Die Aufführungsförderung wird vom Land bereitgestellt und soll die freien Theater fördern und unterstützen. Sie springt dann ein, wenn nicht-kommerzielle und kommunale Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und gemeinnützige Vereine nicht das Honorar bezahlen können, das dem Theater zusteht. Das Theater kann dann beim Laprofth und dem Land einen Antrag zur Aufstockung des Honorars stellen.
Trotz der Sparzwänge der Kommunen seien so mehr Auftritte von freien Profi-Theatern im Land möglich, sagte Genth. Durch diese Art der Förderung werde die Grundversorgung mit kultureller Bildung im Land gestärkt. Es seien neue Veranstalter gewonnen worden, die sonst
keine Möglichkeit hätten, freie Theater zu engagieren. Zudem seien Veranstalter erhalten geblieben, die sonst aus finanziellen Gründen hätten abspringen müssen.