„Mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag machen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in wichtigen Bereichen fit für die Zukunft“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz.
„Besonders freue ich mich, dass das digitale Jugendangebot von ARD und ZDF nun starten kann. Die Digitalisierung geht mit Riesenschritten voran. Junge Menschen suchen gerade nach qualitativ anspruchsvollen Angeboten. Diese kann nun auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk bieten. Ab dem 1.10.2016 wird es nach dem Motto „only online“ ein rein webbasiertes Angebot für die jungen Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahren von ARD und ZDF geben“, erörterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Ein weiteres wichtiges Element aus meiner Sicht ist die Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes. Eltern wünschen sich Unterstützung bei der Medienerziehung ihrer Kinder“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission. So soll der Jugendmedienschutzstaatsvertrag die Einführung von Jugendschutzprogrammen, die von den Eltern gesteuert werden können, erleichtern.
„Schließlich enthält der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Feinjustierungen beim Rundfunkbeitragssystem. Die Umstellung auf das neue Beitragsmodell war ein voller Erfolg. Es sichert die finanzielle Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der Zukunft“, erläuterte die Ministerpräsidentin.
Nachdem der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun politisch verabschiedet ist, werden die notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente durchgeführt. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist für den 3. Dezember 2015, das Inkrafttreten für den 1. Oktober 2016 vorgesehen.