„Die Idee der ‚Ehe für alle‘ – und damit auch für schwule und lesbische Paare - hat in Deutschland erstmals eine parlamentarische Mehrheit erhalten. Wir haben heute Geschichte geschrieben. Dieser Beschluss ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien, vielfältigen und offenen Gesellschaft. Jetzt ist es am Bundestag, das Gesetz endgültig auf den Weg zu bringen“, freut sich Ministerin Alt.
Die rheinland-pfälzische Ministerin hatte im Vorfeld alle Länder aufgerufen zuzustimmen: „Mit unserem Gesetzentwurf und einer breiten Mehrheit im Bundesrat können wir ein starkes Zeichen für mehr Gleichberechtigung setzen. Wenn sich zwei Menschen lieben und füreinander Verantwortung übernehmen wollen, sollten sie heiraten dürfen und alle Rechte der Ehe erhalten – egal ob sie heterosexuell, lesbisch oder schwul sind. Bisher werden homosexuelle Paare hier ausgeschlossen, das ist Diskriminierung.“
Mit der Öffnung der Ehe wolle man außerdem auch das Kindeswohl stärken. Denn es dürfe nicht sein, dass Kinder Nachteile hätten, nur weil es ideologische Vorbehalte gegenüber der Lebensweise ihrer Eltern gebe, so die Ministerin. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach in einzelnen Rechtsgebieten festgestellt, dass Ehe und Eingetragene Lebenspartnerschaft nicht ungleich behandelt werden dürfen. Noch in diesem Jahr ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts darüber zu erwarten, ob auch Eingetragenen Lebenspartnerschaften die steuerrechtlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting zustehen.