| Wohnraumförderung

Gesetz auf den Weg gebracht

Finanzminister Carsten Kühl, der auch für das Ressort Bauen zuständig ist, hat am Montag dem Kabinett einen Entwurf für ein Landeswohnraumförderungsgesetz vorgelegt.
Verkehrsschild Baustelle; Bild: dpa

„Durch die uneinheitlichen Bedingungen im Land entwickelt sich der Bedarf an Wohnraum sehr unterschiedlich. Der Gegensatz von Stadt und Land, die verschiedenen Bedürfnisse von Alt und Jung, der wirtschaftliche und soziokulturelle Wandel fordern besondere Instrumente in der Wohnraumförderung", sagte Minister Kühl.

Der Wohnungsnot in den Ballungszentren und dem Leerstand in der Fläche müsse mit geeigneten Werkzeugen entgegengetreten werden. Das Land habe von seiner durch die Föderalismusreform übertragenen Kompetenz Gebrauch gemacht und den landesspezifischen Anforderungen an die künftige Wohnraumförderung Rechnung getragen, so Kühl.

„Wir formulieren im Gesetzentwurf ganz ausdrücklich den Appell, Bündnisse für soziale Wohnungspolitik zu schließen. Auf der Grundlage von quartiersbezogenen Wohnungsbedarfskonzepten sollen zwischen Land und Kommune für einen festgelegten, vereinbarten Zeitraum verbindliche Vereinbarungen, insbesondere zu den Fördermitteln und Konditionen für Neubau, Modernisierungen und Belegungsrechten im sozialen Wohnungsbau getroffen werden. In die Vereinbarung sollen auch die entsprechenden kommunalen und privaten Wohnungsunternehmen und sonstige Akteure, die einen Beitrag leisten können, einbezogen werden", sagte der Minister.

Mit dem neuen Gesetz sollen außerdem maßgeschneiderte Lösungen vor Ort besser ermöglicht werden. „Selbstbestimmtes Wohnen und Leben im Alter wird immer wichtiger. Angesichts der demografischen Entwicklung benötigen wir beispielsweise kleinteilige Gemeinschaften, die an die Stelle von stationären größeren Pflegeheimen treten können", sagte Kühl.

Im nächsten Schritt sollen in einem Beteiligungsverfahren die kommunalen Spitzenverbände, eine Vielzahl von Verbänden der Wohnungswirtschaft, Sozialverbände sowie Beiräte und weitere Betroffene gehört werden, bevor der Entwurf zur Beratung ins Parlament gelangt.

 

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