| Förderung

Gemeinsame Wohnformen

„Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnformen sind ein zentrales Anliegen der Wohnungspolitik in Rheinland-Pfalz“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen anlässlich der Vorstellung der neuen Landesförderung „Moderationsförderung für Bewohnergenossenschaftsinitiativen“.
Besuch von Ministerpräsidentin Dreyer in der Wohnerei in Kusel im Juni 2015
Besuch von Ministerpräsidentin Dreyer in der Wohnerei in Kusel im Juni 2015

„Durch die Gründung von Baugenossenschaften können diese Ziele erreicht werden.“

Wohnungsgenossenschaften haben in Deutschland eine lange Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht. Ziel war es von Anfang an, ihren Mitgliedern bezahlbaren und attraktiven Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Weil es viele Vorteile des Wohneigentums, aber auch die Flexibilität des Wohnens zur Miete vereint, gilt das genossenschaftliche Wohnen heute immer noch als „Dritte Säule“ des Wohnungsmarktes.

Charakteristisch für das Wohnen in Genossenschaften sind neben geringeren Mieten im Vergleich zu den Durchschnittsmieten auf dem Wohnungsmarkt die Möglichkeiten zur Partizipation und Mitbestimmung sowie das Nutzen des Kapitals nur im Sinne der Genossenschaft. Tradition, langfristiges Interesse an den Beständen und regionale Verbundenheit gelten als weitere Merkmale von Genossenschaften. Viele Wohnungsgenossenschaften bieten zudem Dienstleistungsangebote, d.h. vor allem soziale und soziokulturelle Angebote im Quartier, Wohn-, Service- und Beratungsangebote für ältere Menschen, Kinder und Jugendliche oder Familien.

Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie steigender Immobilien- und Mietpreise in den Städten und des daraus resultierenden wachsenden Bedarfs an bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnungen stellen Genossenschaften auch heute eine Alternative zum sonstigen Wohnungsmarkt dar.

Um einen Überblick über die Genossenschaften in Rheinland-Pfalz zu erlangen und zugleich Handlungsempfehlungen für eine Steigerung von Neugründungen zu erzielen, wurde vom Finanzministerium eine wissenschaftliche Studie „Wohnungsgenossenschaften in Rheinland-Pfalz – Chancen und Hemmnisse ihrer Verbreitung“ in Auftrag gegeben. Hier zeigt es sich, dass Genossenschaftsprojekte einerseits auf finanzielle bzw. bonitätsstärkende Unterstützung in den unterschiedlichen Phasen der Planung, Gründung und Realisierung und insbesondere auf Beratungsleistungen in den unterschiedlichen Phasen der Entstehung angewiesen sind.

In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 43 eingetragene Wohnungsgenossenschaften.
Ziel der Landesregierung ist es, durch die Förderung der Neugründung von Genossenschaften, die Anzahl zu erhöhen. Im Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) aus dem Jahr 2014 wurde daher die Unterstützung von Wohnungsgenossenschaftsgründungen bereits mit aufgenommen. „Nach Prüfung aller Fördermöglichkeiten und auch als Ergebnis der wissenschaftlichen Studie von Frau Professorin Spellerberg hat sich die Moderationsförderung als ein zielführendes Instrument zur Unterstützung herausgestellt“, so Ministerin Ahnen.

Sie wies darauf hin, dass eine professionelle Begleitung und Beratung insbesondere in der Planungs- und Gründungsphase von Bedeutung ist. „Die Initiatoren haben gute Ideen. Es fehlt ihnen jedoch oft an Fachwissen nicht nur hinsichtlich Projektentwicklung und rechtlicher Unterstützung sondern auch in Bezug auf Gruppendynamik, Moderation und Coaching. Hier kann eine gezielte fachkundige Beratung der Initiatoren eine besonders wirksame Unterstützung darstellen.“

Als gelungenes Beispiel einer Baugenossenschaft präsentierte Michael Hoffers die „Wohnerei Kusel“. Das vom Land geförderte generationenübergreifende Projekt arbeitet non-profit orientiert und wird genossenschaftlich organisiert. Die Genossenschaft ist Eigentümer des Objekts. Die Bewohner sind Genossenschaftsmitglieder und mieten die Wohnungen von ihrer Genossenschaft. Dadurch wird zum Beispiel ein Wohnungstausch möglich, wenn sich die Lebensverhältnisse der Bewohner ändern. Es soll eine lebendige Nachbarschaft entstehen, in der man sich selbstverständlich hilft und im Alltag unterstützt, aber auch die Grenzen der Privatsphäre achtet. Junge Familien und ältere Menschen leben nebeneinander und gemeinsam.

Mit der „Moderationsförderung für Bewohnergenossenschaften“ können Gruppen, die zur Schaffung von nachhaltig bezahlbarem und selbstgenutztem Wohnraum eine Bewohnergenossenschaft gründen möchten oder sich nach Gründung in der Realisierungsphase befinden, Hilfe durch externe Beratung erhalten. Die jeweilige Maßnahme fördert die Landesregierung mit bis zu 10.000 Euro.

Die Beratungshilfe kann hierbei von der Unterstützung bei der Entwicklung eines Konzeptes über die Begleitung bei Behördenmaßnahmen bis hin zum Teamcoaching reichen. Sowohl ökonomische als auch gruppendynamische und planerisch-bauliche Hemmnisse sollen so verringert werden.

 

Voraussetzungen der Förderung sind die vier „G“:

1. Es ist ein bestimmbarer feststehender Gruppenkern erforderlich, da insbesondere bei Projektinitiativen die Mitglieder im Verlauf der Zeit wechseln.

2. Das Grundstück bzw. das zu erwerbende Objekt muss mindestens in der Form vorhanden sein, dass die Gruppe über eine Reservierung  und  Verkaufszusicherung verfügt.

3. Mit dem Projekt muss auch geförderter Wohnraum entstehen. Mindestens
30 Prozent der Wohnungen sollten daher als geförderter  Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung geplant sein.

4. Es ist ein gewisses Maß an Eigenkapital (Geld) erforderlich, um ein entsprechendes Projekt zu realisieren. Zu diesem Zweck ist ein Finanzierungsplan vorzulegen.

Bewerbungen können im Anschluss an ein Beratungsgespräch über dieLandesberatungsstelle Neues Wohnen RLP, die Anfang des Jahres gegründet worden ist und ihren Sitz in der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Mainz hat, an das Finanzministerium gerichtet werden.

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