| Verbotene Stoffe in Autoreifen

Ausführliche Liste abrufbar

Nach der Untersuchung von Kraftfahrzeugreifen auf den Gehalt von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) , die am 12. Dezember veröffentlicht wurde, zeigte sich, dass zwei der insgesamt 19 getesteten Reifen den Grenzwert deutlich überschritten. Jetzt ist im Internet eine ausführliche Liste der getesteten Reifen abrufbar.
Autoreifen im Schnee; Bild: rlp-Archiv

Bei allen beanstandeten Reifen handelte es sich um Importe aus der Volksrepublik China. Aufgrund des starken öffentlichen Interesses wird die Probenliste mit den Einzelergebnissen jetzt ins Internet gestellt: 

<link http: www.mulewf.rlp.de gesundheit chemikaliensicherheit pak-in-autoreifen>www.mulewf.rlp.de/gesundheit/chemikaliensicherheit/pak-in-autoreifen/

„Die Aktion der rheinland-pfälzischen Gewerbeaufsicht soll dazu beitragen, die Belastung der Bevölkerung mit krebserzeugenden Stoffen zu reduzieren“, so Umweltministerin Ulrike Höfken. „Als Nebeneffekt werden auch europäische Hersteller, die sich an die Regeln halten, vor unlauterer Konkurrenz geschützt.“

Die Liste enthält die in Rheinland-Pfalz untersuchten Reifentypen und die erhaltenen Messergebnisse. Im Einzelnen sind die Marke, der Reifentyp, die Reifengröße sowie verschiedene Angaben aus der Beschriftung der Reifen (DOT-Code) enthalten, aus denen sich das Herstellerwerk (DOT plant), die zulässige Fahrtgeschwindigkeit, das Herkunftsland, sowie die Woche der Herstellung ergeben. 

Die Messgröße H Bay (%) ist eine komplexe Größe, die etwas über den Gehalt an polyzyklischen Aromaten (PAK) aussagt. Wenn der Grenzwert von 0,35 % überschritten wird, ist davon auszugehen, dass bei der Produktion ein Weichmacheröl mit unzulässigen Konzentrationen an PAK verwendet wurde. 

Unter den gefundenen PAK befinden sich krebserzeugende Stoffe, deren Freisetzung in die Umwelt durch die Bestimmungen der europäischen Chemikalienverordnung "REACH-Verordnung" verhindert werden soll. 

Die beanstandeten Reifentypen wurden aus dem Verkehr gezogen, da sie nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. 

 

Teilen

Zurück