Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich u. a. Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen, kirchliche und soziale Einrichtungen, touristische Organisationen, Winzer und Weinbauverbände, Landwirtschaftliche Direkterzeuger und Verbände, Gastronomen, (Kunst-)Handwerker mit selbstgefertigten Waren.
Wofür und womit kann man sich nicht bewerben?
Bewerbungen für Fahrgeschäfte, Kirmesbuden, Verkaufsstände mit nicht selbst gefertigten Waren/Produkten, Flohmarktstände etc. passen nicht zum Präsentationsangebot unseres Landesfestes und können deshalb nicht angenommen werden.
An wen ist die Bewerbung zu richten?
Bewerbungen für Informations-, Gastronomie- und Weinstände, einen Stand mit kunst- und handgefertigten Waren oder eine Ausstellung können DIREKT ONLINE an die Staatskanzlei gerichtet werden.
Bewerbungen für Festzug, #Jugendtalk sowie Infostände im Themenfeld "RHEINLAND-PFALZ regional" sind nur über die jeweiligen Städte und Landkreise möglich.
Wie sind die Bewerbungsfristen?
Die Bewerbungen für Informations-, Gastronomie- und Weinstände sowie für Ausstellungen und Marktstände sind bis zum 30. November 2020 möglich.
Analog dazu können Bewerbungen für den Festzug und #Jugendtalk bis zum 31. Januar 2021 abgegeben werden.