Onlinebeteiligung zum "Diskussionsentwurf zur Stärkung barrierefreier Medienangebote und zur Umsetzung des European Accessibility Acts" beendet
Am 7. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser löst den Rundfunkstaatsvertrag ab, regelt die Medienordnung in Deutschland neu und setzt Vorgaben der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie) um.
Im Zuge dieser Novellierung wurden auch Verbesserungen zur Barrierefreiheit in den Medien geschaffen. Bereits bei Verabschiedung des Medienstaatsvertrages haben die Länder in einer gemeinsamen Protokollerklärung festgehalten, diese Regelungen zeitnah weiterzuentwickeln. Ziel der Länder ist es dabei, durch den Ausbau barrierefreier Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen. Zudem sind Vorgaben aus der Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleisten - European Accessibility Act - EAA ((EU) 2019/882) im Medienstaatsvertrag umzusetzen.
Unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen wurden im Austausch mit Behindertenverbänden und Medienanbietern Regelungen erarbeitet, die diese Ziele erreichen sollen. Vom 1. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 konnte zu den Vorschlägen digital Stellung genommen werden.
Nachstehend finden sie die eingegangen Anmerkungen und Vorschläge (Hinweis: Eine Veröffentlichung erfolgt nur, soweit hierzu entsprechende Einwilligungen vorliegen).
Für Fragen stehen wir per E-Mail unter rundfunkkommission(at)stk.rlp.de zur Verfügung.
Ihre Stellungnahmen, Ideen und Anregungen
Beauftrage von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Landesblinden- und sehbehindertenverband Baden-Württemberg
Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Rheinland-Pfalz
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg