| Kita / Fiskalpakt

Bundesregierung muss sich an Vereinbarungen halten

Hinsichtlich der von Familienministerin Kristina Schröder ausgelösten Debatte zur Finanzierung von Kita-Plätzen wies Ministerpräsident Kurt Beck auf die zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt getroffenen Vereinbarungen hin. „Nach Abschluss der mehr als schwierigen Verhandlungen zum Fiskalpakt kann der Bund die zwischen dem Bund und den Ländern im Paket getroffene Vereinbarung nicht abweichend umsetzen.“
Kurt Beck

Das sagte Ministerpräsident Beck, der einer der Verhandlungsführer der Länder zum Fiskalpakt war. Er forderte die Bundesregierung auf klar zu stellen, dass sie die getroffene Vereinbarung einhalten werde.

In einem Schreiben an den Chef des Bundeskanzleramtes Ronald Pofalla und an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schreibt Ministerpräsident Beck: „Anlässlich der Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalpakt am 29. Juni 2012 hat Staatsminister von Klaeden die bei Beratungen zwischen Ihnen und Ländervertreten u.a. ausgehandelte Protokollerklärung „Zusätzliche Förderung Kita-Ausbau“ abgegeben. Darin haben wir vereinbart, dass Bundesregierung und Länder gemeinsam 30.000 zusätzliche Plätze für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern finanzieren und das Ausbauziel des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) somit auf 780.000 Plätze erhöhen werden.

Bundesregierung und Länder waren sich einig, hierfür in 2013 weitere 580,5 Millionen Euro Bundesförderung nach dem bisherigen Verteilungsmaßstab für Investitionskosten gemäß KiFöG auf die Länder aufzuteilen. Verteilungsmaßstab ist somit die Anzahl der unter dreijährigen Kindern.

Außerdem wurde in der Protokollerklärung anlässlich des Fiskalpakts vereinbart, dass der Bund entsprechend des Verteilungsmaßstabes des KiFöG für Betriebskosten den Ländern jährlich 75 Millionen Euro aus dem Mehrwertsteueraufkommen überlassen wird.

Ich möchte daran erinnern, dass wie bei allen Vereinbarungen auch beim Fiskalpakt Grundlage das Vertrauen der Länder und des Bundes in die Einhaltung des Beschlossenen ist. Nur wenn dieses Vertrauen sich langfristig als Gewissheit erweist, können Bund und Länder künftig in schwierigen Situationen so weitreichende Vereinbarungen treffen. Dazu passt es nicht, wenn das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend meint, auf Fachebene „nachverhandeln“ zu können.“

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