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Die Förderung verbessert

Die stärkere Förderung von Alleinerziehenden haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen begrüßt.
Person mit Kind im Gegenlicht auf einer Brücke

Im Bundesrat wurde heute das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Durch das Gesetz werden die Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuer entlastet. Es enthält aber auch Verbesserungen bei wichtigen Unterstützungsleistungen für Familien und ihre Kinder.

So wird neben der verfassungsrechtlich notwendigen Erhöhung des Kinderfreibetrags auch das Kindergeld in zwei Stufen in dem entsprechenden Umfang erhöht. „Dies liegt im Interesse einer gleichmäßigen Förderung aller Familien. Der höhere Kinderfreibetrag erreicht Eltern nicht, die über ein weniger gutes oder überhaupt kein Einkommen verfügen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Gesetz die Wirkungen des höheren Kinderfreibetrags auf das Kindergeld überträgt“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen.

Eine Vielzahl von Untersuchungen zeige, dass Alleinerziehende zu den am stärksten von Armut bedrohten oder betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zählten. Der Bundesrat hat deshalb bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes gefordert, dass die Alleinerziehenden in dem jetzigen Gesetzgebungsverfahren nicht unbeachtet bleiben dürften und dass in dem Gesetz auch die steuerliche Situation von Alleinerziehenden spürbar verbessert werde.
„Wir haben von Länderseite angeregt, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1.908 Euro angehoben und nach der Kinderzahl gestaffelt wird, das heißt für jedes weitere Kind um 240 Euro angehoben wird. Im Gesetzgebungsverfahren wurde durch den Deutschen Bundestag eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, durch welche dieses Anliegen des Bundesrates umgesetzt wird. Dies ist aus meiner Sicht besonders zu begrüßen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Es sei wichtig, dass den besonderen Belastungen von Alleinerziehenden angemessen Rechnung getragen werde. Es müsse eine spürbare Entlastung von Alleinerziehenden erfolgen. „Wir tun damit etwas für eine gesellschaftliche Gruppe, die in der Vergangenheit vernachlässigt worden und besonderen Belastungen ausgesetzt ist“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

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