''„Es ist notwendig, den regulatorischen Umgang mit neuen technologischen Entwicklungen und deren besonderen Herausforderungen, wie etwa Hybrid-TV, soziale Netzwerke, Suchmaschinen, elektronische Programmführer und die Frage der Auffindbarkeit, mit einer breiten Basis zu diskutieren. Diese Diskussion wollen wir nun anstoßen.“
Die auf der Homepage der Staatskanzlei eingestellten Arbeitshypothesen werden Gegenstand einer gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichteten Arbeitsgruppe sein.
„Ich freue mich, dass die Einrichtung der Arbeitsgruppe derart großen Anklang gefunden hat. Unter Beteiligung der betroffenen Kreise können die Arbeitshypothesen nun aufbereitet werden“, so Kraege weiter. „Insgesamt gilt es, im Bereich der ‚Neuen Medien’ zukunftsfähige und sachgerechte Lösungen zu erarbeiten, die den Nutzer in den Mittelpunkt der Entscheidungen stellt“, betonte die Staatssekretärin.
Ein wichtiger Punkt, so Kraege, sei die Information der Nutzer. Jeder, der sich im Netz bewege, müsse zum Beispiel wissen, nach welchen Kriterien er die Informationen und Angebote bei Suchmaschinen gelistet bekomme. Hier müsse Transparenz hergestellt werden, so Kraege weiter.
„Am Ende dieses Diskussionsprozesses wird politisch darüber zu entscheiden sein, ob und in welchem Umfang Regulierungsbedarf besteht, um ein entwicklungsoffenes, an den Grundsätzen der Meinungsvielfalt orientiertes Regulierungsumfeld zu erhalten“, so Staatssekretärin Kraege.
Die Arbeitshypothesen zu „Neuen Medien“ des gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie organisierten Workshops vom 25. Februar 2013 können im Internet unter <link http:>www.rlp.de/ministerpraesidentin/staatskanzlei/medien/ abgerufen werden.