| Sicherheit im Internet

Hartloff begrüßt Gesetzentwurf

Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat den vorliegenden Gesetzentwurf zum besseren Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet begrüßt. „Die Button-Lösung sorgt für mehr Preistransparenz und macht Schluss mit ungewollten Abos und Verträgen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern durch vermeintlich kostenfreie Angebote trickreich untergeschoben werden", sagte Hartloff in Berlin anlässlich der Tagung des Bundesrates.
Mann am Computer; Bild: rlp-Archiv

„Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt, und der Internetabzocke wird ein wirkungsvoller Hebel entgegengesetzt“, so Hartloff weiter. Leider komme der Gesetzentwurf für Tausende von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu spät. Schon seit Jahren sei dringend eine gesetzliche Lösung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet notwendig gewesen.

 „Auf Initiative von Rheinland-Pfalz hatte der Bundesrat bereits 2008 im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung die Einführung der Bestätigungs-, beziehungsweise Button-Lösung gefordert, und zwar in Form der sogenannten Doppelklicklösung, bei der Kostenbestätigung und Bestellung in zwei voneinander getrennten Schritten erfolgen“, unterstrich der Minister. Zwischenzeitlich wurde die verpflichtende Einführung der Button-Lösung über die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher geregelt.

„Leider war die Doppelklicklösung im Dialog mit Wirtschaft und Verbänden nicht durchsetzbar. Dennoch ist eine gesamteuropäische Lösung, wie sie jetzt vorliegt, ohne Zweifel sinnvoll und zu befürworten. Auch Rheinland-Pfalz hat sich dafür eingesetzt“, so der Minister.

Hartloff bemängelte, dass sich die Richtlinien-Verhandlungen seit Vorschlag der EU-Kommission im Oktober 2008 über einen Zeitraum von knapp drei Jahren hinausgezögert hätten. 

„Daher wäre die Einführung einer nationalen Regelung, wie schon 2008 vom Bundesrat gefordert, ein notwendiger Zwischenschritt gewesen, um Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland angemessen vor unseriösen Internetgeschäften zu schützen. Die Bundesregierung hat die Chance vertan, nationale Schutzvorschriften zu etablieren, die Standards hätten setzen können für eine europäische Lösung."

Laut einer Untersuchung des Sozialforschungsinstitut Infas vom Sommer letzten Jahres sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer auf eine Abo-Falle hereingefallen. Das entspricht elf Prozent aller deutschen Internetnutzer. Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf rund 22.000 pro Monat.

Teilen

Zurück