Die Eingruppierung richtet sich nach
dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) und
kann bei Vorliegen der tariflichen
Voraussetzungen bis zur
Entgeltgruppe 11 TV-L erfolgen.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen ist grundsätzlich
eine spätere Übernahme in das
Beamtenverhältnis möglich.
Die Übernahme aus einem bereits
bestehenden Beamtenverhältnis kann
im Rahmen zur Verfügung stehender
Planstellen bis zur Besoldungsgruppe
A 13 erfolgen.
Weitere Informationen zu dieser
Stellenausschreibung finden Sie unter
www.karriere.rlp.de.
(Staatsanzeiger Nr. 44 vom 20. November 2023)