Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind auch in Rheinland-Pfalz spürbar. Gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise sowie Sorgen vor einer Gasmangellage und eine weiter steigende Inflation wirken in alle Bereiche unserer Gesellschaft.
Im Falle einer Gasmangellage übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers.Die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas soll auch in Krisenzeiten gewährleistet sein. Für den Fall, dass die Gaswirtschaftsakteure die Versorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln beheben können, ist der Staat in der Pflicht, den lebenswichtigen Bedarf an Gas durch hoheitliche Lastverteilung zu decken.
Die Rolle der Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage (pdf / 73 KB) beinhaltet eben diese hoheitliche Verteilung und Zuteilung der knappen Gasmengen. Formal muss dafür die letzte Stufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen werden, mit der die Bundesnetzagentur zum sogenannten Bundeslastverteiler wird.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen.
Der Notfallplan Gas hat drei Stufen:
- Stufe1: Frühwarnstufe (aktiviert am 30. März 2022)
- Stufe 2: Alarmstufe (aktiviert am 23. Juni 2022)
- Stufe 3: Notfallstufe
Tägliche, aktuelle Lage der Gasversorgung (Bundesnetzagentur):
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html;jsessionid=D9A1E1445035193448DDD13F3C779E35