Sie forderte die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, den Entwurf des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Der Gesetzentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. „Wer WLAN anbietet, soll nicht für Rechtsverletzungen anderer schadensersatzpflichtig sein und sich strafbar machen.“ Die Haftungsprivilegierung solle für alle WLAN-Anbieter gelten und die Störerhaftung wegfallen, so die Ministerpräsidentin.
Für Rheinland-Pfalz als Tourismusland sei es besonders wichtig, dass an öffentlichen Plätzen, in Innenstädten, an Sehenswürdigkeiten oder an Premiumwanderwegen sowie dem Tor zum Nationalpark ein mobiler Zugang zum Netz bestehe.
Auch beim Thema Flüchtlinge habe die Versorgung mit freiem WLAN eine besondere Bedeutung. „Viele der Flüchtlinge verfügen über Smartphones, steuern ihre Wege über die Nutzung des mobilen Internets. Die meisten, auch offizielle, Informationen erreichen sie nur auf diesem Weg“, so die Ministerpräsidentin.
Die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Einbeziehung lokaler WLAN-Anbieter in die Haftungsprivilegierung sei grundsätzlich richtig, aber die Auflagen gingen zu weit. So sei völlig unklar, was „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ des WLAN-Anbieters bedeuten. Auch eine Erklärung vom Nutzer zu fordern, „er werde keine Rechtsverletzungen begehen“, sei schlicht weltfremd. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „So erzeugt man keine Rechtssicherheit und keinen freien Zugang zum Netz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung muss korrigiert werden.“
Was in anderen Ländern Europas und der Welt möglich sei, müsse auch in Deutschland möglich werden.