| Landeskartellbehörde

Bonusregelung schafft Anreiz zum Ausstieg

Die Landeskartellbehörde setzt zur Aufdeckung und Ahndung von Kartellen auf die so genannte Bonusregelung. „Kartelle verhindern Wettbewerb zwischen Unternehmen, sie schädigen Wirtschaft und Verbraucher und müssen daher mit allem Nachdruck verfolgt werden“, sagte Wirtschaftsminister Hendrik Hering.
Hendrik Hering
Hendrik Hering

Das Kartellverbot untersagt Unternehmen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen etwa über Preise, Absatzgebiete und Absatzquoten. Kartelle können mit Bußgeldern für Personen bis zu 1.000.000 Euro und für Unternehmen mit bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.

Um das Kartellverbot besser durchsetzen zu können, wendet die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde die so genannte Bonusregelung an. Auf Antrag kann Beteiligten eines Kartells eine Geldbuße erlassen oder reduziert werden. Dies setzt voraus, dass sie initiativ werden und sich schriftlich oder mündlich an die Kartellbehörde wenden sowie diese Informationen zur Verfügung stellen, die es erlauben, den Sachverhalt zu ermitteln und ein verbotswidriges Verhalten zu ahnden. Sie müssen im Verfahren mit der Kartellbehörde zusammenarbeiten.

Hering forderte Kartellmitglieder auf, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und mit Vertretern der Landeskartellbehörde Kontakt aufzunehmen. Die Bonusregelung bietet für die Beteiligten eines Kartells einen echten Anreiz, sich für die Zukunft rechtstreu zu verhalten.

Information zur Bonusregelung sind auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums <link http: www.mwvlw.rlp.de wirtschaft landeskartellbehoerde _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.mwvlw.rlp.de/Wirtschaft/Landeskartellbehoerde zu finden. Die Landeskartellbehörde ist postalisch unter der Anschrift Landeskartellbehörde Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz und telefonisch unter den Telefonnummern 0 61 31/16-40 46 und 0 61 31/16-21 30 zu erreichen. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail ist über die Adresse landeskartellbehoerde(at)mwvlw.rlp.de möglich. 

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