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Abstimmung über Landesantrag zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens

Der Bundesrat wird am Freitag eine Bundesratsinitiative von Brandenburg und Rheinland-Pfalz zur Abschaffung des so genannten „Flughafenasylverfahrens“ beraten und darüber abstimmen.
Flüchtlingsunterkunft am Flughafen Frankfurt/Main; Bild: dpa
Flüchtlingsunterkunft am Flughafen Frankfurt/Main; Bild: dpa


Dabei handelt es sich um ein Asylschnellverfahren, das am Flughafen durchgeführt wird, bevor eine Einreise nach Deutschland erlaubt wird. Es kann bei Menschen angewendet werden, die entweder keinen Pass besitzen oder die aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsstaat“ stammen. Sie werden für die Dauer des Verfahrens in einem gesonderten Transitbereich des Flughafens untergebracht, oft unter haftähnlichen Bedingungen.

„Es gibt berechtigte Zweifel daran, dass binnen zwei Tagen ein Asylantrag mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet und entschieden werden kann. Denn dazu gehört auch, dass sich die Antragstellerinnen und Antragsteller darauf am besten mithilfe eines Anwalts vorbereiten können. Davon abgesehen, sind die haftähnlichen Unterkünfte auf den verschiedenen Flughäfen völlig unangemessen. Wer Asyl sucht, braucht keine Gitterstäbe vor den Fenstern, sondern in erster Linie Hilfe“, kritisiert Integrationsministerin Irene Alt das Flughafenasylverfahren. 

Gegen dieses Schnellverfahren bestehen nicht nur in Brandenburg und in Rheinland-Pfalz große Bedenken. Unterstützt wird der Antrag auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die die Beschränkung der Rechte der Asylsuchenden im Flughafenverfahren als nicht hinnehmbar kritisiert. Ein weiterer Kritiker ist der UNHCR-Vertreter für Deutschland, der gegen das Verfahren einwendet, dass die Anhörungen nicht immer angemessen vorbereitet werden können, dass ein Anwalt in der Regel erst nach der Anhörung kontaktiert werden könne und dass die kurzen Rechtsmittelfristen eine sorgfältige Vorbereitung beeinträchtigen. Für die Behandlung der Schutzgesuche von unbegleiteten Kindern und von traumatisierten Personen sei das Verfahren in besonderem Maße ungeeignet. Ferner hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits mehrfach kritisch mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit in Asylschnellverfahren effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist.

Die Zahl der Fälle, die noch im Flughafenbereich rechtskräftig abgeschlossen wurden, hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich verringert. Wurden im Jahr 2000 noch in 416 von 1.092 Fällen endgültige Entscheidungen getroffen, geschah dies 2010 nur noch in 57 von 735 Fällen. Angesichts dessen und der anhaltenden Kritik am Flughafenasylverfahren stellt sich die Frage, ob diese geringen Fallzahlen den Aufwand für das Verfahren und für den Weiterbetrieb spezieller Asylunterkünfte an den betroffenen Flughäfen überhaupt noch rechtfertigen. „Wir möchten das Flughafenasylverfahren gerne abschaffen und hoffen, dass auch die unionsgeführten Länder im Bundesrat unserer Argumentation folgen und für unseren Antrag stimmen“, erklärt Integrationsministerin Alt.

 

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