Bundesratsinitiative: Kinderlärm ist kein Autolärm

Kinderlärm ist kein Autolärm und auch kein Umweltschaden: Vor dem Hintergrund mehrerer erfolgreicher Anwohnerklagen gegen Kindergärten hat Rheinland-Pfalz im Bundesrat eine Initiative zur gesetzlichen Klarstellung gestartet. "Wenn Kinder spielen, rennen und raufen kann es auch mal laut werden", sagte Umweltministerin Margit Conrad in der Länderkammer.
Kinder beim Kinderfest des Ministerpräsidenten; Bild: Bauer

Der Bund wird mit der Initiative aufgefordert, in mehreren Gesetzen für entsprechende Klarstellungen zu sorgen, unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Baurecht und auch im Mietrecht. Die Initiative wird nun zunächst in den verschiedenen Ausschüssen der Länderkammer beraten.

Kinderlärm sei "als Ausdruck natürlicher Lebensäußerung von Kindern grundsätzlich sozialadäquat", heißt es in der Begründung der Initiative. Klargestellt werden müsse, "dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung" im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ist. Dieses Gesetz war von Klägern bei mehreren Verfahren gegen Kindergärten herangezogen worden. Den aktuellen Hintergrund bilden erfolgreiche Klagen gegen Kindergärten in Hamburg und Berlin sowie eine laufende Klage gegen die Kita Kibiz in Frankfurt/Main.

Ziel der Initiative sei es, Rechtssicherheit vor allem für Kindergärten in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnanlagen zu schaffen, sagte Conrad. Zugleich sollten die Rechte von Familien mit kleinen Kindern gegenüber Vermietern gestärkt werden, die in dem Lärm eine "Beeinträchtigung ihres Eigentums" sehen. Auch Schilder wie "Ballspielen im Hof verboten" würden dann der Vergangenheit angehören. Unnötiger Lärm solle jedoch auch weiterhin vermieden werden. Conrad: "Natürlich muss die quietschende Schaukel repariert werden."

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