Stellenangebot der Stadtverwaltung Wittlich:

Bei der Stadt Wittlich ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters zum 2. Juli 2025 wegen Ablauf der Amtszeit zu besetzen. Bewerbungsfrist läuft bis 6. Dezember 2024.

Die Kreisstadt Wittlich hat annähernd
20.000 Einwohner. Sie ist Mittelzentrum
eines Einzugsbereiches mit über
90.000 Einwohnern. In der Stadt,
die gewerblicher und industrieller
Schwerpunkt zwischen Trier und
Koblenz ist, werden rund 21.000
Arbeitsplätze vorgehalten. 

Die Bürgermeisterin /
Der Bürgermeister wird am Sonntag,
dem 16. März 2025 unmittelbar von
den wahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürgern der Stadt Wittlich nach
den Grundsätzen der Mehrheitswahl
(Urwahl) gewählt. Erhält bei dieser
Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber
mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen, so findet am Sonntag, dem
30. März 2025 eine Stichwahl zwischen
den beiden Bewerberinnen / Bewerbern
statt, die bei der ersten Wahl die
höchsten Stimmzahlen erhalten haben. 

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer Deutsche / r
im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes oder Staatsangehörige / r
eines anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland ist,
am Tag der Wahl (16. März 2025) das
18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von
der Wählbarkeit im Sinne des § 4
Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowie die Gewähr
dafür bietet, dass sie / er jederzeit
für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt
werden kann, wer am Tag der Wahl das
65. Lebensjahr vollendet hat. 

Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung erfolgt nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
B 2 / B 3 zugeordnet. In der ersten
Amtszeit wird das Amt zunächst in die
Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
B 3 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt. 

Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Der
derzeitige Stelleninhaber wird sich um
die Wiederwahl bewerben. 

Unabhängig von einer Bewerbung
auf diese Ausschreibung ist zur
Teilnahme als Bewerberin / Bewerber
an der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlags durch eine
Partei oder Wählergruppe oder als
Einzelbewerberin / Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass
gültige Wahlvorschläge spätestens bis
27. Januar 2025, 18.00 Uhr, beim
Wahlleiter oder bei der Stadtverwaltung
Wittlich einzureichen sind
(Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus der Aufforderung zur
Einreichung von Wahlvorschlägen,
die der Wahlleiter spätestens am 69.
Tag vor der Wahl in der Stadtzeitung
„Wittlicher Rundschau“ öffentlich
bekannt macht. 

Mit der Bewerbung kann das
Einverständnis erteilt werden, dass die
Stadtverwaltung Wittlich politische
Parteien und / oder Wählergruppen
über den Eingang der Bewerbung
informiert und / oder ihnen Einsicht
in die Bewerbungsunterlagen gewährt;
das Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf das ordnungsgemäße
Einreichen einer Bewerbung keinen
Einfluss. 

Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf,
Zeugnisse, Führungszeugnisse,
Übersicht über den beruflichen
Werdegang usw.) werden erbeten
bis zum 20. Dezember 2024 (keine
Ausschlussfrist) an: 

Stadtverwaltung Wittlich
Bürgermeisterwahl z. Hd. des Wahlleiters
Schloßstraße 11
54516 Wittlich

(Staatsanzeiger Nr. 42 vom 11. November 2024)

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