Antidiskriminierungsstelle des Bundes"Das Budget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde bereits in der Vergangenheit gekürzt. Durch die weiteren geplanten Kürzungen werden deren Arbeit und vor allem die Förderung von Vernetzungsprojekten weiter eingeschränkt. Wer den Auftrag der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle ernst nimmt, muss sie auch mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten", erklärte Integrationsministerin Alt.
In Rheinland-Pfalz haben die Nichtregierungsorganisationen die ausdrückliche Einladung durch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle aufgegriffen und Anträge für die Mitwirkung an der Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft fristgerecht eingereicht. "Wenn die Kürzungen der Haushaltsmittel nun dazu führen, dass das bereits konzipierte Projekt nicht durchgeführt werden kann, bricht der begonnene Prozess wieder ab. Wir befürchten, dass dann erneut eine Diskussion über die politische Ernsthaftigkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufkommt.", befürchten der Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul und der Beauftragte für Migration und Integration Miguel Vicente.
"Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt das Wirken für Vielfalt und Teilhabe im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht nur ideell, sondern trotz strikter Sparauflagen auch finanziell, indem sie erstmals eine eigene Antidiskriminierungsstelle in unserem Haus einrichtet. Da die Antidiskriminierungsarbeit auch von vielen ehrenamtlichen Akteuren getragen wird, brauchen diese ein Mindestmaß an finanzieller Unterstützung. Dazu bedarf es der angekündigten Projektförderung zur Unterstützung dieser Vernetzungsprozesse durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dies können weder die Länder noch die Kommunen und ganz besonders nicht die vielen ehrenamtlich Tätigen leisten", erklärten die Ministerin und die beiden Landesbeauftragten.