagement des Landes an Unternehmen vornehmlich des privaten Rechts gesteuert und verwaltet. Dieses Engagement dient schwerpunktmäßig der Standort-, Wirtschafts- und Infrastrukturförderung, und zwar im Wesentlichen in den Bereichen Wirtschaftshilfe, Technologie und Wissenschaft sowie Verkehr und Konversion.
Darüber hinaus unterstützt das Ministerium der Finanzen mit Bürgschaften und Garantien gewerbliche Unternehmen. Durch diese Instrumente der Wirtschaftsförderung wird die notwendige Finanzierung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz sichergestellt.

Wohnungs- und Städtebau

Das Ministerium der Finanzen erstellt jährliche Wohnraumförderprogramme für einkommensschwächere Personenkreise und erreicht damit weitere Verbesserungen des Angebots von Wohnraum zu angemessenen Kosten. Zudem wird im Bereich Konversion die Umwandlung von ehemaligen Militärwohnungen in Miet- und Eigentumswohnungen und im Bereich innovatives Bauen Modellprojekte zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungs- und Städtebau des Landes gefördert.

Staatlicher Hochbau

Der staatliche Hochbau umfasst Baumaßnahmen für die obersten Landesbehörden. Dazu gehören u.a. auch die Gebäude für Hoch- und Fachschulen, den Justiz- und Polizeibereich und die Finanzverwaltung. Das Ministerium der Finanzen überwacht, dass bei der Durchführung der Maßnahmen durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) die ökonomischen, ökologischen, technischen und gestalterischen Aspekte umfassend berücksichtigt werden. Dazu gehören die Beachtung von gewerkeweiser Vergabe i.S.d. Mittelstandsförderung, barrierefreies Bauen, Grundlagen der Agenda 21, künstlerischer Gestaltung und alternativer Energiegewinnung.

Baurecht und Bautechnik

Das Ministerium der Finanzen ist federführend im Lande für das öffentliche Baurecht und die damit zusammenhängenden rechtlichen und technischen Fragen zuständig. Die Schwerpunkte liegen u.a. auf den Gebieten Brandschutz, Energieeinsparung und Baustofftechnologie.

Weitere Zuständigkeiten

Lotteriewesen, Lastenausgleich, Wiedergutmachung, Kreditmanagement, Public Private Partnership, Recht der steuerberatenden Berufe, Architektenrecht, behördliches Kraftfahrwesen, Bauforum, Konversion, Landeshauptkasse. Nähere Informationen vgl. Homepage des Ministeriums der Finanzen.

Die Steuerberaterkammer, die Architektenkammer und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums der Finanzen.

Nachgeordnete Behörden

  • Amt für Wiedergutmachung

    54439 Saarburg, Heckingstraße 31

    Tel.: +49 6581 921-0 Fax: +49 6581 921-150

  • Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)

    55116 Mainz, Rheinstraße 4e

    Tel.: +49 6131 20496-0 Fax: +49 6131 20496-251

  • Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD)

    56073 Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17

    Tel.: +49 261 4932-0 Fax: +49 261 4932-36740

  • Fachhochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz

    67480 Edenkoben, Luitpoldstraße 33

    Tel.: +49 6323 9489-0 Fax: +49 6323 9489-38000

  • Landesfinanzschule Rheinland-Pfalz

    67480 Edenkoben, Luitpoldstraße 33

    Tel.: +49 6323 9489-0 Fax: +49 6323 9489-38000

  • Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

    57610 Altenkirchen, Frankfurter Strasse 21

    Tel.: +49 2681 86-0 Fax: +49 2681 86-10090

  • Finanzamt Bad Kreuznach

    55543 Bad Kreuznach, Ringstraße 10

    Tel.: +49 671 700-0 Fax: +49 671 700-11772

  • Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Römerstraße 5

    Tel.: +49 2641 382-0 Fax: +49 2641 382-12060

  • Finanzamt Bingen-Alzey

    55411 Bingen am Rhein, Rochusallee 10

    Tel.: +49 6721 706-0 Fax: +49 6721 706-14080

  • Finanzamt Bitburg-Prüm

    54634 Bitburg, Kölner Straße 20

    Tel.: +49 6561 6003-0 Fax: +49 6561 6003-15090

  • Finanzamt Daun

    54550 Daun, Berliner Straße 1

    Tel.: +49 6592 9579-0 Fax: +49 6592 9579-16175

  • Finanzamt Frankenthal

    67227 Frankenthal (Pfalz), Friedrich-Ebert-Straße 6

    Tel.: +49 6233 4903-0 Fax: +49 6233 4903-17082

  • Finanzamt Idar-Oberstein

    55743 Idar-Oberstein, Hauptstraße 199

    Tel.: +49 6781 68-0 Fax: +49 6781 68-18333

  • Finanzamt Kaiserslautern

    67655 Kaiserslautern, Eisenbahnstraße 56

    Tel.: +49 631 3676-0 Fax: +49 631 3676-19500

  • Finanzamt Koblenz

    56073 Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 19

    Tel.: +49 261 4931-0 Fax: +49 261 4931-20090

  • Finanzamt Kusel-Landstuhl

    66869 Kusel, Trierer Straße 46

    Tel.: +49 6381 9967-0 Fax: +49 6381 9967-21060

  • Finanzamt Landau

    76829 Landau in der Pfalz, Weißquartierstraße 13

    Tel.: +49 6341 913-0 Fax: +49 6341 913-22101

  • Finanzamt Ludwigshafen

    67061 Ludwigshafen am Rhein, Bayernstraße 39

    Tel.: +49 621 5614-0 Fax: +49 621 5614-23051

  • Finanzamt Mainz-Mitte

    55116 Mainz, Schillerstraße 13

    Tel.: +49 6131 51-0 Fax: +49 6131 251-24090

  • Finanzamt Mainz-Süd

    55129 Mainz, Emy-Roeder-Straße 3

    Tel.: +49 6131 552-0 Fax: +49 6131 552-25272

  • Finanzamt Mayen

    56727 Mayen, Westbahnhofstraße 11

    Tel.: +49 2651 7026-0 Fax: +49 2651 7026-26090

  • Finanzamt Montabaur-Diez

    56410 Montabaur, Koblenzer Straße 15

    Tel.: +49 2602 121-1 Fax: +49 2602 121-27099

  • Finanzamt Neustadt

    67433 Neustadt an der Weinstraße, Konrad-Adenauer-Straße 26

    Tel.: +49 6321 930-0 Fax: +49 6321 930-28600

  • Finanzamt Neuwied

    56564 Neuwied, Augustastraße 70

    Tel.: +49 2631 910-0 Fax: +49 2631 910-29906

  • Finanzamt Pirmasens-Zweibrücken

    66955 Pirmasens, Kaiserstraße 2

    Tel.: +49 6331 711-0 Fax: +49 6331 711-30950

  • Finanzamt Sankt Goarshausen-Sankt Goar

    56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt, Wellmicher Straße 79

    Tel.: +49 6771 9590-0 Fax: +49 6771 9590-31090

  • Finanzamt Simmern-Zell

    55469 Simmern/Hunsrück, Brühlstraße 3

    Tel.: +49 6761 855-0 Fax: +49 6761 855-32053

  • Finanzamt Bernkastel-Wittlich

    54516 Wittlich, Unterer Sehlemet 15

    Tel.: +49 6571 9536-0 Fax: +49 6571 9536-13400

  • Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden

    67549 Worms, Karlsplatz 6

    Tel.: +49 6241 3046-0 Fax: +49 6241 3046-65700

Selbstverwaltete Behörden

  • Architektenkammer Rheinland-Pfalz

    55118 Mainz, Hindenburgplatz 6

    Tel.: +49 6131 9960-0 Fax: +49 6131 6149-26

  • Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    55131 Mainz, Hölderlinstr. 1

    Tel.: +49 6131 95210-0 Fax: +49 6131 95210-40

  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

    55116 Mainz, Holzhofstraße 4

    Tel.: +49 6131 6172-0 Fax: +49 6131 6172-1199