Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz
| Adresse | 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 |
|---|---|
| Telefon | +49 6131 16 - 0 |
| Fax | +49 6131 16 - 3595 |
| poststelle@isim.rlp.de | |
| Webseite | http://www.isim.rlp.de |
| Postanschrift | Postfach 32 80 55022 Mainz |
Aufgaben des Ministeriums:
Innere Sicherheit und der Schutz der Verfassung
Die Innere Sicherheit und der Schutz der Verfassung in Rheinland-Pfalz gehört zu den Kernaufgaben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur. Dies umfasst sowohl die Bereiche Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz als auch den Verfassungsschutz. Innere Sicherheit im engeren Sinne ist der Auftrag, Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen und Gefahren zu schützen, Straftaten zu verfolgen und den Rechtsstaat zu sichern. Dies ist Aufgabe einer gut ausgebildeten und gut ausgerüsteten Polizei. Sichere Arbeitsplätze gehören aber ebenso dazu wie der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Hilfe bei der Bewältigung von Katastrophen- und Unglücksfällen. Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit ihren überwiegend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sind ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützung des Staates selbst einen wichtigen Bereich der Inneren Sicherheit abdecken.
Kommunen
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist darauf ausgerichtet, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine eigenverantwortliche Entwicklung der kommunalen Gebietskörperschaften zu schaffen, zu sichern und weiterzuentwickeln. Wesentliche kommunale Aufgaben des Ministeriums sind das kommunale Wahlrecht und den Finanzausgleich zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften zu gestalten, die kommunale Entwicklungspolitik durch die optimale Mittelbewirtschaftung in den Bereichen Städtebau, Dorferneuerung sowie Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ (vollständige Eigenständigkeit und Zuständigkeit beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur) und Investitionsstock zu fördern und die Aufgaben der Rechtsaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften wahrzunehmen. Darüber hinaus hat das Innenministerium die Aufgabe, die Folgen der weltweiten Abrüstung im Land Rheinland-Pfalz für die Kommunen abzufedern. Hierfür werden die konzeptionellen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt und bspw. mit Fördermitteln, Verwertungskonzepten und der Akquisition von Investoren der Grundstein für eine erfolgreiche Konversions- und Entwicklungspolitik gelegt.
Internationale Zusammenarbeit
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will mit ihrer Entwicklungspolitik dazu beizutragen, weltweit Armut zu bekämpfen, die Globalisierung gerechter zu gestalten und die Umwelt zu schützen, Frieden zu sichern und Demokratie zu verwirklichen.
Seit 1982 besteht eine Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda, für die das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur den organisatorischen Rahmen schafft. Das Ministerium gibt Impulse, regt neue Kontakte an, vermittelt Projekte zwischen einzelnen Partnern, kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit und bemüht sich, im Dialog mit der Regierung und den politischen Kräften im Partnerland den Weg freizumachen für eine möglichst reibungslose Verwirklichung der Vorhaben. Darüberhinaus unterstützt das Ministerium private Träger in Rheinland-Pfalz, die entwicklungspolitische Bildungsprogramme im Inland durchführen oder mit Partnern weltweit in Entwicklungsländern kooperieren.
Sport
Eine weitere bedeutende Aufgabe des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ist die Sportförderung. Das Ministerium unterstützt den Sport als wichtigen Teil des kulturellen und sozialen Lebens und stellt jährlich ca. 35 Mio. € für die Arbeit des Landessportbundes, seiner Verbände und Vereine sowie für den Sportstättenbau bereit und sorgt somit für eine gut ausgebaute sportliche Infrastruktur.
Vermessungs- und Katasterwesen
Mit ihrem grundlegenden Dienstleistungsangebot erbringt die Vermessungs- und Katasterverwaltung bürgernah unverzichtbare raum- und bodenbezogene Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Führung, Aktualisierung und Bereitstellung von raum- und bodenbezogenen Informationen insbesondere über das Eigentum an Grund und Boden, den Gebäudebestand, die topographischen Objekte der Landschaft, die Nutzung des Bodens und die Grundstückswerte. Diese Informationen dienen der Eigentumssicherung oder werden als Geobasisinformationen z. B. für Planungen, Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen sowie im Natur- und Umweltschutz benötigt. Sie werden in Form von Karten, Auszügen oder digitalen Daten übermittelt.
Allgemeines öffentliches Dienstrecht
Das öffentliche Dienstrecht regelt die Bedingungen, unter denen die beamteten Beschäftigten im öffentlichen Dienst tätig sind. Anders als die Rechtsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst sind die Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten nicht durch Tarifvertrag vereinbart, sondern einseitig durch Gesetz und Rechtsverordnung geregelt.
Während das finanzielle öffentliche Dienstrecht (Besoldung und Versorgung, Beihilfen, Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld) sowie die Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums gehört, ist für die das allgemeine öffentliche Dienstrecht bildenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere deren Gestaltung, Auslegung und Fortentwicklung, das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zuständig. Hierzu gehören das Beamtenrecht einschließlich des Laufbahn-, Disziplinar-, Arbeitszeit-, Urlaubs- und Nebentätigkeitsrechts sowie das - auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst geltende - Personalvertretungsrecht.
Verwaltungsverfahren und Landesinformationsfreiheitsgesetz
Im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur werden das allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht und das Landesinformationsfreiheitsgesetz betreut. Mit dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz wird die Durchführung und Abwicklung der Verwaltungsverfahren grundlegend geregelt; Abweichungen hiervon sind durch fachgesetzliche Bestimmungen jedoch möglich.
Neben der nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz nur eingeschränkt möglichen Akteneinsicht allein durch die Verfahrensbeteiligten, besteht seit dem In-Kraft-Treten des Landesinformationsfreiheitsgesetzes am 1. Februar 2009 nunmehr auch für Außenstehende ein voraussetzungsloser Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen. Nähere Einzelheiten zu diesen Informationsrechten ergeben sich aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz selbst und den hierzu bekannt gemachten Anwendungshinweisen.
Parlamentswahlen
Wahlen sind das Herzstück der Demokratie. Unsere demokratische Grundordnung beruht auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die politische Machtverteilung zu entscheiden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen alle fünf Jahre einen neuen Landtag. Der Deutsche Bundestag wird im Abstand von vier Jahren gewählt. Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Das Wahlrecht und die Wahlorganisation müssen der besonderen Bedeutung von Wahlen Rechnung tragen. Das Ministerium des Innern für Sport und Infrastruktur wirkt bei der Organisation von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen koordinierend und kontrollierend mit. Für das Landtagswahlrecht (Landeswahlgesetz, Landeswahlordnung und andere Rechtsvorschriften) ist das Ministerium federführend verantwortlich. Vertiefende Informationen zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sind im Internet unter "www.wahlen.rlp.de" ersichtlich.
Verwaltungsmodernisierung
Darüber hinaus obliegt dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur der Bereich der Verwaltungsmodernisierung. Die Modernisierung der Landesverwaltung beschränkt sich nicht nur auf die Veränderung der Aufbaustrukturen und den Abbau von Personal, sondern erstreckt sich auch auf die Prozessoptimierung, Vereinfachung der Verfahren, Deregulierung, etc. Die künftige strategische Ausrichtung der Verwaltung konzentriert sich noch stärker auf der Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns. Wichtige Ziele, die neben der Steigerung der Effektivität und der Effizienz mit der Modernisierung verfolgt werden, sind die Verbesserung von Kunden- und Bürgerfreundlichkeit sowie die Erweiterung der Gestaltungsspielräume für Kommunen und Wirtschaft. Dies vor allem, damit sich die Attraktivität des Standortes Rheinland-Pfalz weiter erhöht und so Wachstum und Beschäftigung gesteigert werden können.
Zentrale Steuerung von eGovernment und der IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung, Multimediapolitik
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist koordinierend zuständig für die zentrale Steuerung der IT- und Multimedia-Angelegenheiten der Landesverwaltung einschließlich deren Finanzierung mit Ausnahme der Fachanwendungen. Ferner obliegt ihm die Geschäftsführung der Multimediainitiative der Landesregierung. Außerdem ist es zuständig für die Fortentwicklung der Verwaltung dahingehend, dass die Dienstleistungen der Landesverwaltung - bei Offenhaltung der bisherigen Kommunikationswege - zusätzlich auch auf "elektronischem" Wege in Anspruch genommen werden können (eGovernment).
Weitere Anschriften
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55116 Mainz, Emmeransstraße 39
Tel.: +49 6131 16 - 0 Fax: -
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55116 Mainz, Emmeransstraße 39
Tel.: +49 6131 16 - 0 Fax: +49 6131 16 - 2449
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55116 Mainz, Schillerstraße 9
Tel.: +49 6131 16 - 0 Fax: +49 6131 16 - 3196
Nachgeordnete Behörden
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56073 Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 15
Tel.: +49 261 492 - 0 Fax: +49 261 492 - 492
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56727 Mayen, St.-Veit-Straße 26-28
Tel.: +49 2651 983 - 0 Fax: +49 2651 764 - 88
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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
56068 Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Tel.: +49 261 3029 - 0 Fax: +49 261 3029 - 1170
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Landesbetrieb Landeseigene Anlagen an Wasserstraßen
67061 Ludwigshafen am Rhein, Zollhofstraße 4
Tel.: +49 621 5984 - 0 Fax: +49 621 5984 - 135
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Zentralstelle für Polizeitechnik
55131 Mainz, Hechtsheimer Straße 2
Tel.: +49 6131 65 - 0 Fax: +49 6131 65 - 1009
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Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz
55129 Mainz, Dekan-Laist-Straße 7
Tel.: +49 6131 65 - 8023 Fax: +49 6131 65 - 8009
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Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
67433 Neustadt an der Weinstraße, Friedrich-Ebert-Straße 14
Tel.: +49 6321 99 - 0 Fax: +49 6321 99 - 2900
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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
56068 Koblenz, Stresemannstraße 3-5
Tel.: +49 261 120 - 0 Fax: +49 261 120 - 2200
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Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
56130 Bad Ems, Mainzer Straße 14-16
Tel.: +49 2603 71 - 0 Fax: +49 2603 71 - 3150
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67655 Kaiserslautern, Logenstraße 5
Tel.: +49 631 369 - 0 Fax: +49 631 369 - 1290
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54290 Trier, Salvianstraße 9
Tel.: +49 651 9779 - 0 Fax: +49 651 9779 - 1309
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67061 Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstraße 3
Tel.: +49 621 963 - 0 Fax: +49 621 963 - 1444
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55118 Mainz, Valenciaplatz 2
Tel.: +49 6131 65 - 0 Fax: +49 6131 65 - 3131
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56068 Koblenz, Moselring 10/12
Tel.: +49 261 103 - 1 Fax: +49 261 103 - 2009
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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei
55483 Hahn, Flughafen Hahn
Tel.: +49 6543 985 - 0 Fax: +49 6543 985 - 100
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Landesbetrieb Daten und Information
55118 Mainz, Valenciaplatz 6
Tel.: +49 6131 605 - 0 Fax: +49 6131 605 - 145
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Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
56073 Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 15
Tel.: +49 261 492 - 0 Fax: +49 261 492 - 492
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Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz
56077 Koblenz, Lindenallee 41-43
Tel.: +49 261 9729 - 0 Fax: +49 261 9729 - 1109
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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung / Fachbereich Verwaltung
56727 Mayen, St.-Veit-Straße 26-28
Tel.: +49 2651 983 - 0 Fax: +49 2651 764 - 88
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Direktion der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz
55129 Mainz, Dekan-Laist-Straße 7
Tel.: +49 6131 65 - 0 Fax: +49 6131 65 - 5115
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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
54290 Trier, Willy-Brandt-Platz 3
Tel.: +49 651 9494 - 0 Fax: +49 651 9494 - 170
