1969 wurde der 15. Oktober von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Weißen Stockes ausgerufen, um auf die Situation blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam zu machen.
„In Rheinland-Pfalz wird das Thema Barrierefreiheit groß geschrieben, und wir haben gerade für die gleichberechtigte Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen schon einiges erreicht, gleichwohl gibt aber noch viel zu tun. Dabei ist die Verbesserung der Orientierungsmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen von großer Bedeutung, so dass neben passenden Hilfsmitteln die Schaffung von tastbaren und gut kontrastierten Leitsystemen besonders wichtig ist“, erklärte die Ministerin. Es gelte, vor allem Stürze zu vermeiden, daher müssten zum Beispiel Treppenstufen kontrastreich gestaltet werden.
Die Beschreibung von Filmen oder Sportveranstaltungen für blinde und sehbehinderte Menschen stelle zudem eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am Leben der Gemeinschaft dar. „Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, so dass wir hierfür Schritt für Schritt die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen müssen“, so Malu Dreyer. Deshalb habe das Land Rheinland-Pfalz bereits vor zehn Jahren im Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen bei der Definition der Barrierefreiheit auch die „Auffindbarkeit“ mit aufgenommen. Auf dieser Basis sind bereits viele Leitsysteme an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, zu öffentlichen Gebäuden und zum Beispiel auch in der Mainzer Innenstadt installiert worden.
Der Landesbehindertenbeauftragte tritt zudem dafür ein, dass in Museen mehr Angebote zum Hören und Ertasten angeboten werden, um blinden und sehbehinderten Menschen auch die Welt der Museen zunehmend zu öffnen. „Vor allem müssen wir das nötige Bewusstsein schaffen und hierfür die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit Produkte und öffentliche Angebote so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen gleichberechtigt nutzbar sind“, erklärte Ottmar Miles-Paul. Eine entsprechende EU-Antidiskriminierungsrichtlinie werde jedoch von der Bundesregierung konsequent abgelehnt, was beim Landesbehindertenbeauftragten gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel auf großes Unverständnis stößt.