„Länder und Kommunen benötigen dringend Planungssicherheit, auch für die folgenden Jahre. Unsere Forderungen sind seit langem bekannt. Die Bundesregierung verfolgt indes ganz offensichtlich eine Hinhaltetaktik. Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen sieht lediglich eine Regelung bis 2014 vor." Im Sommer bestand noch großes Verständnis für die Sorgen der Länder und Kommunen, ein Entgegenkommen war versprochen, so Kühl.
Ein Abrücken der Bundesregierung von den gemachten Zusagen lasse sich schließlich auch bei der Ankündigung feststellen, zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme zu schaffen. „Das vorliegende Angebot des Bundes erfüllt nicht die Anforderungen an ein Huckepackverfahren nach dem Verständnis der Länder", sagte Kühl.
Insgesamt sei das Vorgehen der Bundesregierung bei der Umsetzung der Eckpunkte inakzeptabel und bedeute eine Blockadehaltung der Bundesregierung.
Mit Finnland haben nunmehr zwölf Mitgliedstaaten des Euroraums den Fiskalvertrag ratifiziert. Dieser konnte wie vorgesehen zu Beginn des Jahres 2013 in Kraft treten. Die Staaten sind nun dazu verpflichtet, die vereinbarten Regelungen innerhalb eines Jahres - also bis zum 1. Januar 2014 - in nationales Recht umzusetzen.