„Wir Länderchefinnen und –chefs sehen in der Modernisierung staatlicher Abläufe einen entscheidenden Hebel, um mittelfristig Kosten zu reduzieren. Wenn Strukturen gebündelt werden, erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Leistungen und entlasten gleichzeitig die Verwaltungen“, so der MPK-Vorsitzende weiter.
Bürgerinnen und Bürger sollen entlastet werden:
Durch Erleichterungen bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen sowie bei der elektronischen An-/Um-/Abmeldung von Wohnungen oder dem Ausstellen von Meldebescheinigungen, durch weniger amtliche Beglaubigungen. Bürgerinnen und Bürger über 70 sollen künftig einen Personalausweis mit unbefristeter Gültigkeit erhalten und im Amtsverkehr sollen künftig auch Mails rechtsgültig sein können.
Bürgerinnen und Bürger sollen im Alltag auch spüren: Für einen besseren Zustand der öffentlichen Gebäude, Bahnhöfe oder Flughäfen soll die Dauer von Reparaturen an Aufzügen und Rolltreppen in Bahnhöfen, Flughäfen und in sonstigen öffentlichen Gebäuden deutlich und messbar reduziert werden.
Unternehmen sollen konkret entlastet werden:
Indem Berichts- und Auskunftspflichten sowie Dokumentationspflichtender Wirtschaft um mindestens ein Drittel abgeschafft werden. Das spart Zeit und Personalkosten in den Unternehmen.
Dort, wo das Bundesrecht über das EU-Recht hinausgeht, wird diese Übererfüllung zurückgeführt. Dies soll etwa beim Tierarzneimittelgesetz, beim Pflichtversicherungsgesetz und beim Bundesdatenschutzgesetz gelten. Auf EU-Ebene soll darauf hingewirkt werden, dass bereits im Gesetzgebungsprozess nur unbedingt erforderliche Lasten und Pflichten normiert werden.
Berichtspflichten sollen gebündelt werden, so dass Unternehmen inhaltlich ähnliche Pflichten nur noch einmal und nicht mehrfach erfüllen müssen.
Eine ganz wesentliche Maßnahme ist auch eine `Lastenumkehr`. Das heißt grundsätzlich Antragsteller müssen nicht mehr ohne Ende warten, wenn ein Antrag vollständig eingereicht wurde, aber binnen von drei Monaten nicht beschieden wird, gilt er als bewilligt. Wir wollen zudem verstärkte Anzeige- statt Genehmigungspflichten einführen. Das verkürzt Genehmigungsprozesse und beschleunigt Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Aufwändige Ausschreibungsverfahren sollen künftig durch einen digitalen Marktplatz für öffentliche Beschaffung ersetzt werden. Das vereinfacht und beschleunigt den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Unternehmungsgründungen wollen wir beschleunigen durch „Gründen in 24h“.
Förderverfahren im Zuwendungsrecht sollen vereinfacht werden und ein stärker risikoorientierter Ansatz soll Kontrollen erleichtern.
Wir wollen auch die Verwaltungen entlasten, weil uns Fachkräfte fehlen und wir wollen, dass in den Behörden mehr Zeit für Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bleibt:
Durch eine einheitlichere IT-Infrastruktur; wir wollen eine nationale Technologieplattform für die digitale Verwaltung (D-Stack), indem Dokumente wie Führerschein, Reisepass, Personalausweis, Sozialversicherungsnummer etc. zusammengefasst sind. Dort sollen sie datensicher aufbewahrt werden. Durch „Ende-zu-Ende“-digitalisierte und KI-unterstützte Verwaltungsverfahren einschließlich einer Zentralisierung des Onlinezugangs in einem Portal mitsamt KI-unterstützter Deutschlandapp werden Verfahren viel schneller.
Bund und Länder werden alle Berichtspflichten der Verwaltung auf den Prüfstand stellen mit dem Ziel, mindestens die Hälfte dieser Pflichten abzuschaffen. Bestehende Berichtspflichten der Verwaltung werden grundsätzlich abgeschafft, jene Berichtspflichten, die weiter erforderlich sind, sind gesondert zu begründen.
So erhalten Verwaltungen mehr Spielräume zur Erprobung innovativer Wege zur Leistungserbringung. Dafür wollen wir Reallabore- und Experimentiergesetze. In Rheinland-Pfalz haben wir das mit einer Experimentierklausel für unsere Kommunen bereits vorgeschlagen, die es ermöglichen soll, dass einzelne Kommunen von landesrechtlichen Regelungen abweichen.
Beratungen zur Veranlassungskonnexität werden fortgesetzt.
Bei einer anderen zentralen Frage dieser MPK, wie eine faire Kostenübernahme des Bundes aussehen kann für die finanziellen Belastungen, die Bundesgesetze in Ländern und Kommunen auslösen, wurde noch keine Einigung erzielt. Ausgangspunkt des Reformdrucks ist die angespannte Finanzlage vieler Kommunen: Für 2025 prognostiziert der Deutsche Landkreistag eine weitere Steigerung des Defizits von 24 auf 35 Milliarden Euro. Weil besonders die Sozialausgaben in den Kommunen bundesweit dynamisch steigen und bereits mehr als 26 Prozent aller kommunalen Ausgaben in vielen Großstädten sogar bei über 30 Prozent liegen und damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen verhindern.
„Wir brauchen Verbindlichkeit und gemeinsamen Mut für die Umsetzung. Weil das Ergebnis so wichtig ist, haben wir uns in der Länderfamilie darauf verständigt, die Beratungen mit dem Bund fortzusetzen. Ich erinnere den Bund an dieser Stelle an seinen Koalitionsvertrag, der ausdrücklich die Zielsetzung beinhaltet, dass kommunale Aufgaben angemessen ausgestattet werden und Mehrausgaben und Mindereinnahmen der Länder und Kommunen mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung einhergehen sollen“, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer weiter.
Die Beschlüsse der MPK können hier heruntergeladen werden.
