| Kindertagespflege

Betreuung räumlich flexibilisieren

Kindertagespflege soll künftig nicht nur im Haushalt der Tagespflegeperson oder bei der betreffenden Familie möglich sein, sondern auch in anderen geeigneten Räumen, außer in Kindertagesstätten. Einer entsprechenden Änderung des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes hat der Ministerrat zugestimmt.
Kindertagespflege; Bild: dpa
Ein Gesetzentwurf will die Kindertagespflege räumlich flexibilisieren; Bild: dpa

„Der vorliegende Gesetzesentwurf, die Öffnung in andere geeignete Räume, ist ein wesentlicher Schritt, die bewährte Betreuungsform weiter zu entwickeln und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt die angestrebte Gesetzesänderung.

Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren und neben den Kindertagesstätten das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung. Sie ist eine familiennahe und zeitlich flexible Betreuungsform und somit besonders attraktiv für jene Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch außergewöhnliche Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.

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