| Wasserwirtschaft/Angelsport

Gemeinsame Verzehrempfehlung für Fische aus Grenzgewässern

Die Umweltministerinnen Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) und Anke Rehlinger (Saarland) sowie die luxemburgischen Minister Mars di Bartolomeo (Gesundheit) und Jean-Marie Halsdorf (Wasserwirtschaft) haben begrüßt, dass nun ein länderübergreifendes Einvernehmen über den Verzehr von geangelten Fischen aus den Grenzgewässern erzielt werden konnte.
Ein Angler an der Mosel bei Beilstein; Bild: rlp Tourismus GmbH
Ein Angler an der Mosel bei Beilstein; Bild: rlp Tourismus GmbH

Demnach können Fische aus der Our bedenkenlos verspeist werden. Vom Verzehr großer, fettreicher Fische aus der Grenz-Mosel und der Grenz-Sauer raten die Länder jedoch ab, da sie zu stark mit PCB-Schadstoffen (Polychlorierten Biphenyle) belastet sind. Die rheinland-pfälzischen, luxemburgischen und saarländischen Vertreter der Grenzfischereikommission sowie des PCB-Expertenkreises der Internationalen Kommission zum Schutz der Mosel und der Saar (IKSMS) haben die einheitliche Regelung im Juni 2012 abgestimmt. Diese Abstimmung beruht auf aktuellen und mehrjährigen Untersuchungen der beteiligten Behörden.

Die neue Regelung informiert die Öffentlichkeit und insbesondere die Angler der Grenzgewässer klar und einfach. Sie berücksichtigt außerdem die neuesten EU-weiten Grenzwerte für PCB-Schadstoffe, eine längst verbotene, krebserregende Chemikaliengruppe. Aufgrund ihrer technisch wichtigen Eigenschaften – PCB sind feuerhemmend, nichtleitend, wasserabweisend – wurden sie weitverbreitet eingesetzt, etwa bei der Kühlung von Transformatoren, als Hydrauliköle oder Fugenmaterial und sind daher überall noch nachweisbar. Hohe Konzentrationen von PCBs finden sich auf alten, aufgelassenen Industriestandorten oder Deponien. Von dort können sie verstärkt in die Gewässer gelangen, lagern sich als fettfreundliche Verbindungen zunächst an Schwebstoffe an und reichern sich dann über die Nahrungskette im Fettgewebe aller Wassertiere, zuletzt in Fischen an.

Die Länder weisen darauf hin, dass die Zufuhr von PCBs aus Fischen für den Menschen deutlich reduziert werden kann, indem vor dem Verzehr die Haut samt Unterhautfett entfernt wird. Da die toxikologischen Berechnungen sich auf Personen mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm beziehen, gelten die ausgesprochenen Empfehlungen für Erwachsene. Für Kinder sind sie nicht anwendbar. Daher sollten Kinder auf den Verzehr kontaminierter Fische verzichten. Allerdings ist aufgrund der festgestellten sehr geringen Belastungen von jungen Weißfischen (Verwendung als gebackene Fische) der gelegentliche Konsum dieser Fische auch bei Kindern als unproblematisch anzusehen.

Die Länder weisen zudem darauf hin, dass ihre Regelung für die Angler empfehlenden Charakter hat. Lebensmittelrechtliche Vorschriften des Handels, die das Inverkehrbringen nicht verzehrfähiger, weil schadstoffüberbelasteter Fische grundsätzlich verbieten, bleiben davon unberührt.

Die detailierten Verzehrempfehlungen für Grenzmosel, Grenzsauer und Our können Sie <link http: www.mulewf.rlp.de no_cache aktuelles einzelansicht archive july article fische-aus-grenzgewaessern-endlich-gemeinsame-verzehrempfehlung-von-rheinland-pfalz-saarland-und-l _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier nachlesen.

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