| EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie

Dreyer/Ahnen: Senkung der Mehrwertsteuer auf digitale Publikationen stärkt Zeitungen und Verlage

Eine Änderung der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ermöglicht den Mitgliedstaaten zukünftig, auf Umsätze mit Büchern, Zeitungen und Zeitschriften unabhängig von der Erscheinungsform einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden.

„Ob man die Tageszeitung lieber auf Papier oder dem Tablet lesen möchte, ist eine Frage des Geschmacks oder des Aufenthaltsorts. Bisher macht es jedoch einen großen finanziellen Unterschied, da unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten. Ich begrüße es, dass den Mitgliedstaaten nunmehr die Möglichkeit eingeräumt wurde, analoge und digitale Medien gleichwertig zu behandeln“, kommentiert Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Entscheidung aus Brüssel.

Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich einen Referentenentwurf für das sogenannte Jahressteuergesetz 2019 vorgelegt. Er sieht vor, dass auf Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent anzuwenden ist, wenn diese in elektronischer Form überlassen werden. „Bereits im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben wir die Ermäßigung gefordert. Ich freue mich, dass diese nun auch kommt. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium wird die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung der Ermäßigung positiv begleiten“, so Finanzministerin Doris Ahnen.

Statt 19 Prozent beim regulären Mehrwertsteuersatz müssen bei der Ermäßigung nur 7 Prozent des Umsatzes abgeführt werden. Diese Reduzierung galt bereits für gedruckte Erzeugnisse und wird nun auch in das digitale Zeitalter überführt.

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