| Verbraucherschutz

Beim Weihnachtsfest auf Lebensmittelhygiene achten

„Viele Leckereien, von denen wir das ganze Jahr über schwärmen, kommen an den Feiertagen und zwischen den Jahren auf den Tisch. Für einen ungetrübten Genuss gilt es jedoch, einige wichtige Hygieneregeln zu beachten“, unterstrich Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff.
Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff; Bild: rlp-Archiv
Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff; Bild: rlp-Archiv

Als Beispiel nannte Hartloff die einzuhaltende „Kühlkette“. Die meisten Lebensmittel tierischen Ursprungs bedürften der Kühlung, um ihre qualitativen und hygienischen Eigenschaften möglichst lange zu erhalten. Schon ab dem Einkauf solle daher darauf geachtet werden, dass die auf der Verpackung vorgegebenen Kühltemperaturen eingehalten würden. „Bleibt beim Frühstück beispielsweise vom Räucherlachs etwas übrig, dann muss auch dieser schnellstens zurück in den Kühlschrank“, so der Minister.

Ein weiteres wichtiges Thema sei auch immer wieder das Verbrauchsdatum und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Lebensmittel tragen entweder ein Verbrauchsdatum oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum, meist in Verbindung mit einer Temperaturvorgabe.

Ein Verbrauchsdatum trügen fertig verpackte Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich seien, also zum Beispiel rohes Hackfleisch oder Frischgeflügel. Solche Produkte dürften nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verzehrt werden, weil das Risiko bestünde, dass sich möglicherweise vorhandene krankheitserregende Keime stark vermehrten. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hingegen ist die Frist, für die der Hersteller Gewähr für die hygienische und sensorische Qualität leistet. Ein überschrittenes MHD heißt daher nicht zwingend, dass das Lebensmittel nicht mehr genießbar ist. Hier sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher das Lebensmittel mit allen Sinnen begutachten und dann entscheiden, ob es auch nach Überschreitung des MHD noch verzehrt werden kann. Das sollte, gerade zur Weihnachtszeit, angesichts der großen Mengen weggeworfener Lebensmittel bedacht werden“, erläuterte Hartloff.

Für manche Personengruppe würden auch zwangsläufig besonders hohe Anforderungen an die Hygiene gelten. „Hierzu zählen neben Säuglingen, Kleinkindern, Schwangere und Personen, deren Immunabwehr geschwächt ist. Diese Verbraucherinnen und Verbraucher sollten generell Lebensmittel mit Anteilen von rohen Eiern, rohem Fisch, roher Milch und rohem Fleisch meiden, also klassisch Tiramisu, Räucherlachs, Rohmilchkäse oder Tatar.“

Entscheidend für die Qualität und Sicherheit der Lebensmittel sei auch, wie in der privaten Küche damit umgegangen werde. „So ist zu beachten, dass das Schneidbrett, auf dem die Gans oder anderes rohes Fleisch für den Ofen vorbereitet wurde, nicht anschließend zum Schneiden der Rohkostbeilage verwendet werden darf, sondern dazwischen gründlich gereinigt werden muss. Andernfalls können Bakterien wie Salmonellen, die auf dem rohen Fleisch vorkommen können, auf den Salat oder das Obst übertragen werden. Auch für die übrigen Arbeitsgeräte sowie für die Hände des Kochs oder der Köchin ist regelmäßiges gründliches Waschen geboten. Wer all dies beachtet, sollte vom Weihnachtsmahl nur Gutes in Erinnerung behalten“, betonte Hartloff abschließend.

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