Landesteilhabebeirat setzt sich für Verbesserungen beim Landesblindengeld ein
„Der Landesteilhabebeirat hat sich in seinen Stellungnahmen für diese Regelung eingesetzt“, erklärte Matthias Rösch, der als Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Vorsitzender des Landesbeirates ist. Allerdings sei das Landesblindengeld seit dem Jahr 2003 auf dem gleichen Niveau geblieben. Hier fordere der Landeteilhabebeirat eine Dynamisierung des Blindengeldes.
Schwerpunktthema der ersten Sitzung des Landesteilhabebeirats in diesem Jahr war die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Rheinland-Pfalz. Wer zukünftig Träger der Eingliederungshilfe wird und für die Teilhabeleistungen in den Bereichen Wohnen, Bildung, Arbeit und Leben in der Gemeinschaft zuständig sein wird, sollte im Laufe der nächsten Monate geklärt werden. Bisher teilen sich in Rheinland-Pfalz das Land und die Kommunen diese Aufgabe, wobei in den Kommunen die Bearbeitung der Anträge stattfindet. „Im Landesteilhabebeirat wurde kritisiert, dass zu große Unterschiede zwischen den Kommunen bei der Leistungsgewährung und der Teilhabeplanung besteht. Gleiche Bedarfe brauchen gleiche Leistungen, egal in welchem Landkreis oder welcher Stadt man wohnt. Hier müssen landesweit gleichwertige Lebensverhältnisse erreicht werden“, forderte der Landesbehindertenbeauftragte Rösch.
Zur weiteren Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, wie die Errichtung einer unabhängigen Beratung, die Erarbeitung von Rahmenvereinbarungen mit den Leistungserbringern, die Umsetzung des Budgets für Arbeit oder die Erprobung neuer Zugangsvoraussetzungen zur Eingliederungshilfe, hat der Landesteilhabebeirat die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Die Arbeitsgruppe wird die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes begleiten und soll bis Ende 2019 eingesetzt werden.
Der Landesteilhabebeirat hat 48 Mitglieder und berät den Landesbehindertenbeauftragten und die Landesregierung bei Fragen zur Politik von und für Menschen mit Behinderungen. Im Beirat sind Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Sozialpartner und Reha-Träger einbezogen.