Verbraucherzentrale informiert über Fahrgastrecht

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert jetzt über die Rechte von Fahrgästen des Nah- und Fernverkehrs. Hintergrund ist das seit 29. Juli geltende neue Fahrgastrechtegesetz. Wie hoch ist die Entschädigung bei Zugverspätung? An wen muss ich mich wenden und wer zahlt die Entschädigung aus? Was kann ich tun, wenn ich den letzten Anschlusszug nicht erreiche?
Regionalzug

Antworten auf diese und andere Fragen geben die Fachleute der Verbraucherzentrale jeden Freitag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr unter der Rufnummer 06131/284819, wie die Zentrale in Mainz mitteilte.

Fahrgäste können sich auch schriftlich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 4107 in 55031 Mainz, wenden (Telefax 06131/284813, E-Mail: mobilitaet(at)vz-rlp.de).
Anlaufstellen seien auch die örtlichen Beratungsstellen. Die Verbraucherschützer wiesen außerdem auf ihr Faltblatt "Ihr Recht als Fahrgast" hin, das die Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem Verbraucherschutzministerium in Mainz erarbeitet habe. Es kann nach
den Angaben unter http://www.vz-rlp.de/ heruntergeladen werden.

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