Konstituierende Sitzung des AGZ auf dem Hambacher Schloss am 22. Janaur 2020

Deutsch-französischer Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ)

Der deutsch-französische Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) ist in Artikel 14 des Vertrags von Aachen vom 22. Januar 2019 angelegt. In einer gemeinsamen Absichtserklärung präzisierten die deutsche Bundesregierung und die französische Regierung am 16. Oktober 2019 den Rahmen für die Einrichtung des Ausschusses (sog. „Erklärung von Toulouse“). Zu seiner konstituierenden Sitzung am 22. Januar 2020 kamen die Mitglieder des Ausschusses an historischer Stätte zusammen. Und zwar auf dem Hambacher Schloss in Rheinland-Pfalz.

Ziel der gemeinsamen Arbeit im AGZ ist es, durch die Einbindung der betroffenen Akteure eine erhöhte Entscheidungsfähigkeit für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schaffen. Dabei werden Akteure über alle föderalen und administrativen Ebenen hinweg auf beiden Seiten der Grenze einbezogen. So sollen Schwierigkeiten überwunden werden, die in den bestehenden Gremien der deutsch-französischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit noch nicht gelöst werden konnten.

Weitere aktuelle Informationen zu den Sitzungen des AGZ, seinen Themenschwerpunkten und seinen Beschlüssen hält die Internetseite des Ausschusses bereit: https://www.agz-cct.eu/

Bei Fragen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, kontaktieren Sie uns gerne per Mail.

Chronologie

22. Januar 2019

Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen)

16. Oktober 2019

Gemeinsame Absichtserklärung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in deutsch-französischen Grenzregionen

(sog. „Erklärung von Toulouse“)

22. Januar 2020

Konstituierende Sitzung auf dem Hambacher Schloss mit Verabschiedung der gemeinsamen Geschäftsordnung