Die Eingruppierung richtet sich nach
dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) und kann
bei Vorliegen der tarifrechtlichen
Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe
13 TV-L erfolgen. Bei Vorliegen der
beamten- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen ist grundsätzlich
eine spätere Übernahme in das
Beamtenverhältnis möglich.
Die Übernahme aus einem bereits
bestehenden Beamtenverhältnis kann im
Rahmen der zur Verfügung stehenden
Planstellen bis zur Besoldungsgruppe
A 14 mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zur
Besoldungsgruppe A 16 erfolgen.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum
21. Februar 2025.
Weitere Informationen zu dieser
Stellenausschreibung finden Sie unter
www.karriere.rlp.de.
(Staatsanzeiger Nr. 4 vom 3. Februar 2025)