Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Novellierung des Jugendmedienschutzes-Staatsvertrags vorsieht, soll nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Kurt Beck, Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder sagte nach der Unterzeichnung: "Ein verantwortungsvoller Jugendmedienschutz muss einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche im Netz anbieten. Denn nur so können sie die großartigen Chancen und Angebote, die das Netz bereitstellt, sinnvoll nutzen.“
Seit 2003 tragen private Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und staatliche Stellen gemeinsam die Verantwortung für die Regulierung im Jugendmedienschutz. Dieses für ganz Europa richtungweisende Modell wurde vom Hans-Bredow-Institut wissenschaftlich evaluiert.
"Die Evaluation bestätigt, dass die Anpassung des Jugendmedienschutzes notwendig ist. Jugendschutz ist dabei in erster Linie eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Dabei soll es mit dem Staatsvertrag auch bleiben. Die Länder sehen sich aber als Gesetzgeber in der Pflicht, Eltern einen Weg aufzuzeigen und ein Instrumentarium anzubieten, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen können. Diesem Ziel kommt der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nach“, so Ministerpräsident Beck.
Zur ausführlichen Meldung und den wesentlichen Inhalten des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags.