"Ich freue mich besonders, dass der Entwurf auch von der Internetwirtschaft ausdrücklich begrüßt wird“, sagte Beck. "Das zeigt uns, dass der Weg, auf Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen dort zu setzen, wo sie entsteht, der richtige ist.“
Vorgesehen sei eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten, die von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden könne. "Allein die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren wollen, um ihren Kindern altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor verstörenden Inhalten zu schützen“, betonte der Ministerpräsident.
Deshalb sei der Vorwurf der "Netzzensur“ Unsinn. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag setze im Gegensatz zum "Zugangserschwerungsgesetz“ des Bundes nicht auf eine netzseitige Sperrinfrastruktur durch Zugangsprovider sondern auf nutzerautonome Programme. Die Verantwortung der Zugangsanbieter sieht Beck in der Verbreitung von Jugendschutzprogrammen. Sie sollen deshalb verpflichtet werden, auf Jugendschutzprogramme hinzuweisen.
Mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gehen die Länder den Weg der koregulierten Selbstregulierung weiter. Der Entwurf des Vertrags soll nach der Vorunterrichtung der Länderparlamente auf der nächsten Konferenz der Regierungschefs am 10. Juni 2010 unterzeichnet werden und am 1. Januar 2011 in Kraft treten.