Der Neubau war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom Mai 2011 die bisher in durchweg allen Bundesländern gängige Praxis für verfassungswidrig erklärt hatte, die Sicherungsverwahrung in Haftgebäuden der Strafanstalten im Ergebnis nahezu gemeinsam mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen zu vollstrecken. Nach den vom Bundesverfassungsgericht neu formulierten Anforderungen muss sich die rechtliche Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung und ihr Vollzug deutlich vom Vollzug einer Freiheitsstrafe unterscheiden.
„Für die Unterbringung von sicherungsverwahrten Personen fordert dieses ‚Trennungsgebot’ einen deutlichen Abstand zum regulären Strafvollzug durch die Unterbringung in besonderen Gebäuden oder Abteilungen. Die Gegebenheiten innerhalb der Einrichtung müssen therapeutischen Erfordernissen entsprechen und ausreichend Besuchsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung familiärer und sozialer Außenkontakte bereit halten. Der Neubau wird allen Anforderungen gerecht werden. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten für die schnelle, kompetente und effiziente Zusammenarbeit danken“, so der Minister. "Ich gehe davon aus, dass wir in Rheinland-Pfalz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts innerhalb der gesetzten Frist bis zum 1. Juni 2013 erfüllen werden."
„Das Gebäude wird eine Nutzfläche von 3.378 qm umfassen und Platz für 60 Sicherungsverwahrte aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie für Büros und Gemeinschaftsräume bieten“, sagte Salvatore Barbaro, Staatssekretär im für Bau zuständigen Finanzministerium. Barbaro wies in seinem Grußwort auf die bemerkenswert kurze Planungs- und Bauzeit hin. „Zwei Jahre von der Idee bis zur Fertigstellung, das ist ungewöhnlich.“
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Justizvollzugsanstalt Diez
20 Millionen Euro für Neubau
„Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Diez investiert das Land Rheinland-Pfalz eine Summe von rund 20 Millionen Euro in den Neubau eines Gebäudes für den Vollzug der Sicherungsverwahrung“, so Justizminister Jochen Hartloff anlässlich des Richtfestes.
