„Die nun für alle Kommissionen tätige Geschäftsstelle schafft die Grundlage dafür, dass künftig jede der Landesmedienanstalten die anstehenden Gemeinschaftsaufgaben übernehmen kann“, so Kraege anlässlich der Eröffnung der erweiterten Gemeinsamen Geschäftsstelle in Berlin.
„Viele medienpolitische Fragen betreffen bundesweite Sachverhalte und bedürfen daher einer bundesweiten Koordination zwischen den Ländern. Hier bietet die Geschäftsstelle mit den durch sie betreuten Kommissionen eine gute Plattform für eine effektive Kooperation“, unterstrich Kraege. Die Staatssekretärin erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder, für die die Konzentration von Aufgaben mit bundesweiter Reichweite in einer gemeinsamen Geschäftsstelle ein notwendiger und richtiger Schritt sei. Von einer solchen Zentralstelle der Länder würden gerade auch die bundesweit agierenden Medienunternehmen profitieren. Mit dem Ansatz des „Kommissionsmodells“ und der Gemeinsamen Geschäftsstelle sei man im Bereich der privaten Medienaufsicht einem solchen Zukunftsmodell ein großes Stück näher gekommen.
Gleichwohl stellte die Chefin der Staatskanzlei klar, dass mit Blick auf die Vielfaltssicherung auf regionaler und lokaler Ebene die föderale Struktur auch künftig die in den Ländern verankerten Landesmedienanstalten braucht.
Die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten hat bereits zum 1. September 2013 ihre Arbeit in Berlin aufgenommen. Seit ihrem Start am 1. April 2010 hat die Gemeinsame Geschäftsstelle die Arbeit der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten (DVK) sowie der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) koordiniert. Seit dem 1. September 2013 wird nun mit einem erweiterten Personalbestand auch die Arbeit der Kommissionen für Jugendmedienschutz (KJM) und zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) unterstützt.