Bund-Länder-Zusammenarbeit
Der Bund-Länder-Erfahrungsaustausch für nachhaltige Entwicklung dient dazu, neue Entwicklungen zu besprechen, Aktivitäten zu koordinieren und über Best Practices zu informieren, so dass ein Prozess des Voneinanderlernens entstehen kann. Der politische Wille eines gemeinsamen Vorgehens kommt auch in der Erklärung „Gemeinsam für eine nachhaltige Entwicklung – In Verantwortung für eine gute Zukunft in Deutschland, Europa und der Welt“ von Bund und Ländern vom 6. Juni 2019 zum Ausdruck. Darin erklären Bund und Länder, ihr politisches Handeln an den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie enthaltenen Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten. Zudem sprechen sich Bund und Länder dafür aus, nachhaltige Entwicklung als Gemeinschaftswerk zu verstehen.