Länder beschließen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Am 2. Juni 2022 haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf eine Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. „Ich freue mich außerordentlich, dass es uns nach vielen Gesprächen, intensiven Beratungen und einer öffentlichen Anhörung mit über 2.600 Eingaben gelungen ist, uns auf eine Änderung des Medienstaatsvertrages zu einigen. Mit den Änderungen haben wir den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisiert, aktualisiert und geschärft, um den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Profils sichtbarer herauszustellen“, erklärte die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Die Regelungstexte sowie Informationen zur Onlinebeteiligung von November 2021 bis Januar 2022 finden Sie unten.