Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schreitet voran – mehr Transparenz, mehr Compliance und stärkere Gremienkontrolle
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben den Entwurf eines 4. Medienänderungsstaatsvertrages vorgelegt und sich darin auf Regelungen zur Stärkung von Transparenz, Compliance und Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigt.
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden von der gesamten Gesellschaft finanziert. Sie unterliegen daher auch besonderen Anforderungen an Transparenz und Kontrolle. Mit den nun vorliegenden Regelungen schaffen wir einheitliche hohe Standards in den Bereichen Transparenz, Compliance und Gremienkontrolle für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland“, erläuterte die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag ist zugleich die erste Reaktion der Ländergemeinschaft auf die im letzten Sommer bekannt gewordenen Vorkommnisse beim RBB und anderen Rundfunkanstalten“, so die Ministerpräsidentin weiter. „Das schnelle Agieren in diesem Punkt zeigt, dass die Länder dem Thema eine hohe Bedeutung beimessen und dass sie handlungsfähig sind.“
„Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wird der 4. Medienänderungsstaatsvertrag nun den Landtagen zur Vorunterrichtung vorgelegt“, erläuterte die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Staatssekretärin Heike Raab, das weitere Vorgehen. „Sobald dies erfolgt ist, wird der Staatsvertrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet und von den Landtagen ratifiziert. Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag soll möglichst Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten“, stellt die Staatssekretärin in Aussicht.
Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Bestandteil der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der derzeit in den Länderparlamenten zur Ratifikation vorliegende 3. Medienänderungsstaatsvertrag enthält Neuerungen beim Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die neuen Regelungen schärfen das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gehen auf die veränderte Mediennutzung ein. Sie sollen im Juli 2023 in Kraft treten.
Im Januar 2023 hat sich die Rundfunkkommission der Länder zudem auf Reformfelder für die Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland verständigt, die in den kommenden Monaten bearbeitet werden sollen. Im März 2023 wurde ferner der interdisziplinär besetzte Zukunftsrat berufen. Das neu gegründete Gremium soll die Rundfunkkommission zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten und Impulse setzten. Die Beschlüsse der Rundfunkkommission der Länder sind auf www.rundfunkkommission.rlp.de abrufbar.